Wenigen Mietern ist bewusst, dass sie bei der Nebenkostenabrechnung nicht nur für ihren eigenen Heizenergieverbrauch, sondern auch für Zähler und das Ablesen kräftig zur Kasse gebeten werden. Die Kosten sind hoch, weil einige wenige Ablesefirmen den Markt beherrschen und Vermieter wenig Interesse am Anbieterwechsel haben.
Meist um den Jahreswechsel herum kommt der „Heizungsableser“, genauer gesagt, der Ableser der Messgeräte für den Heizwärmeverbrauch. Die Messwerte sind Grundlage der alljährlichen Heizkostenabrechnung des Vermieters. Was vielen Mietern nicht bewusst ist: Neben verbrauchsbasierten Kosten enthält die Abrechnung auch Kosten für die Ablesung selbst – und die haben es in sich. Im Schnitt 74 Euro pro Haushalt und Jahr betrugen sie laut einer Schätzung des Bundeskartellamts 2014. Aktuellere Zahlen gibt es nicht.
Den Grund für die hohen Ablesekosten sehen die Kartellwächter in der marktbeherrschenden Stellung von nur fünf großen Unternehmen unter den Messdienstleistern. Allein die Ista mit Sitz in Essen und Techem aus Eschborn bei Frankfurt am Main teilen sich 50 bis 60 Prozent des Geschäfts. Beide wurden innerhalb der letzten zwei Jahre für jeweils mehr als vier Milliarden Euro an ausländische Investoren verkauft. Wie sich diese Milliardengeschäfte für Mieter auswirken werden, ist derzeit noch unklar; vermutlich müssen sie mit noch höheren Kosten rechnen.
Schon im Mai 2017 hatte das Bundeskartellamt das „wettbewerbslose Oligopol“ der fünf Großunternehmen angeprangert und drei Vorschläge zur Belebung des Wettbewerbs gemacht. Aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums geht hervor, dass derzeit eine davon geprüft wird, nämlich die Forderung nach Interoperabilität von Verbrauchszählern. „Interoperabilität“ bedeutet, dass es Zählersysteme geben soll, die von verschiedenen Unternehmen abgelesenen werden können, was den Anbieterwechsel erleichtern würde.
Einen direkten Einfluss auf die Wahl des Messdienstleisters haben Mieter nicht. Der Vermieter schließt den Vertrag ab und darf die Ablesekosten komplett auf die Mieter umlegen. Dabei unterliegt er nach dem Mietrecht jedoch einem Wirtschaftlichkeitsgebot. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online gGmbH nennt maximal 15 Prozent der Brennstoff- oder Fernwärmekosten als Obergrenze für Messgeräte und Ablesen. Mieter haben das Recht, die Originalunterlagen der Heizkostenabrechnung einzusehen.
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