Energieausweis: die aktuelle Rechtslage

Wer braucht ihn und welche Varianten gibt es?

Als Vermieter müssen Sie für Ihre Immobilie einen Energieausweis ausstellen lassen und ihn den Mietinteressenten vorlegen. Welche Varianten und Möglichkeiten es gibt, lesen Sie hier.

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Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Für Mieter ist er besonders interessant, da sich anhand der Berechnungen feststellen lässt, welche Energiekosten voraussichtlich auf sie zukommen. Seit 2013 müssen Eigentümer ihren Interessenten bei einer Neuvermietung den Ausweis ungefragt vorlegen.

Energieausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Das Dokument selbst ist in beiden Fällen dasselbe, der Unterschied liegt in den eingetragenen Werten.

Die Angaben zum Energiebedarf sind auf der zweiten Seite aufgeführt, die Verbrauchsangaben werden auf der dritten Seite eingetragen. Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren. Die Basis hierfür sind die entsprechenden Heizkostenabrechnungen.

Vorzeigepflicht seit 2013

Sanierte Fassade eines Altbaus

Sanierte Altbauwohnungen gehören zu den besonders gefragten Mietimmobilien.

Früher waren Vermieter lediglich verpflichtet, interessierten Mietern und Käufern den Energieausweis auf Nachfrage zu zeigen. Seit 2013 muss ihn der Vermieter nun unaufgefordert vorlegen, wenn die Immobilie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Eigentümer, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro rechnen.

Die gesetzlichen Vorgaben werden weiter verschärft: Laut Plänen der Bundesregierung sollen die Angaben aus dem Energieausweis künftig bereits in Immobilienanzeigen aufgeführt werden. Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) beurteilt den Energieausweis als Chance für Vermieter, da er einen Beleg für den energetischen Zustand einer Immobilie darstellt. Hervorragende Werte im Energieausweis können ein entscheidendes Mietargument für Interessenten sein.

Objektiver ist der Bedarfsausweis. Er wird erst ausgestellt, nachdem ein qualifizierter Energieberater das Gebäude geprüft hat. Auf Basis diverser Daten und des baulichen Zustandes schätzt der Experte, wie hoch der Energieverbrauch für die Immobilie sein müsste. Für Ein- bis Vierfamilienhäuser, die vor 1977 gebaut und noch nicht umfassend energetisch saniert wurden, muss ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Für andere Immobilien reicht der Verbrauchsausweis aus. Allerdings raten Mieterbund und Verbraucherzentralen bei Wohngebäuden grundsätzlich zum Bedarfsausweis. Jeder Energieausweis gilt ab Ausstellung zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach größeren Umbauten oder Modernisierungen muss er neu erstellt werden, da sich diese Maßnahmen auf den Energiebedarf auswirken.

Welcher Energieausweis für
welches Gebäude?

Wer stellt einen Energieausweis aus?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Energieausweis ausgestellt werden darf. Für die Suche nach einem qualifizierten Energieberater in Ihrer Region können Sie als Vermieter die bundesweite Datenbank der DENA nutzen.

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