»Wohngeld? Das lohnt sich nicht.« Das denken viele, doch der staatliche Zuschuss für steigende Mieten kann für viele Mieter sinnvoll sein. Insbesondere, weil ab 2020 eine Reform ansteht, die einerseits die Höhe des Geldes und andererseits die Zahl der möglichen Wohngeldempfänger erhöht. Wir verraten, wann sich ein Antrag lohnt.




Veröffentlicht am 07. Dezember 2019

Eines sei gleich klargestellt: Wohngeld ist kein Almosen. Es handelt sich um eine Sozialleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Wohngeld wird vom Staat als Zuschuss gewährt. Es handelt sich also nicht um die volle Miete, sondern um eine Einkommensergänzung, falls der oder die Empfänger nicht genügend Einkommen beziehen, um seine bzw. ihre Wohnung zu bezahlen.

Wohngeld ist für Mieter und Eigentümer

Rund die Hälfte aller Wohngeldbezieher sind Rentner, etwa 40 Prozent Erwerbstätige, darunter viele Familien, und der kleine Rest Studenten oder Auszubildende. Übrigens könne auch Eigentümer Wohngeld beantragen, wenn sie die Lasten ihrer Finanzierung nicht mehr tragen können. Folgerichtig nennt sich das Wohngeld dann „Lastenzuschuss“.


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Wer kann Wohngeld beziehen?

Wohngeld richtet sich explizit nicht an Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen, beispielsweise Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Bei diesen übernimmt das Sozialamt bzw. Jobcenter die Kosten der Unterkunft. Bezieher von Arbeitslosengeld I können aber sehr wohl Wohngeld beziehen. Die Bewilligung und auch Höhe des Wohngeldes hängen vor allem von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder: Dazu gehören etwa Ehe- oder Lebenspartner, Kindern, Großeltern   , Onkel, Tanten, die ihren Lebensmittelpunkt in der betreffenden Wohnung haben.

  • Mietkosten bzw. Höhe der Lasten bei Eigentümern: Bei Mietern ist die Bruttokaltmiete Bemessungsgrundlage. Kosten für Heizung und Warmwasser werden also nicht berücksichtigt. Es gibt Höchstbeträge, die nach einem Katalog für Mietstufen in den unterschiedlichen Bundesländern ermittelt werden.

  • Das Gesamteinkommen des Haushalts berechnet sich gemäß dem Einkommenssteuergesetz mit diversen Zuschlägen und Abzügen. Wer zu viel oder zu wenig verdient, bekommt kein Wohngeld. 
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Tipp:

Weil die Berechnung des Wohngeldes höchst individuell ist, empfehlen wir den Blick auf einen Wohngeldrechner. Er ermöglicht eine unverbindliche Berechnung und Einschätzung, ob sich der Antrag tatsächlich lohnt.

Wie bekommt man Wohngeld?

Nicht automatisch. Wer das Wohngeld erhalten möchte, muss es beantragen. Den Antrag bekommt er beim Wohngeldamt der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, an die er auch den Antrag stellt. Bürgerämter oder Beratungsstellen, etwa der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt, helfen beim Ausfüllen. Wohngeld wird normalerweise für 12 Monate bewilligt, sodass entsprechend rechtzeitig ein Folgeantrag eingereicht werden muss, wenn das Wohngeld weiter bezogen werden soll.  

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Tipp:

Weil es Wohngeld niemals rückwirkend gibt, kann es sinnvoll sein, zunächst einen formlosen Antrag zu stellen, falls das Ausfüllen der amtlichen Formulare erst im darauffolgenden Monat möglich ist. Dann gilt das Wohngeld bereits ab dem formlosen Antrag als beantragt und wird bei Bewilligung auch entsprechend gezahlt. 

Müssen Antragsteller ihr Vermögen verbrauchen?

Alle Werte, die der Antragsteller vor Antrag auf Wohngeld bereits besaß, gilt als Vermögen. Das können Geld- oder Sachwerte sein. Bei zu viel Vermögen gilt der Bezug von Wohngeld als missbräuchlich. Allerdings ist Freigrenze für Vermögen beim Wohngeld erheblich größer als etwa bei Hartz IV. Der Antragsteller darf 60.000 Euro auf der »hohen Kante« haben und jedes weitere Haushaltsmitglied noch einmal 30.000 Euro. Eine vierköpfige Familie darf also 150.000 Euro als Vermögen als Freigrenze besitzen.





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Muss man Wohngeld zurückzahlen?

Finanziert wird das Wohngeld zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern. Die bereits gezahlten Zuschüsse müssen vom Wohngeldempfänger nicht zurückgezahlt werden. Er hat aber die Pflicht, eine Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse anzuzeigen. Dann erlischt eventuell der Anspruch.


Wohngeldreform: Ab 2020 gibt’s mehr Geld

Ab 1. Januar 2020 greift die Wohngeldreform. Die soll bis zu 30 Prozent mehr Zuschüsse bringen, von denen vor allem Rentner und Familien profitieren. Ein typischer Zweipersonenhaushalt erhält dann etwa 190 Euro statt 145 Euro. Auch zum Beispiel für Rentner soll das erhöhte Wohngeld dazu führen, dass sie nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Der Gesetzgeber will vor allem die unterschiedlichen Mietpreisentwicklungen besser abbilden, weshalb eine siebte Mietenstufe für besonders teure Wohngebiete eingeführt wird. Etwa 660.000 Haushalte sollen vom reformierten Wohngeld profitieren. Die letzte Reform ist angesichts der steigenden Mietpreise schon lange her: Sie wurde 2016 umgesetzt. Die Immobilienbranche forderte eine jährliche Anpassung des Wohngeldes. Daraus wurde jedoch nichts. Ab 2022 soll der Zuschuss im zweijährigen Turnus angepasst werden.


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