Förderung

SHS Strukturholding Saar: ein wegweisendes Konzept für Investoren

Stabil, leistungsstark und kompetent integriert die SHS-Gruppe mit ihren Gesellschaften Aktivitäten, Projekte und Leistungen der Immobilienwirtschaft und der Wirtschaftsförderung.
Investorenberatung und Ansiedlungsbetreuung, Städtebaukonzepte und Wohnraumentwicklung, Flächenerschließung und Revitalisierung, Bauträgermodelle für gewerbliche und private Immobilien, Public-Private-Partnership und Facility Management gehören zu den Leistungen der SHS-Unternehmen.

Kurze Wege

Ein kleines Bundesland bringt viele Vorteile in der Verwaltung. So können die saarländischen Minister direkt von Investoren angesprochen werden. Zahlreiche Investoren begründen deshalb ihre Entscheidung für den Standort Saarland u.a. mit den extrem kurzen Genehmigungsverfahren.

Umfangreiche Finanzierungshilfen

Unternehmen müssen investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Günstige Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionsvorhaben gewinnen daher zunehmend an Bedeutung. Diesem Aspekt trägt das Saarland durch die Bereitstellung einer Vielzahl von praxisorientierten Finanzierungshilfen Rechnung. Zudem gewährt das Saarland Investitionszuschüsse.
Darüber hinaus haben Unternehmen im Saarland einen direkten Zugang zu den zahlreichen Förderungsmöglichkeiten der EU, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und anderen Institutionen, so dass im Saarland Beratung und Finanzierung exakt auf den Bedarf des Unternehmens zugeschnitten werden können.

Förderprogramme

Das Saarland gehört in Westdeutschland zu den Regionen, in denen nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Verbindung mit europäischen und Landesprogrammen Förderzuschüsse gegeben werden können.
Insbesondere im Bereich Aus- und Weiterbildung (Mitarbeiterhöherqualifizierung) werden individuell auf den Investor zugeschnittene Leistungspakete mit materiellen und immateriellen Komponenten angeboten.

Investitionshilfen

Kernstück der Finanzhilfen sind Subventionen der regionalen Wirtschaftsförderung, darunter eine Förderung von bis zu 15% der Gesamtinvestition. Diese Förderung ist eine der höchstmöglichen Investitionsförderungen in den alten Bundesländern für Nicht-KMU-Betriebe. Gleichzeitig ist dies für diese Unternehmen die maximale Subventionswertobergrenze unter Einbeziehung aller sonstigen Förderhilfen (EU-Recht). Die Subvention ist vor Projektbeginn beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu beantragen und kann sich auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erstrecken.
Ausgenommen gemäß den Förderrichtlinien sind bestimmte Wirtschaftsgüter, wie z.B. Grundstücke, Fahrzeuge, Werkswohnungen etc. Pro neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz kann eine Investitionssumme von bis zu 250.000 EUR mit maximal 15% gefördert werden. Eine an die Errichtungsmaßnahme anschließende Erweiterungsinvestition kann in der Regel mit bis zu 12% Investitionszuschuss gefördert werden.