Viele Vermieter und Mieter möchten einen sogenannten Vormietvertrag abschließen, wenn ein Mietvertrag noch nicht abgeschlossen werden kann. Ein Grund kann sein, dass die Immobilie noch nicht bezugsfertig ist. Für beide Vertragsparteien kann ein Vormietvertrag Sicherheit bieten. Was Sie rund um diese Vertragsform beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vormietvertrag hat wie jeder Vertrag eine bindende rechtliche Wirkung.
  • Sie sollten einen Vormietvertrag nur abschließen, wenn Sie sich mit dem zukünftigen Mieter grundsätzlich einig sind, ein Mietverhältnis eingehen zu wollen.
  • In den Mietvorvertrag schreiben Sie bestenfalls eine Rücktrittsklausel, die Ihnen innerhalb der vertraglichen Grenzen und Fristen einen Rücktritt erlaubt.
  • Im Mietvertrag kommt es auf die Details an. Nutzen Sie deshalb vom Fachanwalt für Mietrecht erstellte Mustervorlagen. Bei ImmoScout24 gibt es diese kostenlos und inklusive Haftungsübernahme.

Was ist ein Vormietvertrag bei einer Wohnung?

Ein Vormietvertrag soll sowohl zukünftigen Mieters als auch Vermietern mehr Sicherheit als eine mündliche Mietzusage für ein zukünftiges Mietverhältnis geben. Er wird beispielsweise abgeschlossen, wenn bei einer umfangreichen Sanierung oder bei einem Neubau die Wohnfläche noch nicht genau bestimmt oder kein festes Bezugsdatum festgelegt werden kann. Der Mieter möchte sichergehen, dass er die Wohnung tatsächlich bekommt. Als Vermieter profitieren Sie mitunter von einem Mietvorvertrag, weil der zukünftige Mieter nach der Unterzeichnung nicht mehr kurzfristig abspringen kann.

Der Vormietvertrag ist nicht klar gesetzlich geregelt, weshalb er nicht nach einer bestimmten Form aufgesetzt werden muss. Je präziser der Vormietvertrag in seinen Angaben ist, desto rechtssicherer ist er. Die Angaben aus dem Vormietvertrag sind auch für den Mietvertrag bindend.

  • Vertragspartner

  • Mietobjekt

  • Miethöhe

  • Grund dafür, dass kein sofortiger Mietvertrag abgeschlossen werden kann

Ist ein Vormietvertrag bindend?

Der Abschluss eines Vormietvertrages verpflichtet beide Parteien dazu, zu einem späteren Zeitpunkt ein Mietverhältnis miteinander einzugehen. Weder Sie als zukünftiger Vermieter noch der zukünftige Mieter können einfach vom Mietvorvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist unter Umständen und nach Absprache mit einem Anwalt möglich, wenn Ihr Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten verletzt.

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Achtung

Treten Sie ohne rechtliche Prüfung vom Vertrag zurück, kann es sein, dass Ihr Vertragspartner Schadensersatz bezüglich des Vormietvertrags fordert.

Im Vormietvertrag können Sie eine Rücktrittsklausel einbauen, die Ihnen erlaubt, in bestimmten Situationen innerhalb der gesetzlichen Fristen vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie bei einer Prüfung entdecken, dass der zukünftige Mieter weniger liquide ist als er angegeben hat, können Sie dank der Rücktrittsklausel Vormietvertrag zurücktreten.

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