Mit nur einem Satz erhöhen Sie die Vorauszahlungen Ihres Mieters.

Stellt sich nach Ihrer Abrechnung heraus, dass Ihre Vorauszahlungen zu niedrig sind, können Sie diese erhöhen. Das erlaubt Ihnen § 560 BGB.

Machen Sie aber nicht mehr Worte als nötig. Dieser Satz unter Ihrer Betriebskosten-Abrechnung genügt bereits:

Aufgrund Ihrer hohen Nachzahlung müssen wir leider die Vorauszahlungen beginnend mit dem .......... von bisher .......... Euro auf .......... Euro erhöhen (§ 560 BGB).

Es ist Zeit für Ihre Nebenkosten­abrechnung?

Erstellen Sie in nur drei Schritten kostenlos Ihre rechtsichere Nebenkostenabrechnung und laden Sie diese herunter oder schicken Sie sie direkt an Ihre Mieter.
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