Als Wohnungseigentümer:in zahlen Sie ein festgelegtes Hausgeld. Hier erfahren Sie, welche Kosten darin enthalten sind und wie Sie die Höhe des Hausgeldes bestimmen können. Zudem sehen Sie eine Hausgeld-Beispielrechnung und erhalten zusätzlich eine hilfreiche Checkliste. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Hausgeld setzt sich aus Betriebskosten, Verwaltungskosten und einer Instandhaltungsrücklage zusammen.

  • Hausgeld wird auch als Wohngeld bezeichnet und stellt die Nebenkostenabrechnung für Wohnungseigentümer:innen dar. 

  • Die Eigentümergemeinschaft beschließt das monatlich zu zahlende Hausgeld aller Eigentümer:innen auf Basis des Wirtschaftsplans sowie anhand eines Verteilerschlüssels.

  • Achten Sie schon beim Kauf einer Immobilie auf das anfallende Hausgeld und lassen Sie sich auch die letzten Jahresabrechnungen zeigen. 

Was ist das Hausgeld?

Als Hausgeld oder auch Wohngeld werden die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer:innen an den Verwalter der Wohnanlage zu zahlen haben. Es handelt sich sozusagen um eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung.

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Wichtig:

Das Hausgeld fällt in der Regel 20 bis 30 Prozent höher aus als die Nebenkostenabrechnung für Mieter:innen einer Wohnung. Die Abrechnung findet jährlich statt.

Für alle veranschlagten Kosten plus Rücklage muss jährlich von der Hausverwaltung ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden, der von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Der Plan enthält diese Angaben:

  • geplante Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

  • zu leistende Beiträge für die Instandhaltungsrücklage

  • Höhe der erwarteten Nebenkosten

Beim Kauf einer Wohnung sollten Sie als künftiger:e Eigentümer:in nicht nur die Höhe des zu zahlenden Hausgelds erfragen, sondern auch einen Blick in die Wirtschaftspläne und Versammlungsprotokolle der Eigentümergemeinschaft der vergangenen Jahre werfen. Erst dann wissen Sie, welche Instandhaltungsarbeiten vorgenommen wurden und was in nächster Zeit zu erwarten ist.

Welche Kosten sind im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld umfasst die Betriebskosten, die auf die Mieter:innen umgelegt werden, sofern das im Mietvertrag festgelegt ist. Was Betriebskosten sind, steht in der Betriebskostenverordnung (§1 Betriebskosten).

Darüber hinaus gehören auch Nebenkosten, die sich nicht auf Mieter:innen umlegen lassen, zu den Bewirtschaftungskosten für eine Immobilie. Für das Hausgeld der Eigentümer:innen sind diese Kosten jedoch relevant.

Als Eigentümer:in sollten Sie mit diesen im Hausgeld enthaltenen Kosten rechnen:

  • Abfallentsorgung
  • Strom
  • Wasser und Abwasser
  • Wohngebäudeversicherung
  • Heizkosten (bei Zentralheizung)
  • Reinigung
  • Wartung
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklage
  • Ausgaben für den Fahrstuhl
  • Hausmeister:in
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger:in

Grundsätzlich gilt, dass Sie Verwaltungskosten, die Instandhaltungsrücklage und Wartungskosten nicht auf die Mieter:innen umlegen dürfen, jedoch auf Eigentümer:innen. Weitere Informationen zu den umlagefähigen Betriebskosten finden Sie in diesem Beitrag

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Faustregel

Je neuer eine Wohnanlage ist, desto weniger Rücklagen müssen gebildet werden. Je älter das Objekt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass aufwändige Baumaßnahmen anstehen.

Wie wird die Höhe des Hausgeldes bestimmt?

Der:Die Hausverwalter:in ist für die Bestimmung der Hausgeldhöhe sowie für die Instandhaltungsrücklage zuständig. Dafür erstellt die Person einen Wirtschaftsplan mit den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, aus dem sich die Höhe des Hausgeldes ergibt. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird je nach baulichem Zustand des Gebäudes und Sanierungsplänen separat berechnet.

Die jährliche Eigentümerversammlung beschließt den Wirtschaftsplan mit einer einfachen Mehrheit. Änderungen der Höhe des Hausgeldes lassen sich auf Antrag mit einer einfachen Mehrheit beschließen. Daraufhin kümmert sich der:die Verwalter:in darum, die Jahresabrechnung für das Hausgeld rechtzeitig zu versenden, damit Wohnungseigentümer:innen zügig sehen, wie hoch der zu zahlende Betrag ausfällt. 

Erfahrungsgemäß ist es so, dass das Hausgeld wesentlich höher ausfällt, als die Nebenkosten bei einer Vermietung. Das hängt damit zusammen, da auf Eigentümer:innen einer Wohnung viele verschiedene Kosten umgelegt werden können, die jedoch nicht auf Mieter:innen nicht abzuwälzen sind.

Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung können durchschnittlich mit Hausgeld in Höhe von 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter rechnen. Es kann also eine recht hohe Summe entstehen, was aber von den verschiedenen Faktoren wie geplante Instandhaltungsarbeiten abhängt. Ist keine große Investition geplant und liegen die weiteren Kosten im normalen Bereich, kann das Hausgeld mit einem wesentlich niedrigeren Betrag einhergehen. 

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Wichtig

Auch wenn sich die jährliche Hausgeldabrechnung verspätet, müssen Sie Ihren Mietern:innen pünktlich alle zwölf Monate eine Betriebskostenabrechnung zukommen lassen.

Wie wird das Hausgeld auf die Eigentümer:innen umgelegt?

Das Wohneigentumsgesetz (§16 WEG) regelt auch den Verteilungsschlüssel, nach dem die gemeinschaftlichen Kosten auf den:die jeweiligen Miteigentümer:in umzulegen sind. Dafür entscheidend ist der Miteigentumsanteil. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

In der Teilungserklärung können für die verschiedenen Kostenpositionen auch andere Verteilungsschlüssel festgelegt werden. So lässt sich eine ungerechte Verteilung der Lasten vermeiden. Oft ist auch eine exaktere Aufteilung aufgrund individueller Verbrauchserfassung möglich. Eine ungerechte Lastenverteilung kann sich beispielsweise ergeben, wenn der Miteigentumsanteil nicht nach der Wohnfläche festgelegt wurde.

Diese Verteilungsschlüssel werden bei der Berechnung des Hausgeldes pro Miteigentümer:in oft genutzt:

  • tatsächlicher individueller Verbrauch

  • Anzahl der Wohnungen für die Verwaltungskosten

  • Miteigentumsanteil für alle anderen Kosten und die Instandhaltungsrücklage

Beispielrechnung für die Kostenverteilung

Die Höhe des Hausgelds hängt vom Verteilungsschlüssel, der Größe Ihrer Wohnung und vom Verbrauch ab. Auch die Ausstattung macht einen großen Unterschied, sodass mit Abweichungen hinsichtlich der Hausgeldabrechnung der verschiedenen Parteien zu rechnen ist.

Das folgende Beispiel zeigt, dass das Hausgeld die Rendite der Vermieter:innen reduziert.

Die Beispielwohnung hat eine Fläche von 55 Quadratmetern und wird gegen eine Warmmiete von 400 Euro vermietet. Die Kaltmiete beträgt 270 Euro. Die folgenden Abzüge ergeben sich für Vermieter:innen jeden Monat:

Posten Betrag
Betriebskosten 55 €
Heizkosten 75 €

Kosten für die Hausverwaltung

50 €
Instandhaltungsrücklage (0,60 € pro m² in diesem Beispiel) 33 €
Laufende Instandhaltungsarbeiten 10 €
Hausmeister:in 3 €
Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat 3 €
Bankgebühren 1 €
Raummiete für die jährliche Eigentümerversammlung 1 €
sonstige Kosten (pauschal) 5 €
Gesamt Hausgeld 105 €
Gesamt Betriebs- und Heizkosten 130 €
Restbetrag 165 €

Ergebnis: Somit bleiben Vermietern:innen monatlich 165 Euro übrig, von denen sie gegebenenfalls noch Zinskosten für die Finanzierung sowie Einkommenssteuer abführen muss.

Checkliste für das Hausgeld

Als neue:r Eigentümer:in sollten Sie die letzten Hausgeldabrechnungen einsehen, um zu erkennen, welche Kostenarten im Hausgeld enthalten sind. Achten Sie dabei auf diese möglichen Betriebskostenarten:

  • Fallen laufende öffentliche Lasten des Grundstücks wie Grundsteuern und Anliegerbeiträge an?
  • Fallen Kosten der gemeinschaftlichen Wasserversorgung an?
  • Fallen Kosten der Entwässerung des Gemeinschaftseigentums an?
  • Fallen Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung an?
  • Fallen Kosten für den gemeinschaftlichen Aufzug an?
  • Fallen Kosten für die Straßenreinigung und die Entleerung der gemeinschaftlich genutzten Mülltonnen an?
  • Fallen Kosten für die Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen an?
  • Fallen Kosten für die Gartenpflege an?
  • Fallen Kosten für die Außenbeleuchtung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile an?
  • Fallen Kosten für die Schornsteinreinigung an?
  • Fallen Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen an?
  • Fallen Kosten für den:die Hausmeister:in an?
  • Fallen Kosten für den gemeinschaftlichen Fernsehempfang an?
  • Fallen Kosten für gemeinschaftlich nutzbare Waschmaschinen und Trockner an?
  • Fallen sonstige Betriebskosten, etwa für ein hauseigenes Schwimmbad, Kinderspielplätze oder gemeinschaftliche Feuerlöscher, an?

Darüber hinaus könnten die folgenden Kosten im Bereich Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung anfallen:

  • Fallen Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum an?
  • Fahlen Zahlungen zur Instandhaltungsrückstellung an?
  • Fallen Kosten für Vorratskäufe an?
  • Fallen Verwaltungskosten an?
  • Fallen Kosten für die Durchführung von Eigentümerversammlungen an?
  • Fallen Aufwandsentschädigungen für den Verwaltungsbeirat an?
  • Fallen Kosten für die externe Überprüfung der Jahresabrechnung an?
  • Fallen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten für Prozesse der Eigentümergemeinschaft an?
  • Fallen Kosten für eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums an?
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Wichtig zu beachten:

Aufgrund der zahlreichen Kosten, die auf Eigentümer:innen zukommen können, ist es wichtig, sich vor der Anschaffung genau zu informieren!

Haben Sie sich einen Überblick über das Hausgeld verschafft, können Sie sich für die Eigentumswohnung entscheiden oder doch lieber nach einer anderen Wohnung Ausschau halten, die mit einem niedrigeren Hausgeld einhergeht.  

Gibt es mit der Jahresabrechnung ein Verrechung des Hausgeldes?

Jedes Jahr muss eine Jahresabrechnung erstellt werden. In diese Jahresabrechnung werden die tatsächlich angefallenen Kosten für das Haus mit den Eigentumswohnungen ermittelt. Die tatsächlichen Kosten werden letztendlich mit dem bereits gezahlten Hausgeld verrechnet.

Eigentümer:innen erhalten nach der Jahresabrechnung entweder eine Rückerstattung, da zu viel Hausgeld gezahlt wurde, oder sie müssen eine Nachzahlung leisten, da das Hausgeld zu niedrig ausfiel.

Falls das Hausgeld stark von den tatsächlichen Kosten abwich, wird meistens der Wirtschaftsplan für die nächste Abrechnungsperiode angepasst. Es kann also passieren, dass zukünftig entweder mehr oder weniger gezahlt werden muss.

Fällt auch Hausgeld bei der Vermietung eines Hauses an?

Das Hausgeld ist nur ein relevanter Punkt für Wohnungseigentümer:innen. Wer ein alleinstehendes Haus mietet oder kauft, der muss kein Hausgeld zahlen. Bei der Vermietung eines Hauses fallen typische Nebenkosten an, die über die Nebenkostenabrechnung berechnet werden.

Hausgeld wird nur bei Eigentumswohnungen ermittelt, sodass sich Mieter:innen eines Hauses um den Hausgeldcheck nicht kümmern müssen. Sie müssen letztendlich nur die Nebenkostenabrechnung genauer unter die Lupe nehmen und kontrollieren. 

FAQ zum Thema Hausgeld

☑️  Wer muss Hausgeld bezahlen?

Alle Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Hausgeld zahlen. Es handelt sich um eine Vorauszahlung, deren Höhe mithilfe des Verwalters während der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Die Kostenverteilung ist mit einem Verteilerschlüssel geregelt.

☑️  Welche Kosten sind nicht im Hausgeld enthalten?

Die Grundsteuer ist nicht im Hausgeld enthalten, da der Wohnungseigentümer sie direkt an die Gemeinde entrichtet. Nicht jedes Hausgeld enthält Versicherungen.

☑️  Wie unterscheiden sich Hausgeld und Betriebskosten voneinander?

Das Hausgeld deckt alle Nebenkosten ab, die zur Bewirtschaftung der Immobilie nötig sind. Betriebskosten lassen sich auf den Mieter umlegen. Zusätzlich zu den Betriebskosten enthält das Hausgeld auch Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen.

☑️ ​Müssen Eigentümer auch bei Leerstand Hausgeld bezahlen?

Ja, als Eigentümer müssen sie auch bei Leerstand Ihren Beitrag zum Hausgeld leisten. Wenn sich durch den Leerstand geringere Betriebskosten ergeben, erhalten Sie den Überschuss am Ende des Jahres zurück.

☑️ ​Was geschieht, wenn ein Eigentümer Hausgeld schuldet?

Der Verwalter ist dafür zuständig, alle Eigentümer zur Hausgeldzahlung zu bewegen. Bei einem Zahlungsrückstand kann der Vermieter gerichtliche Schritte einleiten, wenn er von der Gemeinschaftsordnung dazu ermächtigt ist.

☑️ ​Was geschieht bei Rückständen?

Als Käufer müssen Sie nicht für Hausgeldrückstände des vorherigen Eigentümers aufkommen. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.

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