Ist ein Umzug steuerlich absetzbar und wenn ja, welche Nachweise müssen zur Abrechnung beim Finanzamt erbracht werden?
Inhaltsverzeichnis
- Wann handelt es sich um einen beruflich bedingten Umzug?
- Umzugskosten, Steuer und Pauschalen
- Bei Ortswechsel Umzug steuerlich absetzen
- Überblick der steuerlich absetzbaren Umzugskosten
- Beförderungskosten
- Reisekosten
- Mietentschädigungen
- Wohnungsvermittlungsgebühren
- Kosten für Herde und Öfen
- Zusatzunterricht für die Kinder
- Umzugskostenpauschale
- Erstattung vom Arbeitgeber
Auch beim Umzug können Sie Steuern sparen.
Heben Sie sämtliche Rechnungen und Belege auf, die mit Ihrem Umzug im Zusammenhang stehen. Wenn Ihr Wohnungswechsel beruflich bedingt war, können Sie die Umzugskosten von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Welche Art von Ausgaben anerkannt werden und in welcher Höhe Sie Kosten für den Umzug steuerlich absetzen können, leitet sich aus dem Bundesumzugskostengesetz für Beamte und andere Bundesbedienstete ab. Die Bestimmungen werden analog auch für Arbeitnehmer in vergleichbarer Stellung in der Privatwirtschaft angewendet, die in der Steuererklärung Kosten für ihren Umzug geltend machen.
Folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick darüber, welche Kosten des Umzuges Sie von der Steuer absetzen können:
Allgemeine Umzugskosten | Kosten |
Pauschalen |
Maklergebühren | in voller Höhe | |
Reisekosten Wohnungsbesichtigungen:
|
Übernachtungskosten: In voller Höhe für max. 2 Reisen (für 1 Person oder 1 Reise für 2 Personen und max. 2 Tage) |
30 Cent pro Kilometer, max. 24 Euro pro Tag für Verpflegung |
Reisekosten Umzug:
|
Übernachtungskosten: In voller Höhe für max. 4 Tage | 30 Cent pro Kilometer, 24 Euro proTag für Verpflegung |
Transportkosten für Umzug mit Umzugsunternehmen/gemietetem Fahrzeug |
in voller Höhe | |
Kosten für Verpackungsmaterial | in voller Höhe | |
Gebühren für Halteverbotsschilder | in voller Höhe | |
Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten bei Beschädigung des Umzugsgutes | in voller Höhe | |
Monatsmieten für alte Wohnung (wenn fristgerechte Kündigung nicht möglich) | max. 6 Monatsmieten | |
Monatsmieten für neue Wohnung (wenn Bezug nicht früher möglich) | max. 3 Monatsmieten | |
Kosten für Neuanschaffung von Herd/Ofen | Herd max. 231 Euro Ofen max. 164 Euro pro Zimmer |
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Schönheitsreparaturen in den Innenräumen der neuen Wohnung (keine Renovierung) | in voller Höhe |
Sonstige Umzugskosten | Kosten |
Pauschalen |
Umschulungs- und Nachhilfekosten für Kinder | max. 1.841 pro Kind | |
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in voller Höhe oder | 1.460 Euro pro Ehepaar
|
Um einen Umzug steuerlich absetzen zu können, ist weder ein Arbeitsplatz- noch ein Ortswechsel zwingend erforderlich. Als beruflich bedingt gilt Ihr Umzug zum Beispiel dann, wenn sich dadurch der Arbeitsweg deutlich verkürzt – um mindestens je eine halbe Stunde für Hin- und Rückfahrt. Es kommt dabei nur auf die Zeitersparnis und nicht auf die Entfernung an. Selbst wenn die Einsparung weniger als insgesamt eine Stunde beträgt, ist es möglich, Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, etwa wenn dadurch die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln statt mit dem Auto möglich wird.
In der Steuererklärung kann der Umzug auch dann geltend gemacht werden, wenn er überwiegend dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers dient. Das ist beim Einzug in eine Dienstwohnung oder beim Auszug aus einer solchen der Fall. Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle berufsbegründeten Umzüge:
- Neuer Arbeitgeber an neuem Ort
- Versetzung an einen anderen Ort
- Notwendigkeit einer Dienstwohnung (z.B. als Hausmeister)
- Notwendigkeit einer Zweitwohnung
- Verkürzung des Arbeitsweges um täglich mind. eine Stunde
- Erleichterung des Arbeitsweges (z.B. Arbeit nach Umzug mit öffentlichen Verkersmitteln oder zu Fuß erreichbar)
- Rückkehr aus dem Ausland durch Arbeitgeber veranlasst
- Erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit an einem anderen Ort
Für einige Kostenarten, die sich im Zusammenhang mit dem Umzug steuerlich absetzen lassen, gibt es Höchstgrenzen. Darüber hinausgehende Beträge werden nicht mehr als Werbungskosten anerkannt. Eine Reihe von Umzugskosten können von der Steuer mit Pauschalbeträgen abgerechnet werden. In diesem Fall erkennt das Finanzamt aber unter Umständen auch höhere tatsächliche Kosten an, sofern sie mit Belegen nachgewiesen werden.
Ein beruflich veranlasster Umzug liegt auch dann vor, wenn Sie den Wohnort wechseln, weil Ihre Firma Sie versetzt, weil das Unternehmen umzieht oder weil Sie dort erstmalig eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber antreten. Gegen Nachweis lassen sich auch dann Umzugskosten von der Steuer absetzen, wenn am neuen Arbeitsort eine Zweitwohnung bezogen wird. Wird diese doppelte Haushaltsführung beendet, weil die Familie nachzieht oder die berufliche Tätigkeit am neuen Einsatzort nur vorübergehend war, kann in der Steuerklärung der Umzug in vollem Umfang, – das heißt, auch mit Umzugspauschalen – abgesetzt werden. Private Gründe für die Auswahl der neuen Wohnung bleiben dabei ohne Belang.
Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, können Sie folgende Kosten in der Steuererklärung für den Umzug geltend machen:
Beförderungskosten betreffen das Transportieren des Umzugsgutes in die neue Wohnung innerhalb Deutschlands. Bei Auslandsumzügen lassen sich nur für die Strecke bis zur deutschen Grenze Umzugskosten von der Steuer absetzen. Zum Umzugsgut gehören alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Besitz, der Besitz aller zum Haushalt gehörenden Personen sowie die Haustiere. Auch Reparaturkosten für Transportschäden während des Umzugs können Sie steuerlich absetzen.
Ihre Reisekosten und die aller Personen, die zum gemeinsamen Haushalt zählen, können ebenso geltend gemacht werden wie ein Tagegeld (maximal vier Tage) vom Tag des Einladens an bis zum Ausladetag, wenn es sich dabei um volle Reisetage handelt. Dazu kommen die Ausgaben für eine notwendige Übernachtung und die Reisekosten für eine Wohnungsbesichtigung. Maximal zwei Reisen einer Person oder eine Reise für zwei Personen in der jeweils billigsten Preisklasse können Sie für einen Umzug steuerlich absetzen.
Miete für die alte Wohnung ist zusätzlich zur neuen dann steuerlich absetzbar, wenn für die neue Wohnung schon Miete gezahlt werden muss, die alte aber wegen etwaiger Fristen noch nicht abgegeben werden kann. Für die bisherige Wohnung kann die doppelte Miete vom Umzugstag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist als Umzugskosten angesetzt werden. Für die neue Wohnung gilt diese Regelung bis zum Umzugstag.
Maklerkosten in ortsüblicher Höhe für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage – nicht aber von Wohneigentum – lassen sich bei Umzug steuerlich absetzen.
Ist ein neuer Kochherd nötig, kann er steuerlich geltend gemacht werden, und zwar bis zu einem Betrag von 230 Euro. Öfen für Mietwohnungen können mit bis zu 164 Euro pro Zimmer in der Steuererklärung als Kosten für den Umzug abgesetzt werdenn
Müssen Ihre Kinder umzugsbedingt zusätzlichen Unterricht erhalten, können Sie diese Kosten geltend machen, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1802 Euro pro Kind. Für Umzüge ab dem 1.März 2015 erhöht sich die Grenze auf 1841 Euro. Mit der Steuererklärung müssen Sie Belege für die durch Umzug bedingten Nachhilfekosten einreichen.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
2 Zimmer
3 Zimmer
4 Zimmer
5 Zimmer
6 Zimmer
7 Zimmer
8 Zimmer
9 Zimmer
10 Zimmer
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Neben den genannten allgemeinen Umzugskosten lassen sich noch eine Reihe sonstiger Ausgaben in der Steuererklärung in Zusammenhang mit dem Umzug geltend machen. Die fällt unter die Umzugskostenpauschale. Dazu zählen unter anderem:
- Trinkgelder für die Möbeltransporteure
- Verpflegung für Umzugshelfer
- Ab- und Aufbau von Küchengeräten oder Lampen
- Annoncen für die Wohnungssuche
- Ummelden des Pkw oder Änderung des Telefonanschlusses
Diese sonstigen Kosten können ohne Einzelnachweise mit einem Pauschalbetrag von derzeit (2020) 820 Euro für Ledige, 1639 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende sowie 361 Euro für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, angesetzt werden.
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen die Umzugskosten erstatten, können Sie diese natürlich nicht als Umzugskosten von der Steuer absetzen. Die Erstattung ist aber steuerfrei, sofern sie nicht höher ist als die Werbungskosten, die Sie für den Umzug steuerlich absetzen könnten.
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