Nur mit einem Kündigungsgrund können Sie erfolgreich kündigen. Während Ihr Mieter bereits aus seinem Mietverhältnis rauskommt, wenn er die 3-monatige Kündigungsfrist einhält, haben Sie es als Vermieter schwerer: Der Gesetzgeber hat Ihnen einige Hürden aufgestellt.

Die schwierigste: Sie werden Ihren Mieter nur los, wenn Sie einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund parat haben. Der beliebteste: die Eigenbedarfskündigung. Doch bevor Sie sich zu früh freuen: Nicht jeder Eigennutzungswunsch stößt vor Gericht auf offene Ohren. Die folgenden 7 Eigenbedarfswünsche haben sich vor Gericht bereits bewährt:

  1. Der Mieter soll raus, weil Sie in der Wohnung Ihren Lebensabend verbringen wollen.
  2. Sie kündigen dem Mieter, weil Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln müssen und die Mieterwohnung näher an Ihrem neuen Arbeitsplatz liegt.
  3. Der Einzug in die Mieterwohnung verkürzt erheblich den Weg zu Ihrem Arbeitsplatz.
  4. Sie benötigen dringend eine Wohnung, in der Sie auch ein Arbeitszimmer unterbringen können. Deshalb soll der Mieter ausziehen.
  5. Sie lassen sich scheiden und wollen dem Mieter deshalb kündigen, weil Sie die Wohnung künftig für sich selbst benötigen.
  6. Sie sind nicht mehr gut zu Fuß und möchten deshalb aus gesundheitlichen Gründen in die im Erdgeschoss gelegene Mieterwohnung ziehen.
  7. Ihre bisherige Wohnung ist Ihnen viel zu groß und zu teuer. Deshalb möchten Sie die kleinere Mieterwohnung.

Für wen Sie Eigenbedarf geltend machen dürfen

Für Familien- und Haushaltsangehörige dürfen Sie Eigenbedarf geltend machen. Dazu zählen: Mutter, Vater oder Kinder, Enkel, Ehegatte, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefkinder, Pflegekinder und Pflegeeltern. Ebenso Pflegepersonal oder ein Aupair-Mädchen, sofern sie dauernd in Ihrem Haushalt leben.

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