Wer umzieht, hat meist Ideen für eigene Tapeten, Wandfarben oder den Bodenbelag. Viele Vermieter legen vertraglich fest, was dem Mieter gestattet ist. Und gerne wollen sie ihn beim Auszug zu einer Renovierung verpflichten. Beides ist nicht immer zulässig.



Renovieren beim Einzug

Dem Mieter darf nicht vorgeschrieben werden, wie er die Wohnung dekorativ zu gestalten hat. Mietvertragsklauseln, nach denen „Abweichungen von der bisherigen Ausführungsart“ vom Vermieter zugestimmt werden muss, sind nicht erlaubt (BGH VIII ZR 199/06). Der Mieter darf also selbst entscheiden, ob er eine Raufaser- oder Mustertapete verwendet – oder in welchen Farben er die Räume streicht. Das gilt allerdings nur für die Bereiche innerhalb der Wohnung. Einen Balkon oder die Außenseite der Fensterrahmen darf der Mieter nicht nach eigenem Gutdünken gestalten oder anmalen.


Was kostet dein Umzug?

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Kosten

Umzugsunternehmen

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Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Findet bei der Renovierung ein Eingriff in die Bausubstanz statt, etwa beim Verlegen eines neuen Bodenbelags, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Dübellöcher an Fliesenwänden sind zulässig, allerdings darf der Vermieter bei übermäßigen Beschädigungen Ausbesserungen verlangen. Für Fliesenwände und -böden gilt: Nach Möglichkeit in die Fugen bohren.

Renovieren beim Auszug

Ein Mann streicht den Wand eines Zimmers

Beim Auszug muss die Wohnung in dezenten Farben gestrichen sein.

Der Vermieter darf nicht eine obligatorische Grundrenovierung beim Auszug in den Vertrag schreiben. Er darf aber verlangen, dass die Wohnung in dezenten und hellen Farbtönen übergeben wird. Ausgefallene Tapetenmuster oder grelle Farben müssen von ihm also nicht akzeptiert werden, auch wenn die Arbeiten gerade erst erfolgt sind.

In vielen Mietverträgen steht die Regelung, dass die Wohnung bei Auszug „besenrein“ übergeben werden muss. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird und bauliche Veränderungen wieder rückgängig gemacht wurden. Eine Renovierung ergibt sich daraus nicht zwangsläufig.

Die Formulierung, dass die Wohnung in „bezugsfertigem Zustand“ zu hinterlassen ist, ist ebenfalls zulässig. Aber auch hier muss nicht unbedingt renoviert werden. Es reicht, dass der Nachmieter die Wohnung sofort beziehen kann.

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