Wer ein Immobiliendarlehen aufnimmt, muss den Darlehensbetrag in Monatsraten an die Bank zurückzahlen. Mit einer Sondertilgungsoption können Kreditnehmer eine außerordentliche Tilgung in einer festgelegten Höhe vornehmen, um die Restschuld zu minimieren. Wie oft eine Sondertilgung im Jahr möglich ist und worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine Sondertilgungsoption mit der Bank vereinbaren, lesen Sie hier.
1. Was ist eine Sondertilgung und wie wird sie geregelt?
2. Wie muss ich eine Sondertilgung überweisen?
3. Wann im Jahr muss eine Sondertilgung erfolgen?
4. Wie oft im Jahr ist eine Sondertilgung möglich?
5. Wann ist eine Sondertilgung steuerlich absetzbar?
6. Wie wirkt sich eine Sondertilgung auf die Zinskosten einer Finanzierung aus?
Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung an die kreditgebende Bank, die dazu dient, die übrige Restschuld um einen bestimmten Betrag (meist fünf Prozent der Darlehenssumme bzw. der Restschuld) zu senken.
In der Regel werden Sondertilgungen einmal pro Kalenderjahr gewährt.
Es gibt Banken, die Sondertilgungsoptionen ohne zusätzliche Zinsaufschläge gewähren. Doch dies ist keine Selbstverständlichkeit.
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Eine Sondertilgung ist eine außerordentliche Zahlung an die Bank, mit der Sie ein Darlehen abgeschlossen haben. Damit haben Sie die Möglichkeit, die bestehende Restschuld um einen bestimmten Betrag zu reduzieren. Dies wirkt sich positiv auf die restliche Laufzeit sowie Zinskosten aus.
In der Regel wird eine Sondertilgungsoption im Darlehensvertrag festgelegt. Darin ist genau definiert, wie oft und in welcher Höhe Sondertilgungen erfolgen dürfen. Häufig räumen Banken eine Sondertilgung in Höhe von fünf Prozent der Darlehenssumme beziehungsweise der Restschuld pro Jahr für den Kreditnehmer ein. Eine Selbstverständlichkeit ist dies jedoch nicht, da Kreditinstitut durch Sondertilgungen potentielle Zinsgewinne entgehen.
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Vergleiche unverbindlich Baufinanzierungsanbieter in deiner Region und vereinbare ein kostenfreies Beratungsgespräch.Wenn Sie im Rahmen einer Immobilienfinanzierung eine Sondertilgungsoption mit der Bank vereinbart haben, ist im Darlehensvertrag auch vermerkt, zu welchen Zeitpunkten Sie Sondertilgungen leisten dürfen. Wenn Sie diese Option wirksam nutzen wollen, muss der Sondertilgungsbetrag fristgerecht auf das entsprechende Konto der Bank eingehen.
Sollten Sie diese Frist jedoch verpassen, wird die überwiesene Summe zurück auf Ihr Konto geleitet und Sie müssen auf das nächste Zeitfenster warten, in welchem Sie die Sondertilgungsoption ziehen dürfen.
Wenn Sie die von der Bank eingeräumten Sondertilgungsoptionen konsequent nutzen möchten, sollten Sie einen Dauerauftrag einrichten. Denken Sie außerdem daran, im Verwendungszweck der Überweisung „Sondertilgung“ anzugeben, um etwaige Missverständnisse im Vorhinein zu vermeiden.
Sollten Sie mit der Bank keinen festen Sollzins, sondern eine variable Verzinsung vereinbart haben, können Sie in Dreimonatsabständen Sondertilgungen leisten.
In der Regel ist eine Sondertilgung pro Kalenderjahr möglich. Das bedeutet, dass Sie im Dezember 2020 und im Januar 2021 jeweils eine Sondertilgung leisten können. Es kann aber auch sein, dass im Vertrag ein bestimmtes Zeitfenster festgelegt ist (z. B. 1.-31. Januar eines Kalenderjahres), in welchem der Sondertilgungsbetrag auf das entsprechende Konto der Bank eingegangen sein muss.
Wie oft im Jahr eine Sondertilgung möglich ist, hängt von den jeweiligen Regelungen im Darlehensvertrag ab. Üblich ist eine jährliche Sondertilgung bis zu fünf Prozent der Darlehenssumme. Es gibt aber auch Banken, die beispielsweise quartalsweise Sondertilgungen erlauben. Hier sollten Sie aber auf etwaige Zinsaufschläge achten. Denn räumt Ihnen eine Bank mehrere Sondertilgungsoptionen pro Jahr ein, entgehen ihr teils erhebliche Zinsgewinne. Diese gleicht sie in der Regel durch einen erhöhten Sollzins wieder aus.
Tilgungsraten sowie Sondertilgungen können Sie steuerlich nicht geltend machen. Einzig die Zinskosten sind steuerlich absetzbar, wenn diese im Rahmen einer Finanzierung einer vermieteten Immobilie anfallen.
Sondertilgungen sind für Kreditnehmer eine attraktive Option, die Zinskosten zu senken und die Gesamtlaufzeit der Immobilienfinanzierung effektiv zu verkürzen. Das folgende Rechenbeispiel zeigt, welche Vorteile Kreditnehmer durch Sondertilgungen erhalten.
Darlehen ohne Sondertilgungen | Darlehen mit Sondertilgungen | |
Darlehensbetrag | 190.000,00€ | 190.000,00 € |
Sollzins p.a. | 2,50 % | 2,50 % |
Sollzinsbindung | 10 Jahre | 10 Jahre |
Anfänglicher Tilgungssatz | 2,00 % | 2,00 % |
Sondertilgung | keine | 5.000,00 € pro Jahr |
Monatliche Rate | 712,50 € | 712,50 € |
davon Zinsen | 395,83 € | 395,83 € |
davon Tilgung | 316,67 € | 316,67 € |
Restschuld nach Sollzinsbindung | 146.878,89 € | 89.488,88 € |
Getilgter Betrag nach Sollzinsbindung | 43.121,11 € | 100.511,21 € |
Zinszahlungen nach Sollzinsbindung | 42.378,89 € | 34.988,88 € |
Tilgungssatz nach Sollzinsbindung | 3,32 % | 7,05 % |
Laufzeit bis zur Volltilgung* | 32 Jahre, 4 Monate | 17 Jahre, 1 Monat |
*Bei gleichbleibendem Sollzins.
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