Bei einem Umzug schmilzt das Ersparte schnell dahin: Renovierungsarbeiten und Möbeltransport kosten Geld und für die Ausstattung der neuen Wohnung stehen einige Anschaffungen an. Ein beträchtlicher Posten für die Mieter:innen ist die Kaution, die für die neue Wohnung hinterlegt werden muss. Wer knapp bei Kasse ist, hat verschiedene Möglichkeiten, diese Belastung auf mehrere Beträge aufzuteilen oder ganz zu vermeiden.  

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vermieter:innen können eine Mietkaution nur verlangen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

  • Alternativ zur Hinterlegung von Bargeld ist die Stellung einer Mietbürgschaft oder der Abschluss einer Mietkautionsversicherung möglich.

  • Die Mietkaution darf höchstens das Dreifache der pro Monat zu zahlenden Miete ohne Nebenkosten betragen.

  • Mieter:innen dürfen die Mietkaution in Raten zahlen. 

  • Die Kaution muss insolvenzsicher angelegt werden.

  • Wenn von den Vermieter:innen kein Anspruch zum Ausgleich offener Forderungen gestellt wird, ist spätestens sechs Monate nach Mietende die Mietkaution an die Mieter:innen zurückzuzahlen.

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die Mieter:innen bei Vermieter:innen hinterlegen. Damit werden zukünftige Forderungen der Vermieter:innen, beispielsweise wenn du deine Betriebskostenabrechnung nach Ende des Mietvertrages nicht oder nicht rechtzeitig bezahlst, gesichert. Vermieter:innen können die Hinterlegung der Mietkaution nur dann verlangen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Einen allgemeinen Anspruch des:der Vermieters:Vermieterin auf Leistung einer Mietkaution sieht das Gesetz nicht vor. 

Das kennzeichnet eine Mietkaution: 

  • Sie sorgt für Sicherheit: Ansprüche der Vermieter:innen gegenüber den Mieter:innen werden sichergestellt. Gesichert werden damit zukünftige Forderungen der Vermieter:innen wie etwa offene Nebenkostenabrechnungen. 
  • Die Kaution muss vertraglich festgeschrieben sein: Die Hinterlegung der Mietkaution muss im Mietvertrag vereinbart sein. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. 
  • Höchstgrenze: Sie darf in Deutschland bis zu drei monatliche Mieten ohne Nebenkosten betragen. 
  • Die Mietkaution kann in bis zu drei Raten gezahlt werden. 
  • Sie ist unkündbar: Während des Mietverhältnisses haben Mieter:innen keinen Zugriff. 
  • Die Kaution muss geschützt werden: Die Vermieter:innen sind verpflichtet, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen auf einem Mietkautionskonto anlegen. 

Verschiedene Arten der Mietsicherheit

Engt die Mietsicherheit deinen finanziellen Spielraum zu stark ein, kannst du dich beim Abschluss des Mietvertrages auf eine andere Form der Sicherheit einigen. 

Folgende Formen sind möglich: 

Barzahlung

Um Probleme bei der Rückzahlung zu vermeiden: Den Betrag der Bargeldzahlung und das Datum auf einer Quittung notieren und von dem:der Vermieter:in unterschreiben lassen! 

Überweisung auf das Konto der Vermieter:in

In diesem Fall musst du unbedingt den Einzahlungsbeleg aufheben, damit du die Einzahlung jederzeit belegen kannst. 

Sparbuch

Du kannst dein Mietkautionskonto selbst einrichten – Banken und Sparkassen bieten diesen Service an. Diese Form hat aufgrund der niedrigen Zinsen an Bedeutung verloren. 

Du eröffnest auf deinen Namen ein Sparkonto

Das dazugehörige Sparbuch verpfändest du als Mietsicherheit an den:die Vermieter:in. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird das Guthaben an dich ausgezahlt. Dazu benötigst du die Freigabe des:der Vermieter:in. 

Treuhandkonto

Der:die Vermieter:in richtet ein Treuhandkonto für die Kaution ein. Die Kaution ist von seinem:ihren übrigen Vermögen getrennt auf einem separaten Konto oder in Form eines Sparbuchs anzulegen. 

Bankbürgschaft

In diesem Fall bürgt die Bank für deine Bonität und erfüllt Forderungsansprüche der Vermieter:innen. Die Bank berechnet eine sogenannte Avalprovision. 

Stiftung Warentest hat bei einer Umfrage unter Dutzenden von Finanzinstituten die durchschnittlichen Kosten einer Bürgschaft ermittelt. Bei einer Kautionshöhe von 2.000 Euro kostete die Bürgschaft bei einer Versicherung 2012 etwa 100 Euro pro Jahr, bei einer Bank circa 70 Euro. Die Bürgschaft schützt nicht vor Haftung. Nimmt der:die Vermieter:in die Bürgschaft in Anspruch, etwa wegen ausstehender Mietzahlungen oder offener Betriebskostenforderungen, musst du am Ende zahlen. Die bürgende Bank oder Versicherung holt sich die Auszahlung von dir zurück.  

Auch eine Privatperson, zum Beispiel ein:e nahe:r Verwandte:r, kommt als Mietbürg:in infrage. Vorteil für dich: Es entstehen keine weiteren Kosten. Nachteil: Im Ernstfall gibt es Stress mit der Verwandtschaft, da sie für deine Verbindlichkeiten zahlen muss. 

Mietkautionsversicherung

Versicherungen bieten Mietkautionsversicherungen an. Du zahlst keine Kaution an den:die Vermieter:in, sondern eine monatliche Prämie an die Versicherung. Die bürgt dafür für den Fall, dass du deinen Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß nachkommst. Die Versicherungen verlangen für ihre Bürgschaft rund fünf Prozent der Kautionssumme im Jahr. Bei einer Kaution von 3.000 Euro sind das also 150 Euro. 

tipp
Tipp:

Beachte: Die Versicherung prüft zunächst deine Kreditwürdigkeit und behält sich eine Ablehnung vor. Aus diesem Grund wird die Mietkautionsversicherung von Vermieter:innen oft nicht akzeptiert. 



Rechtliche Grundlagen

Vermieter:innen beanspruchen berechtigterweise eine Sicherheitsleistung, um mögliche offene Forderungen aus dem Mietverhältnis, wie Rückstände bei der Miete oder der Nebenkostenabrechnung, angemessen abzusichern. Zu deinem Schutz hat der Gesetzgeber dafür Grenzen geschaffen. 

Die Mietkaution darf maximal das Dreifache der pro Monat zu zahlenden Kaltmiete betragen, das bedeutet, dass die Betriebskosten nicht dazugezählt werden (§ 551 Absatz 1 BGB). Dir steht bei vereinbarter Zahlung einer Mietkaution das Recht zu, den Geldbetrag in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten (§ 551 Absatz 2 Satz 1 BGB). 

Sieht der Mietvertrag vor, dass die Mietkautionszahlung zwingend in einer Summe zu erfolgen hat, ist dieser Teil des Mietvertrages unwirksam.  

Das heißt: Du kannst den Betrag in drei gleiche Beträge aufteilen und jeweils monatlich den betreffenden Teilbetrag bezahlen. Die erste Rate der Zahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 Absatz 2 Satz 2 BGB). 

Bei Mietverträgen, die nach Inkrafttreten der Mietrechtsnovelle 2013 abgeschlossen worden sind, können Vermieter:innen ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn die Kaution nicht rechtzeitig gezahlt wird und der Rückstand auf dem Mietkautionskonto zwei Monatsmieten erreicht hat. 

Sicher aufgehoben: Was mit der Mietkaution geschieht

Vermieter:innen müssen die ihnen überlassenen Mietkautionen auf Konten anlegen, die von seinem:ihren übrigen Vermögen getrennt sind (§ 551 Absatz 3 Satz 1 bis 4 BGB). Die Konten müssen insolvenzsicher sein. Der Betrag der Mietkaution ist mindestens mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen. Die erwirtschaftete Geldsumme muss dir bei Rückzahlung der Mietkaution ausgezahlt werden. 

Wie die Kaution angelegt wird, ist nicht vorgegeben. Du kannst dich auf eine Anlageform einigen. 

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Mietkaution und Auszug: Ärger vermeiden

Ist das Mietverhältnis beendet, erhältst du die Kaution zurück – inklusive der bis dahin angesammelten Zinsen. Voraussetzung für die komplette Rückzahlung ist, dass keine offenen Forderungen gegen dich bestehen. Bist du Mietzahlungen schuldig, weil du die pflichtgemäßen Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hast, oder ist eine Betriebskostennachzahlung fällig, dürfen Vermieter:innen einen Teil einbehalten. 

Vermieter:innen haben die Mietkaution zurückzuzahlen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

  • Das Mietverhältnis ist beendet. 
  • Eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist ist abgelaufen. 
  • Es steht fest, dass der:die Vermieter:in gegen dich keine Ansprüche mehr hat. 

In der Regel dauert die Prüfungs- und Überlegungsfrist der Vermieter:innen bei der Wohnraummiete drei bis maximal sechs Monate. Wenn kein Anspruch gestellt wird, ist spätestens sechs Monate nach Mietende die Mietkaution an dich zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). 

Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ)

Dürfen Vermieter:innen die Mietkaution einbehalten, wenn noch keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde? 

Vermieter:innen dürfen deshalb nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen Betrag, der in etwa der erwarteten Nachzahlung entspricht.

Gibt es eine Briefvorlage für die Rückzahlung der Mietkaution? 

Einen Musterbrief für die Rückzahlung der Mietkaution kannst du hier kostenlos downloaden.

Wie kann ich beim Auszug sicherstellen, dass es keine Probleme bei der Rückzahlung der Kaution gibt? 

Führe bei der Abnahme mit den Vermieter:innen Protokoll und erfülle deine vertraglichen Pflichten vor der Übergabe. Mängel, die nicht protokolliert wurden, gehen nicht zu deinen Lasten.

Was ist mit unberechtigten Forderungen? 

Mängel, die bei der Übergabe nicht festgestellt wurden und auch nicht protokolliert wurden, können nicht mehr geltend machen. Du bist immer nur für die Schäden verantwortlich, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind.

Unzulässig ist es von Vermieter:innen, im Fall nachträglich bemerkter Mängel die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten. Das Übergabeprotokoll hilft dir als Beweis. Dazu liegen die Urteile des Amtsgerichts Pforzheim (Az. 6 C 105/04) und des Landgerichts Braunschweig (AZ: 6 S 175/94) vor.

Wie ist der Ablauf bei berechtigten Forderungen? 

Haben die Vermieter:innen berechtigte Mängel festgestellt und diese im Protokoll angegeben, musst du diese entweder beseitigen oder die Vermieter:innen können die Mängel auf deine Rechnung beseitigen lassen. Was danach von der Mietkaution übrig bleibt, muss dir zurückerstattet werden.


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