Sie benötigen Rechtsberatung bei Vermietungs-­Fragen?

Rund um die Uhr abgesichert: Ihre persönliche Rechtsberatung vom Fachanwalt für Mietrecht. Schnell & unkompliziert.

Mieter meldet Strom nicht an

Ein neuer Mieter übernimmt häufig den Stromanbieter. Wenn der Mieter es jedoch versäumt, die Stromrechnung zu bezahlen, wendet sich der Stromanbieter mit seinen Forderungen an Sie als Vermieter. Hier erfahren Sie, ob Sie die Stromrechnung für den Mieter bezahlen müssen, ob die Nichtanmeldung ein Kündigungsgrund ist und wie Sie am besten mit dem Mieter bezüglich Strom und anderer Nebenkosten kommunizieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollten im Mietvertrag eine klare Regelung zur Kostenübernahme der Stromrechnung treffen.

  • Achten Sie darauf, schon bei der Wohnungsübergabe den Zählerstand und die Zählernummer zu notieren.

  • Wenn der Mieter den Strom nutzt, aber nicht zahlt, werden zunächst Sie als Vermieter zur Zahlung aufgefordert.

  • Die Nichtzahlung des Mieters ist kein Kündigungsgrund, aber Sie können ein Mahnschreiben senden oder den Stromanbieter wechseln, sodass der Mieter keinen Strom mehr erhält, bis er sich nicht selbst anmeldet.

Wie fordere ich den Mieter dazu auf, Strom anzumelden?

Wichtig ist, schon bei Vertragsabschluss eine eindeutige Regelung zur Übernahme der Stromkosten zu schaffen. Halten Sie in den Klauseln zu Nebenkosten fest, wer die Stromkosten übernimmt. Manchmal werden diese vom Mieter als Teil der Betriebskosten gezahlt, normalerweise aber erhält der Mieter die Stromrechnungen direkt und ist auch selbst für die Kommunikation mit dem Stromanbieter zuständig.

Es gilt, dass Mieter mit einem eigenen Stromzähler für ihre Wohnung automatisch Vertragspartner des Versorgers sind. Ab Mietbeginn müssen sich die Mieter beim Anbieter anmelden. Als Vermieter unterstützen Sie dies, indem Sie schon bei der Übergabe den Zählerstand protokollieren und auch die Zählernummer festhalten. Weitere Tipps zum Übergabeprotokoll erhalten Sie hier. Außerdem sollten Sie direkt nach Einzug den Zählerstand sowie den Namen des neuen Bewohners an den Stromversorger melden, sodass dieser zukünftig direkt mit dem Mieter abrechnet. So sind Sie für die Stromversorgung des Mieters nicht mehr zuständig.

Wichtig: Wenn Sie den neuen Mieter nicht direkt anmelden, werden Sie weiterhin vom Stromversorger zur Kasse gebeten. Sollte der Mieter irgendwann ausziehen und keine Mittel zur Verfügung haben, bleiben Sie schlimmstenfalls auf den Gesamtkosten der Stromrechnungen sitzen.

Wer zahlt den Strom, wenn der Mieter diesen nicht anmeldet?

Viele Vermieter begehen den Fehler, den Mieter nur zu einer Anmeldung beim Energieversorger aufzufordern, anstatt selbst die Ummeldung vorzunehmen. Wenn der Mieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, gehen die Stromrechnungen weiterhin an Sie. Jedoch hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 entschieden, dass Vermieter nicht auf diesen Kosten sitzenbleiben müssen, denn laut §2 Abs. 2 der Stromgrundversorgungsverordnung muss derjenige, der die Steckdosen nutzt, den Strom auch bezahlen. Dies liegt daran, dass automatisch ein sogenannter Strombelieferungsvertrag zwischen den beiden Parteien entsteht.

Das Problem liegt jedoch darin, dass Sie als Vermieter zunächst einmal in der Haftung stehen und eine Beweispflicht haben. Sollten Sie beim Übergabeprotokoll die Notierung des Zählerstandes vergessen haben, ist es wichtig, dies so schnell wie möglich nachzuholen. Ab Zeitpunkt der Beweislage dürfen Sie dann Forderungen wie Stromkosten von der Kaution abziehen. Diese muss der Mieter wieder auffüllen, aber dieser Pflicht kommt er nicht immer nach.

Hinweis: Wenn der Mieter Ihrer mehrfachen Aufforderung zur Anmeldung bzw. zur Zahlung der Stromrechnungen nicht nachkommt, bleibt Ihnen nur übrig, die Kosten selbst zu übernehmen oder den Vertrag mit dem Stromunternehmen zu kündigen. In letzterem Fall drehen Sie dem Mieter den Strom ab, was meist der effektivste Weg ist, ihn zu einer Anmeldung beim Versorger zu bewegen.

Ist die Nichtanmeldung der Stromkostenübernahme ein Kündigungsgrund?

Die Nichtanmeldung oder Nichtzahlung der Stromkostenübernahme ist kein Kündigungsgrund. Wenn der Mieter jedoch mit seinen Zahlungen in Höhe von zwei Monatsmieten oder mehr in Verzug ist, dürfen Sie eine Kündigung aussprechen. Sie können die Stromkosten entsprechend auf Monatsmieten umrechnen, jedoch wird es vermutlich eine Weile dauern, bis der nötige Betrag erreicht ist.

Stattdessen ist folgendes Vorgehen sinnvoller:

  • Einen Mahnbescheid vom Stromversorger beantragen oder einen Anwalt ein offizielles Schreiben aufsetzen zu lassen.

  • Sollte auch diese Warnung nicht helfen, dem Mieter den Strom abdrehen – vorausgesetzt, dass dieser laut Mietvertrag zur Anmeldung und Kostenübernahme verpflichtet ist.

Sie wollen keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?

Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Vermieter-Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
* Pflichtangabe
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.