Die Nebenkosten sind für immer mehr Haushalte eine erhebliche finanzielle Belastung über die eigentliche Kaltmiete hinaus. Umso wichtiger ist es, die jährliche Abrechnung genau zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
2 Zimmer
3 Zimmer
4 Zimmer
5 Zimmer
6 Zimmer
7 Zimmer
8 Zimmer
9 Zimmer
10 Zimmer
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Im Mietvertrag ist vereinbart, für welche Nebenkosten der Mieter zahlen muss. In der Regel zahlt er dafür monatlich einen festen Betrag als Vorauszahlung und erhält einmal im Jahr die Betriebskostenabrechnung. Darin sind die tatsächlich angefallenen Nebenkosten gesamt und anteilig für den Mieter aufgelistet – berechnet meist nach Wohnfläche. Von diesen werden die monatlichen Vorauszahlungen abgezogen. Das Ergebnis ist meist eine Nachzahlung für den Mieter, die aber oft in der Höhe nicht gerechtfertigt ist. Denn laut Expertenschätzungen sind über 50 Prozent der Abrechnungen fehlerhaft.
Zuerst ist es gut zu wissen, was der Vermieter als Nebenkosten in Rechnung stellen darf. Zu den Nebenkosten gehören laut staatlicher Betriebskostenverordnung:
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Grundsteuer für das Grundstück
- Wasserversorgung
- Abwasserversorgung
- Fahrstuhl
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung (Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Keller)
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswartskosten
- Gemeinschaftsantenne oder Kabelfernsehen
- Gemeinschaftswaschmaschine
- Sonstige Kosten (etwa eine Sauna)
Nicht alle Punkte müssen in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. So befinden sich in immer mehr Wohnungen Wasseruhren, sodass Mieter die Kosten für Wasser, Abwasser und oft auch Warmwasser direkt mit den Wasserwerken abrechnen.
Hoher Anteil an Warmwasserkosten
Den größten Teil der Nebenkosten machen die Heizungs- und Warmwasserkosten aus. 50 bis 70 Prozent davon werden nach dem Verbrauch des Mieters abgerechnet, der Rest nach der Wohnfläche. Wer maßvoll heizt, kann diesen Posten durchaus drücken. Auch ein Umzug in eine energieeffizientere Wohnung ist eine Möglichkeit.
Die anderen "kalten" Nebenkosten lassen sich vom Mieter nicht aktiv beeinflussen. Wie aber bereits erwähnt, sind über die Hälfte der Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Mieter sollten anhand von Betriebskostenspiegeln (etwa vom Mieterbund) überprüfen, ob die Werte in der Abrechnung den üblichen Kosten entsprechen. Bei Unklarheiten hilft dann nur der Weg zum Mieterverein.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.