In dem folgenden Ratgeber werden alle grundlegenden Aspekte rund um das Thema Doppelhaushälfte vermieten behandelt. Neben der passenden Zielgruppe für die Vermietung einer Doppelhaushälfte wird unter anderen auch auf die Kosten der Vermietung und die Versteuerung der Mieteinnahmen eingegangen.
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Als privater Vermieter oder Nachmietersuchender- Zur Zielgruppe bei der Vermietung von Doppelhaushälften zählen vor allem Familien oder Paare, welche demnächst ein Kind bekommen oder bekommen möchten.
- Im Rahmen der Vermietung können nicht nur Mieteinnahmen generiert werden, sondern es fallen auch Kosten für Renovierung oder Instandhaltung an.
- So wie die potentiellen Mieter einige Unterlagen wie den Personalausweis und Einkommensnachweise vorzeigen müssen, sollte auch der Vermieter vor und nach der Vermietung Unterlagen wie den Energieausweis bereithalten.
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- Welche Zielgruppe wird bei der Vermietung einer Doppelhaushälfte angesprochen?
- Welche Kosten entstehen bei der Vermietung einer Doppelhaushälfte?
- Welche Steuern fallen bei der Vermietung einer Doppelhaushälfte an?
- Welche Unterlagen benötigt der Vermieter für die Vermietung einer Doppelhaushälfte?
- Worauf sollten Sie beim Vermieten der Doppelhaushälfte achten?
Bei der Vermietung einer Doppelhaushälfte sind insbesondere Familien als zentrale Zielgruppe zu betrachten. Aber auch Paare, welche Nachwuchs erwarten oder zumindest Nachwuchs geplant haben, suchen vermehrt nach Doppelhaushälften zum Mieten. In Anzeigen zur Vermietung sollten Sie daher speziell auf die Bedürfnisse von werdenden Eltern oder Familien eingehen, wie zum Beispiel:
Nähe zu Kindergärten und Schulen
Nähe zum Spielplatz
Kinderfreundliche Umgebung, möglichst fern von vielbefahrenen Straßen
Der Vermieter möchte mit der Vermietung seiner Doppelhaushälfte in erster Linie Einnahmen generieren, jedoch entstehen dem Vermieter hierbei auch Kosten. Zu diesen zählen:
Anschaffungskosten für die Immobilie, falls die Doppelhaushälfte neu erworben wurde
Renovierungs- und Instandhaltungskosten
Sanierungskosten und Modernisierungskosten
Verwaltungskosten, falls ein Hausverwalter mit der Verwaltung beauftragt wird
Maklerkosten für die Vermietung der Doppelhaushälfte
Kosten für Werbung, wie für Zeitungsannoncen
Zinsen, falls für die Doppelhaushälfte noch ein Darlehen besteht
Insbesondere im Rahmen der Neuvermietung muss die Doppelhaushälfte wieder neu renoviert werden, eventuell steht auch eine Modernisierung oder gar Sanierung an.
Die Maklergebühr bei der Vermietung trägt im Normalfall der Vermieter.
Eventuell wird die Doppelhaushälfte momentan vom Vermieter noch finanziert. In diesem Fall fallen bis zur vollständigen Tilgung des Kredites Zinszahlungen an.
Die Mieteinnahmen muss der Vermieter gemäß seinem Steuersatz versteuern. Jedoch kann er hierbei nahezu alle Kosten, welche für die und im Rahmen der Vermietung der Doppelhaushälfte anfallen von den Steuern absetzen.
Zu diesen absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel:
Abschreibung der Anschaffungskosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer von 50 Jahren bei Gebäuden
Grundsteuer
Verwaltungskosten
Reparatur- und Instandhaltungskosten
Sanierungskosten
Renovierungskosten
Maklergebühr
Zinsen für den eventuell laufenden Kredit für die Doppelhaushälfte
Kontoführungsgebühren für ein Konto speziell für die Einnahmen und Ausgaben der Doppelhaushälfte
Werbung für die Vermietung
Bürokosten, Bürobedarf, Telefon, Porto, Software
Hausnebenkosten, wie Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Winterdienst, Versicherungen wie die Wohngebäudeversicherung
Fahrtkosten zum Gebäude und zurück
Eventuelle Kosten für Anwalt und Gutachter
Absetzbar sind allerdings nur die Kosten, die nicht an den Mieter weitergegeben werden.
Der Vermieter füllt im Rahmen seiner Steuererklärung für die Vermietung das zusätzliche Formular V für „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ aus. Hier werden alle Mieteinahmen und alle mit der Vermietung verbundenen Ausgaben eingetragen. Nur der verbleibende Überschussbetrag wird versteuert.
Möchten Sie eine Doppelhaushälfte vermieten, so müssen nicht nur die potentiellen Mieter bestimmte Unterlagen, wie Ausweis, Gehaltsnachweise sowie Schufa-Auskunft vorlegen, sondern auch der Vermieter sollte vor und nach der Vermietung bestimmte Unterlagen bereithalten. Welche Unterlagen Mieter und Vermieter bereithalten sollten, sind in der folgenden Tabelle kurz zusammengefasst.
Unterlagen durch den potentiellen Mieter:
Unterlagen vor der Vermietung | Unterlagen nach der Vermietung |
Personalausweis bzw. Reisepass | Unterzeichneter Mietvertag |
Einkommensnachweise | Mietbürgschaft oder Kaution |
Arbeitsvertrag | |
Schufa-Auskunft | |
Selbstauskunft | |
Bescheinigung vom Vorvermieter, dass keine Mietschulden bestehen |
Wenn ein potentieller Mieter die Doppelhaushälfte gerne mieten möchte, sollte er die oben aufgeführten Unterlagen vor der Vermietung zur Besichtigung mitbringen. Auch wenn eine Schufa-Auskunft, eine Selbstauskunft und eine Bescheinigung vom Vormieter nicht unbedingt für die Vermietung notwendig sind, so erhöhen diese doch die Chancen auf die Doppelhaushälfte.
Unterlagen vor der Vermietung | Unterlagen nach der Vermietung |
Energieausweis | Mietvertrag |
Übergabeprotokoll mit Zählerständen und eventuell vorhandenen Mängeln | |
Nebenkostenabrechnung jährlich inklusive Umlage von Grundsteuer und Versicherungen |
Zur Vermietung muss der Vermieter nicht zwingend etwas mitbringen, außer natürlich den Schlüssel für die Doppelhaushälfte. Allerdings interessieren sich viele Vermieter für die Nebenkosten und damit verbunden den Energieausweis für das Haus.
Nach bzw. im Rahmen der Vermietung ist der Mietvertrag dringend vom Vermieter vorzubereiten und gemeinsam mit dem Mieter bei der Übergabe ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Für den Zeitraum des Mietvertrages ist der Vermieter verpflichtet, einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter zu erstellen.
Da die Mieter bei der Besichtigung einen guten Eindruck hinterlassen möchten, um den Mietvertrag für die Doppelhaushälfte zu bekommen, werden diese vielleicht versuchen sich besser darzustellen. Um jeden potentiellen Mieter besser kennenzulernen, sollten Sie unbedingt Einzelbesichtigungen durchführen. Diese sind zwar aufwendiger, aber im Vergleich zu Massenbesichtigungen können Sie durch die detaillierten Gespräche Ihr Gegenüber besser einschätzen.
Bezüglich des Mietvertrages sollten Sie jeweils die aktuellen Vorlagen für Mietverträge nutzen, da viele Klauseln alter Mietverträge heute bereits unwirksam sind. Zudem sollten Mietverträge immer schriftlich erfolgen, da mündliche Verträge in Streitfällen meist zu Lasten des Vermieters ausgelegt werden.
Der Einzug in die Doppelhaushälfte sollte jeweils erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgen. So beugen Sie eventuellen Mietstreitigkeiten gezielt vor.
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