Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilieneigentümer, da er die energetischen Kennwerte einer Immobilie angibt. Die Dokumente sind normalerweise zehn Jahre lang gültig. Im Falle einer energetischen Sanierung verfällt jedoch die Gültigkeit des alten Energieausweises, da sich die Energiewerte der Immobilie ändern. Erfahren Sie hier, wie Sie einen neuen Energieausweis erhalten und wie Sie dabei am besten vorgehen sollten.

Können Sie Ihren Energieausweis vorweisen?

Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut der Energieeinsparverordnung brauchen Sie nur dann nach der Sanierung einen neuen Energieausweis, wenn Sie Änderungen an der Gebäudehülle vornehmen, die Gebäudefläche um die Hälfte vergrößern oder wenn Ihr bestehender Energieausweis abgelaufen ist.

  • Beachten Sie außerdem die 140-Prozent-Regel.

  • Nach einer Sanierung ist fast immer ein Bedarfsausweis sinnvoll, da er den Ist-Zustand der Immobilie darstellt und nicht wie der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert.

  • Wenn Sie einen neuen Energieausweis benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter! Nutzen Sie den ImmoScout24-Service, um innerhalb von 48 Stunden bequem per E-Mail den neuen Energieausweis zu erhalten.

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Allgemeine Hinweise zum Energieausweis

Der Energieausweis ist in Deutschland seit dem Jahr 2009 ein Pflichtdokument für alle Wohngebäude. Sie können Ihre Immobilie nur verkaufen oder vermieten, wenn Sie den energetischen Verbrauch oder Bedarf mit diesem Dokument belegen können. Der Energieausweis dient außerdem als Nachweis für die Baubehörde. Denn dieser zeigt, dass das Gebäude den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2009 entspricht.

Es lässt sich zwischen zwei Arten von Energieausweis unterscheiden: Der Verbrauchsausweis ist kürzer und günstiger. Er fasst zusammen, welche Ausgaben für Energie es in der Immobilie in den letzten drei Jahren auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs gegeben hat. Neutraler und weithin akzeptiert ist der ausführlichere Bedarfsausweis. Dieser wird von einem Experten erstellt, der berechnet, wie viel Energie die Immobilie aufgrund ihres energetischen Zustands durchschnittlich benötigt.

Ist mein Energieausweis nach einer Sanierung noch gültig?

Der Energieausweis gilt in der Regel immer für ein ganzes Gebäude. Er hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Jedoch kann es hier im Falle einer Sanierung Ausnahmen geben. Am besten ist es, wenn Sie abhängig von der Art der geplanten oder bereits durchgeführten Sanierung in der Energieeinsparverordnung nachlesen, ob ein neuer Energieausweis nötig ist. Bedenken Sie, dass Sie nachweisen müssen, ob Ihr Gebäude alle Anforderungen erfüllt. Wenn dies nach der Sanierung der Fall ist, lohnt sich ein neuer Energieausweis.

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Hinweis

Bei Mischgebäuden (Gewerbe- und Wohngebäude) ist es im Einzelfall notwendig, zwei verschiedene Energieausweise anfertigen zu lassen.

Als Faustregel gilt die sogenannte 140-Prozent-Regelung: Wenn der Architekt oder der Planer nachweisen kann, dass Ihr Gebäude nach der Sanierung die zulässigen Höchstwerte für Neubauten um höchstens 40 Prozent überschreitet, ist ein Energieausweis nötig. Dieser belegt, dass die Sanierung erfolgreich war und Ihr Gebäude nun den EnEV-Anforderungen von 2009 entspricht.

Wenn es sich hingegen um kleinere Sanierungsmaßnahmen handelt, wie etwa den Austausch eines defekten Heizungskessels, brauchen Sie nicht unbedingt einen (neuen) Energieausweis. Laut §16 der EnEV ist der Energieausweis unter diesen Bedingungen nötig:

  • Bau eines neuen Gebäudes

  • Nach Maßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung von Dach oder Fassade, neue Fenster)

  • Verdopplung der Grundfläche eines Gebäudes um mehr als die Hälfte

  • Verkauf oder neue Vermietung eines bestehenden Gebäudes

Grundsätzlich gilt: Sollten Sie noch keinen Energieausweis besitzen oder aber durch die Sanierung wesentliche Änderungen im Energiebedarf der Immobilie erwarten, ist ein neuer Energieausweis nötig. Am besten entscheiden Sie sich für einen Bedarfsausweis, denn dieser ist ebenso wie der Verbrauchsausweis zehn Jahre lang gültig. Darüber hinaus ist der Bedarfsausweis weithin anerkannt und gibt wichtige energetische Informationen im Detail an. Nach einer Sanierung, die eine vom Ingenieur ausgeführte Berechnung des Energiebedarfs der Immobilie mit sich bringt, ist ein Bedarfsausweis sogar Pflicht.

Welche Energieausweise gibt es?

Die Frage nach dem richtigen Energieausweis stellt Immobilienbesitzer immer wieder vor Herausforderungen. Am wichtigsten ist es zunächst einmal, dass Sie bei der Vermietung einen gültigen Energieausweis haben. Sie können sich im Zweifelsfall immer dazu beraten lassen, welcher Ausweis zu Ihrer Immobilie und Ihren Zwecken passt. Es gilt, dass der teurere Bedarfsausweis überall anerkannt und auch bei Mietinteressenten beliebter ist. Zugleich ist das ausführliche Dokument deutlich teurer, weshalb manche Mieter den Verbrauchsausweis bevorzugen.

Die folgenden Regelungen geben vor, welcher Energieausweis abhängig von Art, Größe, Baujahr und der energetischen Qualität vorgeschrieben ist:

  • Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten, die auf Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 erbaut wurden, dürfen den Energieausweis auswählen

  • Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten dürfen unabhängig vom Baujahr den Energieausweis ebenfalls frei wählen

  • Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten, die vor 1977 erbaut wurden, brauchen einen Bedarfsausweis

  • Denkmalgeschützte Immobilien brauchen gar keinen Energieausweis

Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten an Energieausweisen haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengestellt. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, nach einer Sanierung Rat einzuholen. In den meisten Fällen werden Sie einen Bedarfsausweis benötigen.

Kennen Sie sich mit dem Energieausweis aus?
Machen Sie jetzt den Check!

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    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Wo erhalte ich einen neuen Energieausweis?

Bei ImmoScout24 helfen wir Ihnen gern dabei, einen neuen Energieausweis zu beantragen. Wenn ein Verbrauchsausweis ausreichend ist, können Sie einfach die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre in unseren Rechner eintragen. Schon für einen geringen Preis erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Energieausweis per E-Mail.

Da sich die Zahlen zum Energieverbrauch nach einer Sanierung ändern, ist ein Verbrauchsausweis auf Basis der alten Verbrauchskennzahlen oft nicht sinnvoll. In diesem Fall vermitteln wir Sie an eine Experten in Ihrer Nähe, der einen Hausbesuch durchführt und dann einen Bedarfsausweis ausstellt. Dieser gibt Aufschluss über den energetischen Zustand der Immobilie nach der Sanierung. Auch hier erhalten Sie das Ergebnis das qualifizierten Energieberaters bequem innerhalb von 48 Stunden nach der Datenerhebung per E-Mail.

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