Die Kündigung eines Stellplatzes oder einer Garage hängt von der Form des Mietvertrags ab. Hier erfahren Sie mehr zu Kündigung, Mieterhöhung und Besonderheiten der Stellplatzmiete. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Stellplatz dürfen sowohl Sie als auch der Mieter ohne Angabe von Gründen mit einer dreimonatigen Frist kündigen.
  • Wenn Stellplatz und Wohnraum in einem Mietvertrag zusammengefasst sind, ist eine separate Kündigung nicht möglich.
  • Nutzen Sie die kostenlosen Vorlagen von ImmoScout24, um einen korrekten und rechtssicheren Stellplatzmietvertrag zu erstellen.

Welche Kündigungsfrist gilt für Stellplätze?

Bei Mehrfamilienhäusern werden Stellflächen und Garagen oft mitvermietet. Ähnlich wie Wohnraum haben auch Stellplätze eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sowohl Vermieter als auch Mieter dürfen den Stellplatz ohne Angabe von Gründen kündigen.

Beispiel: Ihr Mieter überweist Ihnen die Miete für die Garage immer monatlich. Wollen Sie bis zum Jahresende wieder selbst Ihre Garage nutzen, müssen Sie dem Mieter bis spätestens 5.10.2020 kündigen.

Falls Sie ein unbebautes Grundstück als Stellplatz für einen Pkw oder ein Wohnmobil vermieten, gelten für Sie nach § 580 a Abs. 1 BGB die folgenden Fristen:

  • Ist der Mietzins nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen, können Sie spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen (dreimonatige Kündigungsfrist).
  • Haben Sie die Miete hingegen nach Wochen bemessen, können Sie die ordentliche Kündigung immer bis zum ersten Werktag der Woche zum Ende des folgenden Sonnabends (Samstag) aussprechen.
  • Vermieten Sie allerdings ein gewerblich genutztes, unbebautes Grundstück, dann kann hier mit der Kündigungsfrist zum dritten Werktag immer nur zum Ende eines Quartals gekündigt werden.

Wie kann ich die Miete für den Stellplatz erhöhen?

Sie dürfen die Miete für den Stellplatz ohne Angabe von Gründen erhöhen. Darüber müssen Sie den Mieter schriftlich informieren. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie einen separaten Mietvertrag für den Stellplatz haben. Wenn dessen Miete im Wohnmietvertrag inbegriffen ist, ist die Situation etwas komplizierter.

Was tun, wenn Wohnung und Stellplatz im Mietvertrag nicht getrennt sind?

Problematisch kann es werden, wenn die Verträge ein sogenanntes „einheitliches Mietverhältnis“ begründen. Wenn die Stellplatzmiete im Wohnraummietvertrag festgelegt ist, können Sie weder den Wohnraum noch den Stellplatz separat kündigen. In diesem Fall ist es nur denkbar, gemeinsam mit dem Mieter eine Lösung zu finden und den Mietvertrag anzupassen.

tipp
Tipp

Nutzen Sie die kostenlosen Muster-Mietverträge von ImmoScout24, um rechtsgültige Mietverträge für Wohnraum und für Stellplätze und Garagen zu finden.

Ausnahme: Höchstrichterlich hat der BGH mit Urteil vom 12. Oktober 2011 entschieden, dass dann kein „einheitliches Mietverhältnis“ vorliegt, wenn Wohnraum und Stellplatz/Garage nicht auf demselben Grundstück liegen. Klargestellt wurde auch, dass bei zwei separaten Mietverträgen keinerlei Zweifel gegeben sind, dass es sich nicht um „rechtlich selbständige Vereinbarungen“ handelt. Sie können in solchen Fällen also ohne Angabe von Gründen einen Stellplatz kündigen oder die Miete hierfür erhöhen.

Welche Besonderheiten sollte ich bei der Stellplatzmiete beachten?

Als Vermieter sollten Sie gut darauf achten, die Nutzungsart des Stellplatzes sowie die monatliche Miete in einem separaten Mietvertrag festzuhalten. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können flexibler mit dem Stellplatz umgehen.

Beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Beziehen Sie den Stellplatz erst später in den Mietvertrag ein und liegt dieser auf demselben Grundstück, so können Sie vereinbaren, dass die Kündigung über den Stellplatz nur zusammen mit dem Wohnraum erfolgen kann.
  • Bei dieser nachträglichen Einbeziehung gelten die gesetzlichen Fristen zum Wohnraum.
  • Wenn der Mieter den Stellplatz gewerblich nutzt, können Sie die Miete der Umsatzsteuer unterwerfen, was für Sie steuerliche Vorteile hat.
  • Legen Sie im Vertrag fest, dass der Mieter die Streu- und Räumungspflicht für den Stellplatz und seine Zufahrten hat.

Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
Jetzt Beitrag berechnen
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.