Das passende Energiekonzept

Eine energieeffiziente Bauweise senkt die Kosten

Wärmedämmung, Heiztechnik, Solaranlage: Das passende Energiekonzept für den Neubau spart Betriebskosten und bringt Fördergelder ein.

Energiekonzept © filo / iStock

 

Zu den Vorteilen von Neubauimmobilien zählt, dass sie mit modernen Heizungsanlagen ausgestattet sind. Je hochwertiger das Energiekonzept, desto niedriger fallen die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser aus. Außerdem profitieren Käufer eines energieeffizienten Hauses von staatlichen Fördergeldern.

Mindeststandard für den Neubau

Eine energiesparende Bauweise ist für alle Neubauten gesetzlich vorgeschrieben. Welche Mindestanforderungen beim Energiekonzept einzuhalten sind, bestimmt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Darin ist für verschiedene Gebäudetypen eine Obergrenze des Energieverbrauchs festgelegt, die nicht überschritten werden darf. Zusätzlich müssen bestimmte Vorgaben im Wärmeschutz und in der Energietechnik eingehalten werden. Seit dem 1. Januar 2016 gelten strengere Mindestanforderungen der EnEV: Der Energieverbrauch muss um weitere 25 Prozent gesenkt werden.

Energieausweis, bitte!

Wie energieeffizient ein Haus ist – ob es den gesetzlichen Anforderungen genügt oder das Energiekonzept einen höheren Standard erfüllt –, geht aus dem Energieausweis hervor. Er ist Pflicht für alle Neubauten. Der Bauträger muss den Energieausweis für die angebotene Immobilie von einem ausstellungsberechtigten Fachmann anfertigen lassen und an den Käufer aushändigen.

Effizienzhaus: mehr Wärmeschutz, innovative Energietechnik

Bei Effizienzhäusern werden die zulässigen Energieverbrauchswerte deutlich unterschritten: Sie zeichnen sich durch einen noch besseren Wärmeschutz aus und sind mit innovativer Energietechnik wie Wärmepumpenheizung, kontrollierter Lüftungsanlage, Wärmerückgewinnung und Solartechnik ausgestattet. Zum Vergleich: Ein von der staatlichen Förderbank KfW angebotenes Effizienzhaus 70 verbraucht 30 Prozent weniger Energie als ein Haus nach EnEV-Standard, beim KfW-Effizienzhaus 40 sind es ganze 60 Prozent weniger.

Tipp: Wenn Sie ein besonders energiesparendes Zuhause wünschen, fragen Sie bei Bauträgerunternehmen gezielt nach Effizienzhäusern. Manche Unternehmen haben sich auf dieses Energiekonzept spezialisiert und bereits viel Erfahrung damit.

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KfW-Förderung: Änderungen beachten

Haus- und Wohnungskäufer können mit dem Energiekonzept Effizienzhaus von den besonders günstigen Förderkrediten der KfW-Bank im Programm „Energieeffizient Bauen“ profitieren. Je höher das Effizienzhaus-Niveau des Bauträgerhauses, desto niedriger die Zinsen und höher der Tilgungszuschuss.

Zu beachten ist allerdings, dass die KfW ab dem 1. April 2016 ihre Förderstandards für „Energieeffizient Bauen“ ändert und die Förderung für das KfW-Effizienzhaus 70 einstellt. Mit der Verschärfung der EnEV (ab 1.1.2016) entspricht es nur noch dem gesetzlichen Standard, der ohnehin Pflicht ist. Mit einer Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 70 können Sie also nur noch rechnen, wenn der Antrag bis zum 31. März 2016 eingereicht wird.

Neues Energiekonzept in der Förderung: das Plusenergiehaus

Mit dem neuen Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus fördert die KfW ab 1. August 2016 das Energiekonzept des Plusenergiehauses, das mehr Energie erzeugt als es verbraucht, mit einem Tilgungszuschuss. Das Plusenergiehaus muss die Anforderungen des Effizienzhauses 40 erfüllen und zusätzlich mit einem „Plus Paket“ an Energietechnik ausgestattet sein. Dazu gehört unter anderem eine Photovoltaik- oder Kleinwindkraftanlage zur Stromerzeugung mitsamt Stromspeicher. Außerdem erhöht die KfW am 1. April 2016 den Förderhöchstbetrag für alle Effizienzhäuser von 50.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Besonderheiten beim Bauträger-Haus

Falls der Bauträger schon zuvor die Effizienzhaus-Förderung in Anspruch genommen hat, kann der Käufer für entsprechende Wohneinheit keinen Förderantrag mehr stellen. In diesem Fall kann die Förderung aber vom Bauträger auf den Käufer übertragen werden.

Als Voraussetzung für die Förderung muss im Bauträgervertrag festgelegt sein, dass der Verkäufer die Haftung für das vereinbarte KfW-Effizienzhaus-Niveau übernimmt. Er trägt dann den Schaden, falls die Anforderungen an die Energieeffizienz doch nicht erfüllt werden und die KfW ihre Fördergelder zurückfordert.