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Warm, kalt, brutto, netto: Wie setzt sich die Miete zusammen?

Geht es um den Einzug in eine neue Wohnung, wird mit vielen Begriffen hinsichtlich der Miete um sich geworfen. Warmmiete, Kaltmiete, Bruttomiete oder Nettomiete sind Begrifflichkeiten, die immer wieder fallen. Was genau dahintersteckt und wie sich die Miete zusammensetzt, erklären wir hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Miete setzt sich aus der Kaltmiete für die Nutzung der Wohnung und den Nebenkosten zusammen.

  • Nebenkosten, die der Mieter zu zahlen hat, müssen im Mietvertrag separat aufgelistet werden. Oder es wird auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen, sodass Mieter die anfallenden Betriebskosten zu zahlen haben.

  • Um eine realistische Miethöhe zu ermitteln, bietet sich das Hinzuziehen eines Maklers an. Er kennt den typischen Marktwert und kann das Objekt bewerten und die optimale Miethöhe ermitteln.

Wie setzt sich die Miete für eine Wohnung zusammen?

Wer eine Wohnung vermieten möchte, muss sich zunächst einmal über die Zusammensetzung des monatlichen Mietpreises informieren. Wichtig hierbei sind die Begrifflichkeiten Kaltmiete, Nebenkosten und Warmmiete. Normalerweise muss der Mieter die Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten zahlen, was die Warmmiete darstellt. Aber was bedeutet nun eigentlich Bruttomiete und Nettomiete? Die Definitionen der Begriffe bringen Klarheit.

Bruttomiete

Die Bruttomiete wird auch als Inklusivmiete bezeichnet. In der Bruttomiete sind alle Nebenkosten für ein Mietobjekt enthalten. Es entstehen keine weiteren Kosten für Mieter.

Nettomiete

Wird eine Nettomiete vereinbart, sind in dem Mietpreis keinerlei Nebenkosten enthalten. Die entsprechenden Kosten werden separat mit dem Mieter abgerechnet.

Kaltmiete

Bei der Kaltmiete handelt es sich lediglich um die Miete für die Nutzung des Raumes. In der Nettokaltmiete sind keine kalten Betriebskosten, wozu die Heizkosten gehören, enthalten. Die Kosten müssen separat gezahlt werden.

Warmmiete

Die Bruttowarmmiete hingegen beinhaltet alle kalten Betriebskosten, sodass Mieter die Kosten jeden Monat mit der Miete mitbezahlen.

Nebenkosten

Zu den Nebenkosten der Wohnung zählen alle weiteren anfallenden Kosten neben der reinen Miete. Hierzu gehören unter anderem die Kosten für:

  • Wasser

  • Müllabfuhr

  • Heizung

  • Hausmeisterdienstleistungen.

Was ist in der Grundmiete im Mietvertrag enthalten?

Bei der Grundmiete im Mietvertrag handelt es sich normalerweise um die Nettokaltmiete oder Kaltmiete. In der Nettokaltmiete sind keine Nebenkosten enthalten. Ebenfalls sieht es mit den Betriebskosten aus. Es würden also noch Nebenkosten und Betriebskosten hinzukommen. Welche zusätzlichen Kosten auf Mieter zukommen, sollten im Mietvertrag festgehalten werden. Es gibt aber auch die Kaltmiete, auch als Bruttokaltmiete bekannt, die bereits eine Vorauszahlung (ohne Heizkosten) für Betriebskosten beinhaltet.

Was gehört alles zu den Nebenkosten?

Zu den Nebenkosten gehören alle anfallenden Kosten, die mit der Nutzung des Mietobjektes zu tun haben. Sie werden den Mietern in Rechnung gestellt. Zu den zulässigen Nebenkosten, die der Vermieter auf Mieter umlegen darf, gehören unter anderem Kosten rund um:

  • Wasserzins

  • Hauswartung und Winterdienst

  • Heizung wie Brennstoff und Wartung

  • Abwassergebühren und Kehrrichtgebühren

  • Strom für gemeinschaftlich genutzte Räume

  • Unterhaltung des Grundstücks und der Umgebung

Es gibt jedoch auch einige Nebenkosten, die der Vermieter nicht umlegen darf. Kosten, die aufgrund des Unterhalts des Hauses dienen, müssen Vermieter selbst übernehmen. Hierzu gehören beispielsweise Renovierungsarbeiten oder Reparaturen. Steuern, Abgaben, Gebäudeversicherung und Erschließungsgebühren sind normalerweise auch nicht zulässig. Werden Umbauten durchgeführt, die für Mieter einen zusätzlichen Komfort bringen, können allerdings zu einer Mietzinserhöhung veranlassen.

Welche Bedeutung hat der Begriff Mietzins?

Vielmals ist auch der Begriff Mietzins im Umlauf, was für manche Leute vielleicht etwas verwirrend klingt. Dabei ist unter dem Begriff Mietzins nichts anderes als die Miete gemeint. Es ist ein Synonym dafür. Mit der Mietrechtsreform im Jahr 2001 wurde das Wort immer ungeläufiger.

Wie können Vermieter die Miete berechnen?

Die Höhe der Miete einer Wohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Preisbestimmend sind unter anderem:

  • die Lage

  • der Zustand des Objektes

  • die Ausstattung

Vermieter müssen jedoch auch die Vorgaben zur Mitpreisbremse beachten. Um komplett auf der sicheren Seite zu sein und einen realistischen Preis festzulegen, bietet es sich immer an, einen Immobilienmakler zu kontaktieren. Makler verfügen über das nötige Fachwissen und ermitteln die richtige Miethöhe. Vermieter profitieren durch den Makler, da die Miete weder zu hoch noch zu niedrig ausfällt.

Ist eine Aufschlüsselung der Mietkosten und Nebenkosten notwendig?

In der Vergangenheit war eine Mietkostenaufschlüsselung im Mietvertrag für Vermieter wichtig. Nur so war eine Betriebskostenvereinbarung wirksam. Wurden nur Beispiele aufgezählt oder gab es Lücken und fehlten Kreuzchen, war Streit zwischen Vermieter und Mieter vorprogrammiert. Vermieter können auch heute noch so verfahren, sollten aber immer daran denken, alle relevanten Nebenkosten aufzuschlüsseln. Nur die Kosten, die im Mietvertrag aufgelistet sind, dürfen berechnet werden. Werden wichtige Nebenkosten vergessen, bleibt der Vermieter letztendlich auf den Kosten sitzen.

Gängig ist jedoch der Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Vermieter können Bezug auf § 2 BetrKV im Mietvertrag nehmen. So müssen im Mietvertrag selbst nicht mehr alle relevanten Nebenkosten erwähnt werden. Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung gestaltet sich möglicherweise folgendermaßen: Der Mieter ist neben der Mietzahlung dazu verpflichtet, anfallende Betriebskosten laut § 2 Betriebskostenverordnung zu übernehmen. Dieser Hinweis darf nicht fehlen, da ansonsten die Betriebskosten nicht separat verlangt werden können.

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