Endenergiebedarf: Kennzahl zum Vergleich von Immobilien

Mit der allgemeinen Einführung des Energieausweises haben Immobilienkäufer und -verkäufer eine standardisierte Größe zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden erhalten: den Endenergiebedarf.

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Was ist der Endenergiebedarf?

Unter dem Endenergiebedarf wird die Energiemenge verstanden, die nach Abrechnung von Übertragungs- und Wandlungverlusten einem Verbraucher tatsächlich zur Verfügung steht und von ihm verbraucht wird, um ein bestimmtes, definiertes Raumklima zu erhalten. Der Faktor „Endenergie“ spielt dabei nicht nur in privaten Haushalten eine große Rolle, sondern ebenso in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen und Verkehr. Im Endenergiebedarf sind Energieverluste durch Transport und Wandlung nicht enthalten, das heißt: Energieverluste etwa durch Abwärme, durch die Wandlung von Energie – beispielsweise bei der Stromerzeugung mit Kohle – fließen in die Kennzahl nicht ein. Sie sind dafür Teil des Primärenergieverbrauchs. In Energiebilanzen wie dem Energieausweis von Immobilien werden sowohl der Endenergiebedarf wie auch der Primärenergiebedarf angegeben. Gemeinsam ermöglichen sie eine Aussage über die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Wie wird der Endenergiebedarf berechnet?

Die Berechnung ist relativ komplex: In die Zahl fließen die jährlich notwendigen Energiemengen für Warmwasser, Heizung und Lüftung ein, wobei für alle drei Werte sogenannte Standardnutzungs- und Standardklimabedingungen angesetzt werden. Der tatsächliche Endenergiebedarf kann sich somit von der standardisierten Angabe im Energieausweis unterscheiden, beispielsweise wenn die betreffende Immobilie in klimatisch und geographisch extremen Lagen liegt. Grundlage für die Schätzung des Heizenergiebedarfs ist ebenfalls eine standardisierte Innentemperatur. Niedrige Werte für den Endenergiebedarf bedeuten dabei eine gute Energieeffizienz des Gebäudes: So kann ein niedriger Wert auf gute Wärmedämmung zurückführbar sein, sodass weniger Heizenergie verwendet werden muss.


Welcher Energieausweis für
welches Gebäude?


So unterscheiden sich Primärenergie- und Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf berücksichtigt wie erwähnt keine Wandlungs- oder Transportverluste. Diese Faktoren fließen dafür in den sogenannten Primärenergiebedarf ein: Berücksichtigt werden nicht nur die Endenergie, sondern auch die sogenannte Vorkette, also die bei Erkundung, Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energie notwendigen Energiemengen. Ein niedriger Primärenergiebedarf ist Hinweis auf eine gute Energieeffizienz und eine umweltschonende Nutzung der Energie durch die betreffende Immobilie. Beide Kennzahlen sind im Energiepass verzeichnet, der nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellten wurde.

Was ist im Energieausweis zu beachten?

Für die Interpretation eines nach der EnEV ausgestellten Energieausweises ist darüber hinaus ein weiterer Faktor zu berücksichtigen: Die dort verzeichneten Werte für Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf enthalten keine erneuerbare Energie, die – wie die EnEV 2014 in Paragraph fünf festlegt – in direktem räumlichen Zusammenhang mit der Immobilie erzeugt und auch vorrangig im Gebäude genutzt wird. Darunter fallen beispielsweise Sonnenkollektoren auf dem Dach des Gebäudes oder technische Vorrichtungen zur Nutzung der Erdwärme. Effizienzhäuser etwa machen sich diese Besonderheit der Berechnung zunutze: Ein KfW-Effizienzhaus erreicht seinen niedrigen Endenergiebedarf nicht nur durch gute Isolation und Dämmung, sondern kann dafür beispielsweise auf Geothermie oder Photovoltaik zurückgreifen. In diesem Sinne bedeutet der niedrige Endenergiebedarf nicht zwangsläufig, dass eine Immobilie wenig Energie verbraucht – es bedeutet vielmehr, dass wenig Energie von außen zugeführt werden muss.


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Was ist beim Vergleich des Endenergiebedarfs zu berücksichtigen?

Immobilieneigentümer wie Kaufinteressierte sollten beim Vergleich des Endenergiebedarfs darüber hinaus berücksichtigen, dass die für die Bewertung eingesetzte Farbskala unter verschiedenen gültigen Energieeinsparverordnungen unterschiedlich aussah.

 Darum kann eine Immobilie, die auf der Farbskala nach EnEV 2014 im Endenergiebedarf bereits dem „roten“ Bereich zugeordnet wird, im EnEV-2009-Energieausweis im „grünen“ Bereich liegen. Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre. Somit kann eine heute angebotene Immobilie durchaus einen Energieausweis aus der Zeit der EnEV 2009 besitzen. Für die realistische Einschätzung des Endenergiebedarfs ist darum weniger die Farbskala ausschlaggebend als vielmehr die absoluten Werte. Auch die Vergleichsgrößen haben sich mit dem Energieausweis nach EnEV 2014 verändert.