Haus oder Wohnung: Welche Immobilie soll es sein?

Die wichtigsten Wohnformen im Vergleich

Neubau ist nicht gleich Neubau: Bauträger bieten Townhouses, Wohnungen, Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäuser an. Jedes Wohnkonzept hat seine Vor- und Nachteile.

Haus oder Wohnung © querbeet / iStock

 

Bauträger bieten die gesamte Palette der Haus- und Wohnungstypen an – Käufer können also die Wohnform wählen, die am besten zu ihnen passt. Frei stehende Häuser bieten beispielsweise mehr Privatsphäre, und ein Leben in einer Eigentumswohnung bereitet weniger Aufwand. 

Viel Privatsphäre: das frei stehende Haus

Das frei stehende Einfamilienhaus mit Garten ist immer noch der Eigenheim-Traum schlechthin. Tatsächlich bietet es im Vergleich zu anderen Wohnkonzepten ein Maximum an Unabhängigkeit. Das gilt allem für das Leben mit Kindern: Die Kleinen können sich drinnen und draußen frei bewegen, und es darf auch mal lauter werden.

Allerdings schrecken Familien oft vor dem Bau eines frei stehenden Hauses zurück, weil sie befürchten, Aufwand und Kosten könnten ihnen über den Kopf wachsen. Das kann für einen Hausbau in Eigenregie durchaus zutreffen. Beim Bauträgerhaus ist der Käufer hingegen von vielen Mühen des Hausbaus befreit, etwa Verhandlungen mit Baubehörden oder die Beauftragung von Handwerkern. Zwar besteht bei der Planung eines sogenannten Typenhauses weniger Mitspracherecht als bei der Zusammenarbeit mit einem Architekten. Dafür weiß der Käufer aber von vornherein, was seine Immobilie am Ende kosten wird.

Nah am Nachbarn: Doppel- oder Reihenhäuser

Kostengünstiger als das frei stehende Einfamilienhaus sind Doppel- oder Reihenhäuser. Wer gerne andere Menschen um sich hat, ist hier richtig. Dass Gartengrundstücke bei Reihenmittelhäusern etwas kleiner ausfallen, muss nicht zwingend ein Nachteil sein: So verringert sich der nicht zu unterschätzende Pflegeaufwand, den ein Garten mit sich bringt. Da Mittelhäuser nur zwei Außenwände haben, sind die Heizkosten zudem meist relativ gering. Für das Wohnen in Reihenhausgebieten spricht auch, dass die Infrastruktur oft besser ist als in anderen Neubaugebieten, weil mehr Menschen auf gleicher Fläche leben.

Eine besondere Form städtischer Reihenhäuser sind die sogenannten Townhouses – ein in angesagten städtischen Lagen sehr gefragtes Wohnkonzept. Für die exklusive Ausstattung und den Komfort mehrerer Stockwerke mitten in der Stadt sollte ein Aufpreis eingeplant werden. Townhouses sind in der Regel eher schmal geschnitten. Wer Wert auf einen kleinen Garten legt, wird hier fündig.

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Pflegeleicht: die Eigentumswohnung

Ein Leben in den eigenen vier Wänden mit den Annehmlichkeiten eines Mehrfamilienhauses bietet die Eigentumswohnung vom Bauträger. Besonders beliebt ist das Wohnkonzept bei Singles, die sich damit zugleich eine Kapitalanlage schaffen, oder bei Paaren nach der Familienphase, denen das Einfamilienhaus zu groß geworden ist. In den meist innerstädtischen Lagen sind Läden, kulturelle Einrichtungen und Restaurants bequem zu erreichen. Um Instandhaltung, Hausreparaturen, Treppenhausreinigung und Außenanlage kümmern sich Hausmeister und Verwaltung. Wohnungseigentümer sind Teil einer Eigentümergemeinschaft – diese entscheidet mehrheitlich über Fragen wie die Gestaltung der Außenanlagen oder Modernisierungsmaßnahmen, die das ganze Haus betreffen. Dem Käufer selbst gehört nur das sogenannte Sondereigentum – Wohnung und gegebenenfalls noch ein dazugehöriger Dachboden- oder Kellerraum.

Alleineigentümer oder Eigentümergemeinschaft?

Auch Käufer eines Reihenhauses können Teil einer Eigentümergemeinschaft werden. Zwei Rechtsformen sind bei diesem Wohnkonzept möglich: Das Grundstück, auf dem eine Reihenhausanlage steht, wird entweder aufgeteilt („Realteilung“), so dass der Käufer Alleineigentümer seiner Parzelle und des Hauses wird. Oder die gesamte Anlage wird Gemeinschaftseigentum nach dem Wohneigentumsgesetz. Das einzelne Reihenhaus ist dann Sondereigentum des Käufers. Das kann mit Einschränkungen verbunden sein. Soll beispielsweise nachträglich das Dachgeschoss eines Reihenhauses ausgebaut und Dachfenster eingesetzt werden, braucht es dafür die Zustimmung der anderen Eigentümer, weil sich dadurch die Außenansicht der Gesamtanlage verändert.