Bestimmte Schönheitsreparaturen muss der Mieter aus eigener Tasche bezahlen – diese Renovierungskosten sind aber steuerlich abzugsfähig.

Sie sind auf der Suche nach einem günstigen Umzugsunternehmen?

Sie wollen Ihre Mietwohnung verschönern? Das kann ins Geld gehen. Gut, dass der Gesetzgeber sein Herz für Mieter entdeckt hat, die ihre Wohnung renovieren wollen oder müssen. Seit 2009 sind Renovierungskosten nämlich steuerlich absetzbar. Das gilt, wen wundert's, nicht für umfangreiche Luxussanierungen und auch nicht in unbeschränkter Höhe. Aber immerhin erkennt das Finanzamt Renovierungskosten in Höhe von 20 Prozent von maximal 6000 Euro jährlich an. Das sind also bis zu 1200 Euro, die sich steuermindernd auswirken.

Abzugsfähig sind allerdings nur Handwerkerrechnungen. Kosten für Material und Möbel erkennt das Finanzamt nicht an. Die teuren Fliesen, der schicke Parkettfußboden oder die neue Ledercouch sind allein Sache des Steuerzahlers – wie gehabt.

Folgende Ausgaben sind abzugsfähig:

  • Kosten fürs Tapezieren, Streichen und Kalken der Wände
  • Kosten fürs Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Heizungsrohren und Innentüren sowie für den Innenanstrich von Fenstern und Außentüren
  • Kosten fürs Entfernen von Wand- und Deckenrissen
  • Kosten für die Reinigung des Teppichbelags oder die Ausbesserung des Parkettbodens

Diese Renovierungsmaßnahmen fallen in den Bereich der sogenannten Schönheitsreparaturen, an denen sich der Mieter bis zu einer gewissen Höhe beteiligen muss. Diese Kosten kann der Mieter nun wenigstens zum Teil an den Fiskus weiterreichen. Ebenfalls abzugsfähig und als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ anerkannt sind kleine Instandhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten, zu denen der Mieter laut Betriebskostenverordnung ebenfalls verpflichtet ist, etwa kleinere Reparaturen an der Heizung.


Was kostet dein Umzug?

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Kosten

Umzugsunternehmen

ab

 

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Abzug nur bei Überweisung

Damit es bei der Steuererklärung keine Panne gibt: Das Finanzamt verlangt, dass die Rechnungen für Maler, Klempner und Co. auf das Konto des Handwerkers überwiesen wurden. Barzahlungen, ob mit oder ohne Rechnung, werden nicht anerkannt. Der Grund ist naheliegend: Der Fiskus will so möglicher Schwarzarbeit einen Riegel vorschieben.

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