Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Eine große Bedeutung hat dabei die Umzugskostenpauschale. Was beim Absetzen zu beachten ist, lesen Sie hier.
Um die Kosten für einen Umzug als Werbungskosten von der Steuer absetzen zu können, muss der Umzug berufsbedingt sein. Mögliche Gründe dafür sind:
- Ein neuer Arbeitsplatz, eine erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder Versetzung
- Die Fahrtzeit zur Arbeitsstelle verkürzt sich um mindestens eine Stunde für Hin- und Rückfahrt
- Wesentlich leichtere Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes, zum Beispiel, wenn die Arbeitsstelle jetzt zu Fuß erreichbar ist
- Interesse des Arbeitgebers, etwa bei Einzug in eine Dienstwohnung (z. B. als Hausmeister)
- Bezug oder Aufgabe einer Zweitwohnung aus berufsbedingten Gründen
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
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10 Zimmer
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Ist der Umzug also berufsbedingt, sind viele Kosten steuerlich absetzbar. Dazu gehören:
- Transportkosten – etwa für das Umzugsunternehmen oder beim Umzug in Eigenregie die Kosten für einen gemieteten Transporter inklusive Kilometergeld, für Verpackungsmaterial und Lohn für Umzugshelfer
- Reisekosten – etwa bei Fahrt mit dem eigenen PKW zum neuen Wohnort
- Doppelte Mietzahlungen – bis zu sechs Monaten
- Maklerkosten (nur bei Mietwohnungen)
- Nachhilfe für Schulkinder – die wegen des Umzugs erforderlich ist
- Sonstige Umzugskosten – etwa neue Kfz-Kennzeichen, Umschreiben von amtlichen Dokumenten, Abbau von Haushaltsgeräten
Meist stecken hinter den „sonstigen Umzugskosten“ viele kleinere Beträge. Um den Aufwand für Steuerzahler und Finanzamt zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber dafür die Umzugskostenpauschale eingeführt. Um diese Pauschale von der Steuer absetzen zu können, werden keine Einzelnachweise gebraucht.
Die Höhe der Umzugskostenpauschale ändert sich durchschnittlich zweimal im Jahr. Maßgeblich ist immer das Datum der Beendigung des Umzugs. Die Beträge für die Umzugskostenpauschale seit 2020 im Detail:
- Für Verheiratete: 1639 Euro
- Für Ledige: 820 Euro
- Für weitere Personen im Haushalt (Kinder): 361 Euro
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