Viele Betriebskosten dürfen Sie im Rahmen der Warmmiete auf die Mieter umlegen. In diesem Beitrag erhalten Sie eine Übersicht der umlagefähigen Nebenkosten sowie Hinweise zur korrekten Vorgehensweise bei Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Achten Sie darauf, nur umlagefähige Nebenkosten an die Mieter abzugeben; diese sollten Sie detailliert im Mietvertrag auflisten.
  • Alle Kosten, die Sie als Vermieter im Rahmen von Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung und Rücklagen haben, sind nicht umlagefähig.
  • Alle zwölf Monate sollten Sie eine Nebenkostenabrechnung an die Mieter schicken, um Rückzahlungen und Nachzahlungen abzurechnen.

Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

In der Betriebskostenverordnung erhalten Sie eine ausführliche Übersicht aller Nebenkosten, die Sie auf den Mieter umlegen dürfen. Dabei handelt es sich um Kosten, die Sie als Vermieter für die Bewirtschaftung der Mietimmobilie haben. Bestimmte Nebenkosten sind umlagefähig. Das bedeutet, dass Sie sie im Rahmen der Warmmiete an den Mieter übergeben dürfen. Damit werden sie zu Betriebskosten.

Insgesamt gibt es 17 Posten für die Betriebskosten, die Sie vom Mieter zahlen lassen dürfen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie dies entsprechend im Mietvertrag erwähnen. Achten Sie daher darauf, eine korrekte Vorlage zu nutzen – hier können Sie einen gratis Mietvertrag von ImmoScout24 herunterladen, der alle wichtigen Vorgaben zu Nebenkosten enthält.

Laut der Betriebskostenverordnung sind diese Nebenkosten umlagefähig:

Grundsteuer und andere laufende öffentliche Lasten eines Gebäudes

Wenn Sie dies im Mietvertrag ausdrücklich erwähnen, dürfen Sie diese Kosten auf die Miete aufschlagen.

​Wasser und Abwasser

Mieter müssen die Kosten für das von ihnen verbrauchte Wasser (laut Zähler) und Abwasser sowie Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung übernehmen.

​Heizungs- und Warmwasserkosten

Diese Kosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Warmmiete. Sie sollten sie zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch abrechnen.

​Kosten für den Aufzug

Der gemeinschaftliche Aufzug erzeugt Kosten für Strom, Überwachung, Wartung und Reinigung. Alle Mieter, auch die im Erdgeschoss, teilen sich diese Kosten.

Aufwendungen für die Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Kosten für öffentliche und nicht-öffentliche Straßenreinigung und Müllbeseitigungskosten dürfen Sie ebenfalls auf den Mieter umlegen.

Gebäudereinigung

Die Gebäudereinigung sowie die Ungezieferbeseitigung wird meist von einer Reinigungsfirma übernommen, die alle Mieter zusammen bezahlen. Alternativ können Sie Aufgaben wie die Reinigung des Treppenhauses an Mieter übergeben.

Kosten der Gartenpflege

Die gärtnerische Instandhaltung der Außenanlagen und Gartenflächen dürfen Sie an die Mieter umlegen.

Beleuchtung

Mieter müssen auch die Stromkosten für Beleuchtung von gemeinschaftlich genutzten Plätzen wie Tiefgarage und Treppenhaus übernehmen.

Schornsteinreinigung

Wenn das Mietobjekt einen Schornstein hat, gehören auch die Abgaben für den Schornsteinfeger zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Haftpflicht- und Sachversicherungen

Alle Versicherungen, die das Gebäude betreffen, können Sie auf den Mieter umlegen. 

Kosten für den Hauswart

Der Hauswart oder Hausmeister wird meist von den Mietern bezahlt. Hier gibt es jedoch Ausnahmen wie Verwaltungsarbeiten, Reparaturarbeiten und Anschaffungskosten für Geräte – diese Ausgaben müssen Sie als Vermieter decken.

Fernsehempfang

Kosten für die Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen sind ebenfalls umlagefähig.

Wäscheraum

Die Strom- und Anschaffungskosten für Waschmaschinen in Gemeinschaftsräumen werden von allen Mietern übernommen.

Sonstige Kosten

Laut Betriebskostenverordnung können Sie weitere Betriebskosten, etwa für eine Sauna oder ein gemeinsames Schwimmbad, ebenfalls auf die Mieter umlegen. Diese müssen Sie jedoch im Mietvertrag explizit auflisten.

tipp
Übrigens

Um die anfallenden Nebenkosten fair zwischen den Mietern zu verteilen, sollten Sie einen Verteilerschlüssel nutzen. 

Welche Kosten darf ich nicht auf den Mieter umlegen?

Grundsätzlich gilt, dass Sie bestimmte Nebenkosten unter keinen Umständen auf den Mieter umlegen dürfen. Dies sind alle Kosten, die die Verwaltung der Mietimmobilie, die Instandhaltung und Instandsetzung, und Ihre eigenen Gebühren betreffen. Auch Ausgaben für die Eigentümergemeinschaft sind Sache des Vermieters.

Nicht umlagefähige Nebenkosten auf einen Blick:

  • Verwaltungskosten
  • Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung
  • Bankgebühren des Vermieters
  • Portokosten für Abrechnungen
  • Abschreibungen und Rücklagen

In diesem Beitrag haben wir Ihnen weitere Informationen zu den nicht umlagefähigen Kosten zusammengestellt.

Wie nehme ich die umlagefähigen Nebenkosten in den Mietvertrag auf?

Die umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag ausdrücklich genannt werden, damit sie als wirksam vereinbart gelten. Besondere Vorsicht ist bei den sonstigen Kosten angesagt. Diese müssen korrekt sein, damit Sie sie abrechnen dürfen. Weitere Hinweise zu den Klauseln zu Nebenkosten im Mietvertrag finden Sie hier.

Wie rechne ich die Nebenkosten korrekt ab?

Haben Mieter für die Nebenkosten eine monatliche Vorauszahlung im Rahmen der Warmmiete geleistet, ist der Vermieter verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Hierbei sollten Sie diese formalen und inhaltlichen Kriterien berücksichtigen:

  • Die Nebenkostenabrechnung muss schriftlich vorliegen.
  • Sie müssen die Nebenkostenabrechnung einmal alle zwölf Monate schicken.
  • Die Abrechnungsperiode darf höchstens zwölf Monate betragen.
  • Die Abrechnung muss verständlich und übersichtlich sein.
  • Die Abrechnung muss eine Aufstellung der Gesamtkosten enthalten.
  • Sie müssen die geleisteten Vorauszahlungen mit den Gesamtkosten verrechnen.
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Hinweis

Als Vermieter sind Sie nicht verpflichtet, die einzelnen Abrechnungsposten in der Abrechnung zu belegen. Mietern muss jedoch bei Bedarf Einsicht in die entsprechenden Rechnungen und Belege gewährt werden, weshalb Sie alle Belege aufbewahren sollten.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Nebenkostenabrechnung? Dann nutzen Sie den kostenlosen Rechner von ImmoScout24! Dort sehen Sie mit wenigen Klicks, welche Kosten umlagefähig sind, und wie sich diese auf Ihre Mieter verteilen. Das fertige Dokument können Sie einfach als PDF herunterladen und an Ihre Mieter schicken.

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