Nur mit einem Kündigungsgrund können Sie erfolgreich kündigen. Während Ihr Mieter bereits aus seinem Mietverhältnis rauskommt, wenn er die 3-monatige Kündigungsfrist einhält, haben Sie es als Vermieter schwerer: Der Gesetzgeber hat Ihnen einige Hürden aufgestellt.
Die schwierigste: Sie werden Ihren Mieter nur los, wenn Sie einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund parat haben. Der beliebteste: die Eigenbedarfskündigung. Doch bevor Sie sich zu früh freuen: Nicht jeder Eigennutzungswunsch stößt vor Gericht auf offene Ohren. Die folgenden 7 Eigenbedarfswünsche haben sich vor Gericht bereits bewährt:
- Der Mieter soll raus, weil Sie in der Wohnung Ihren Lebensabend verbringen wollen.
- Sie kündigen dem Mieter, weil Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln müssen und die Mieterwohnung näher an Ihrem neuen Arbeitsplatz liegt.
- Der Einzug in die Mieterwohnung verkürzt erheblich den Weg zu Ihrem Arbeitsplatz.
- Sie benötigen dringend eine Wohnung, in der Sie auch ein Arbeitszimmer unterbringen können. Deshalb soll der Mieter ausziehen.
- Sie lassen sich scheiden und wollen dem Mieter deshalb kündigen, weil Sie die Wohnung künftig für sich selbst benötigen.
- Sie sind nicht mehr gut zu Fuß und möchten deshalb aus gesundheitlichen Gründen in die im Erdgeschoss gelegene Mieterwohnung ziehen.
- Ihre bisherige Wohnung ist Ihnen viel zu groß und zu teuer. Deshalb möchten Sie die kleinere Mieterwohnung.
Für Familien- und Haushaltsangehörige dürfen Sie Eigenbedarf geltend machen. Dazu zählen: Mutter, Vater oder Kinder, Enkel, Ehegatte, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefkinder, Pflegekinder und Pflegeeltern. Ebenso Pflegepersonal oder ein Aupair-Mädchen, sofern sie dauernd in Ihrem Haushalt leben.
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