Feuchtkalte Ecken und hohe Luftfeuchtigkeit bieten einem ungebetenen Gast beste Lebensbedingungen: dem Schimmelpilz. Die meist schwarzen Flecken erobern in Windeseile Wände, Fugen, Fensterrahmen und Fensterinnenwände. Hier schaden sie nicht nur der Bausubstanz, sie können auch gesundheitliche Probleme bei den Hausbewohnern auslösen. Bei den ersten Schimmelflecken ist also schnelles Handeln gefragt. Hier helfen häufig noch spezielle Mittel wie hochprozentiger Alkohol, um dem Pilz den Gar auszumachen. Sind allerdings bereits größere Teile der Tapeten oder gar der darunter liegende Putz befallen, muss ein Profi ans Werk. Dessen Einsatz kann ziemlich teuer werden.

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Nur bei Baumängeln zahlt der Vermieter


Das Gesetz regelt die Verantwortung bei Schimmelbefall eines Mietobjekts recht klar: Ist der Schimmel aufgrund von Baumängeln wie undichten Rohren oder Wärmebrücken entstanden, muss der Vermieter die Schadensbeseitigung aus eigener Tasche zahlen. Häufig springen hier Gebäudeversicherungen ein. Gilt noch die Gewährleistung des Bauunternehmers, kann dieser gegebenenfalls zur Verantwortung gezogen werden.

Hat hingegen der Mieter den Schimmel verursacht, weil er zu wenig stoßlüftet und die Räume nicht konstant heizt, liegt die Verantwortung bei ihm. Das gilt auch dann, wenn er dem Vermieter einen Wasserschaden verschwiegen hat. Schließlich verpflichtet das Gesetz den Mieter dazu, bei der Wohnungspflege seiner Obhutspflicht  nachzukommen. Seinem Mieter ein falsches Lüft-Heiz-Verhalten nachzuweisen, ist für Vermieter jedoch nicht ganz einfach.

Klarheit bringt im Streitfall ein unabhängiger Sachverständiger des Gerichts. Dieser entnimmt Proben des schimmelbelasteten Materials und nimmt eine Hausstaubanalyse vor. Anhand der Ergebnisse stellt er fest, ob ein Baumangel für die Feuchtigkeit im Mauerwerk verantwortlich ist oder nicht. Schließt der Gutachter einen Baumangel aus, liegt der Schluss nahe, dass der Mieter die Räume zu wenig gepflegt hat. Nun muss das zuständige Gericht anhand der vorliegenden Gutachterergebnisse abwägen, ob der Mieter seine Obhutspflicht verletzt hat. Ist das der Fall, muss er die Kosten der Schimmelbeseitigung übernehmen.



Häufige Ursachen für Schimmelbildung


Ist die Hauswand schlecht isoliert oder weist die Dämmung Risse auf, liegt ein Baumangel vor, der Schimmelpilzen Tür und Tor öffnet. Feuchtigkeit kriecht dann in das Mauerwerk. Häufig von Schimmel betroffen sind Wände, die dicht mit Möbeln zugestellt sind, Außenwandecken und Heizkörpernischen. Hier kann die Heizungsluft schlecht zirkulieren. Es bildet sich Feuchtigkeit, die Schimmel beste Wuchsbedingungen bietet.

Schimmelwachstum floriert auch, wenn die Luftfeuchtigkeit in den Räumen zu hoch ist oder die Räume auskühlen. Idealerweise sollte die Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 50 Prozent liegen und die Raumtemperatur so konstant wie möglich angenehme 18 Grad Celsius betragen. Denn: Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und durch regelmäßiges Lüften wird die feuchtigkeitsgesättigte Raumluft gegen frische Luft ausgetauscht. Dadurch bleiben gut gedämmte Wände trocken und dem Schimmelpilz fehlt die Lebensgrundlage: die Feuchtigkeit.


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