Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2001 ist der Energieausweis seit 2009 Pflicht in Deutschland. Das bedeutet, dass alle, die eine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen, bei Unterzeichnung des Vertrags den passenden Energieausweis vorlegen müssen. Hier erfahren Sie mehr über die Energieausweis-Pflicht bei der Vermietung, über die Arten des Energieausweises und über die Ausstellung.

Energieausweis

Können Sie Ihren Energieausweis vorweisen?

Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Energieausweis ist bei der Vermietung fast aller Wohn- und Gewerbeimmobilien Pflicht.

  • Sie als Vermieter müssen den passenden Energieausweis zur Verfügung stellen. Meist ist der Energieverbrauchsausweis ausreichend, obwohl der Energiebedarfsausweis aussagekräftiger und detaillierter ist.

  • Bei ImmoScout24 finden Sie online Experten, die Ihren Energieausweis zuverlässig, schnell und kostengünstig. Bestellen Sie jetzt Ihren Energieausweis in nur wenigen Schritten.

Die Energieausweis-Pflicht bei Vermietung von Wohnobjekten

Wenn Sie als Vermieter ein Reihenhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus vermieten, müssen Sie dafür den Energieausweis vorlegen. Dieser gilt immer für das ganze Gebäude, weshalb bei der Vermietung von Wohnungen der Energiepass des Hauses zum Einsatz kommt.

Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, in denen die Energieausweis-Pflicht nicht gilt:

  • Gebäude, die ohne Energieeinsatz beheizt oder gekühlt werden

  • Gebäude unter Denkmalschutz

  • Unterirdische Gebäude

  • Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden

Dabei wird zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschieden. In den meisten Fällen haben Sie die freie Wahl, welchen Ausweis Sie ausstellen möchten. Sollten Sie einen nach zehn Jahren abgelaufenen Energieausweis für Ihr Mietobjekt verlängern wollen, reicht ein Blick auf das alte Dokument, um zu sehen, welche Art von Energiepass zum Vermieten Sie benötigen.

Sie müssen den Energieausweis für das Haus bereits bei der Besichtigung in Kopie bereithalten oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei der Unterschrift des Mietvertrags ist es Ihre Pflicht als Vermieter, den Energieausweis selbst oder eine Kopie an den Mieter zu übergeben. Mehr über die anderen nötigen Dokumente für den Mietvertrag lesen Sie in diesem Artikel.

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Die Energieausweis-Pflicht bei Vermietung von Gewerbeimmobilien

Für die meisten Gewerbeimmobilien ist der Energieausweis ebenfalls verpflichtend. Voraussetzung ist, dass diese mindestens vier Monate pro Jahr auf eine Innentemperatur von 19 Grad oder mehr geheizt werden. Auch für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen zwischen 12 Grad und 19 Grad, die jährlich für mindestens vier Monate geheizt werden müssen, um die Betriebstemperatur zu erreichen, gilt die EnEV. Sie müssen daher als Vermieter einen gültigen Energiepass zur Verfügung stellen.

Ausnahmen für gewerblich genutzte Immobilien:

  • Gebäude, die ohne Energieeinsatz beheizt oder gekühlt werden

  • Betriebsgebäude für die Tierhaltung

  • Großflächige Betriebsgebäude, die offengehalten werden

  • Räume für die Aufzucht und den Verkauf von Pflanzen (zum Beispiel Gewächshäuser und Zelte)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Gewerbeimmobilie die Energieausweis-Pflicht erfüllt, können Sie bei einem Fachmann nachfragen. Gern beraten wir Sie bei ImmoScout24 im Rahmen einer unverbindlichen Anfrage – nehmen Sie einfach per E-Mail oder Telefon Kontakt zu unserem freundlichen Team auf!

Welcher Energieausweis ist Pflicht?

In den meisten Fällen können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis für Ihre Immobilie beantragen möchten. Der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger und kürzer, während der ausführliche Bedarfsausweis besseren Aufschluss über den tatsächlichen Energiebedarf einer Immobilie gibt.

In den folgenden Fällen sind Sie dazu verpflichtet, einen Bedarfsausweis an den Mieter zu geben:

  • Wenn die Immobilie nach 2008 gebaut wurde

  • Wenn die Immobilie nicht der Heizschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entspricht

  • Wenn die Immobilie vier oder weniger Wohnungen hat

Außerdem kann es vorkommen, dass der Mieter sich einen bestimmten Ausweis wünscht oder dass Sie beim Blick auf den alten Energieausweis, den Sie nach zehn Jahren erneuern müssen, sehen, um welches Dokument es sich handelt. Ein Vorteil am Bedarfsausweis besteht darin, dass der Aussteller Ihnen auf Wunsch sagen kann, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Diese helfen Ihnen dabei, die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes zu senken und langfristig für niedrigere Energiekosten zu sorgen. Mehr über die Dämmung und weitere Modernisierungsarbeiten an einer Immobilie lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Wenn Sie bei der Vermietung einer Immobilie keinen Energieausweis vorlegen können, handeln Sie im Sinne des § 8 Abs. 1 des Energieeinsparungsgesetzes ordnungswidrig. In diesem Fall kann ein Bußgeld fällig werden, das mitunter empfindlich hoch ausfallen kann. Laut Gesetz sind Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro vorgesehen, wobei wir bislang von keinem Fall wissen, in dem ein solches Bußgeld verhängt wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Behörden die Energieausweise in Zukunft immer stärker kontrollieren werden.

Da der Energieausweis nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, ergeben sich für den Mieter keine besonderen Rechte, wenn Sie den Energieausweis nicht vorlegen. Der Mieter kann also keine Mietminderung, keine Nachbesserung und keinen Schadenersatz beanspruchen. Bei bestehenden Mietverhältnissen müssen Vermieter keinen Energieausweis vorlegen.

Sollten die Werte aus dem Energieausweis falsch sein, haften Sie als Vermieter. Kann der Mieter Abweichungen in der Betriebskostenabrechnung feststellen oder Ihnen arglistige Täuschung oder grob fahrlässiges Verhalten nachweisen, kann er Schadensersatzansprüche erheben. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn niedrige Energiewerte ein Grund für den Mieter waren, in die Wohnung einzuziehen.

Kennen Sie sich mit dem Energieausweis aus?
Machen Sie jetzt den Check!

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  • fragezeichen
    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Wie erhalte ich einen Energieausweis?

Den Energieausweis Ihrer Wahl erhalten Sie bei einem EnEV-zertifizierten Energieberater. Hier bei ImmoScout24 finden Sie eine große Auswahl an Beratern ganz in Ihrer Nähe, die Sie ganz einfach online beauftragen können.

  • Verbrauchsausweis:

Um den Energieverbrauch Ihres Miethauses zu berechnen, legen wir die Abrechnungen für Heizkosten der letzten drei Jahre zugrunde. Das bedeutet, dass Sie diese einfach hochladen können. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie nach einer umfangreichen Prüfung unsererseits das Ergebnis per E-Mail. In den meisten Fällen ist der Verbrauchsausweis ausreichend, um Ihre Energieausweis-Pflicht als Vermieter zu erfüllen. Beachten Sie jedoch, dass die tatsächlichen Energiekosten des neuen Mieters deutlich von den alten Werten abweichen können, da es auf die persönlichen Nutzungsmuster ankommt.

  • Bedarfsausweis:

Der Energiebedarfsausweis verlangt, dass einer unserer zertifizierten Energieberater in Ihr Mietobjekt kommt, um dort die Bausubstanz zu untersuchen. Besonders wichtig ist, dass Sie Zugang zu Anlagen wie dem Heizungssystem gewähren können. Auf der Basis dieser Begehung sowie unter Berücksichtigung durchschnittlicher Energieverbrauchswerte berechnet der Experte, wie viel Bedarf für Heizung Ihre Immobilie hat. Auf dieser Basis wird Ihnen der Energieausweis für den Verbrauch, der auf Wunsch Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen enthalten kann, ausgestellt. Sie erhalten das aussagekräftige Dokument so schnell wie möglich per E-Mail.

Wie teuer ist ein Energieausweis?

Die Kosten für den Energieausweis hängen von der Art des Dokuments sowie von Größe und Zustand Ihrer Immobilie ab. Bei ImmoScout24 bieten wir Ihnen faire und transparente Preise an:

  • Energieverbrauchsausweis: ab 59,99 €

  • Energiebedarfsausweis: ab 399,99 €

Diese Preisrahmen beinhalten bereits die Mehrwertsteuer. Je nach Größe Ihrer Immobilie können die Preise etwas höher sein. Beachten Sie jedoch, dass Sie auf dem freien Markt oft bis zu 700 Euro für einen Bedarfsausweis bezahlen müssen. Bei uns erhalten Sie auf Wunsch vorab einen unverbindlichen Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenschätzung. Kommen Sie jetzt Ihrer Pflicht als Vermieter nach und kümmern Sie sich um den Energieausweis für Ihre Immobilie!

Können Sie Ihren Energieausweis vorweisen?

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