In diesem Artikel wird erklärt, wie Sie die Kündigungsbestätigung richtig formulieren und welche Aspekte diese unbedingt beinhalten sollte.

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Als privater Vermieter oder Nachmietersuchender

Das Wichtigste in Kürze

  • Formal bedarf es für die Kündigung eines Mietvertrags keiner Bestätigung, denn sie wird unabhängig von der Zustimmung oder Bestätigung des Vermieters wirksam.
  • Allerdings hat es für Sie als Vermieter viele Vorteile, eine korrekt und vollständig formulierte Kündigungsbestätigung auszustellen und diese per Boten oder Einschreiben an den Mieter zu senden.
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Wie und an wen stelle ich die Kündigungsbestätigung aus?

Um die Kündigung Ihrerseits oder durch den Mieter zu bestätigen, ist eine Kündigungsbestätigung ein praktisches Dokument. Beachten Sie als Vermieter zunächst, dass die Kündigung von allen Mietern unterzeichnet ist. Die Bestätigung stellen Sie dann in schriftlicher Form an alle am Mietverhältnis beteiligten Personen aus. Dazu gehören auch Angaben wie Name und Anschrift.

Die Kündigungsbestätigung muss dann entsprechend allen Mietern zugestellt werden. Achten Sie darauf, bei Paaren, die sich getrennt haben, die neue Adresse beider Parteien anzugeben.

Die Form der Kündigungsbestätigung ist frei. Neben Name und Anschrift sollten Sie das Mietobjekt näher beschreiben und bestätigen, ab wann die Kündigung gültig ist. Nennen Sie den Zeitpunkt des Mietendes, zu dem der Mieter ausziehen muss, und verweisen Sie auch darauf, dass die Wohnung in einem besenreinen Zustand sein sollte.

Wann versende ich die Kündigungsbestätigung?

Wenn ein Mieter seinen Mietvertrag kündigt, hat er dafür in aller Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Damit die Frist eingehalten wird, muss das entsprechende Schreiben – eine Kündigung, die nur mündlich ausgesprochen oder per E-Mail verschickt wurde, reicht nicht aus! – den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats erreichen (Samstage gelten dabei als Werktage). Nur dann zählt dieser Monat noch mit.

Gerade bei knappen Terminen kann es zum Streit darüber kommen, ob die Frist von drei Monaten noch eingehalten wurde. Hier gilt: Der Mieter muss nachweisen, dass er die Kündigung spätestens am dritten Werktag zu Beginn der Dreimonatsfrist zugestellt hat. Das geht mit einem Einlieferungsschein der Post oder mithilfe eines Zeugen, wenn er den Brief selbst eingeworfen hat.

Die Kündigungsbestätigung belegt, dass Sie als Vermieter die Kündigung erhalten haben. Beachten Sie in der Kündigungsbestätigung diese wichtigen Termine:

  • Datum der Kündigung
  • Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben
  • Datum, an dem das Mietverhältnis endet

Sie sollten die Bestätigung direkt nach Eingang der Kündigung versenden, auf jeden Fall aber vor Ende des Mietverhältnisses.

Wie kann ich mich in der Kündigungsbestätigung absichern?

In Ihrem Schreiben sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Vermieter eine Vorbesichtigung vor der Übergabe planen. Da der Mieter in aller Regel Renovierungsarbeiten an der Wohnung zu erledigen hat, ist es sinnvoll, mit ihm einen Termin zu verabreden, bei dem Sie die Wohnung in Augenschein nehmen. Hier können Sie in einem Protokoll festhalten, welche Maßnahmen für die ordnungsgemäße Übergabe noch auszuführen sind.

tipp
Tipp

Vor allem, wenn der Mieter die Wohnung baulich verändert hat, sollte die Vorbesichtigung möglichst rasch nach Eingang der Kündigung stattfinden, damit für den Rückbau und die Renovierung ausreichend Zeit bleiben.

Zudem sollten Sie sich gegen eine Überziehung der Mietdauer absichern. Denn immer wieder kommt es vor, dass Wohnungen vom Mieter nicht fristgerecht geräumt werden oder der Zustand der Wohnung am Übergabetag noch nicht einwandfrei ist. Deswegen können Sie in der Kündigungsbestätigung mit diesen zwei Passagen Ihre Position stärken:  

  • Sie stimmen einer Fortsetzung des Mietverhältnisses ausdrücklich nicht zu, auch wenn der Mieter nicht fristgerecht auszieht.
  • Der Mieter hat, wenn er verspätet die Wohnung übergibt, für jeden weiteren Monat ein Nutzungsentgelt in Höhe der monatlichen Miete zu zahlen.

Wie gehe ich sicher, dass die Bestätigung angekommen ist?

Obwohl die Kündigungsbestätigung nicht verpflichtend ist, können Sie als Vermieter sich damit gegen unerwünschte Eventualitäten absichern. Zudem hilft das Dokument dabei, den Kündigungsprozess möglichst reibungslos zu gestalten.

Um sicherzugehen, dass die Kündigungsbestätigung Ihre Mieter tatsächlich erreicht, sollten Sie diese per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten zustellen lassen.

hint
Wichtig

Sie sollten nicht selbst der Bote sein, weil dies keinerlei Beweiskraft hat.

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