Außenanlage – Von der Planung bis zur Umsetzung

Garten, Zufahrt, Zaun: Was ist im Preis enthalten?

Ein idyllischer Garten mit Brunnen, eine Hecke als Sichtschutz oder ein Rasenstreifen mit Gänseblümchen: Ein bisschen Grün gehört zu jedem Eigenheim dazu. Der Bauträger gestaltet die Außen- und Gartenanlagen teilweise mit.

Planung der Außenanlage © Lorraine Boogich / iStock

 

Je nachdem, ob es sich um ein Townhouse mit kleiner Außenfläche, ein Reihenhaus mit Grünstreifen oder ein freistehendes Haus mit großem Garten handelt, unterscheidet sich der Aufwand für die Gestaltung der Außenanlage. Leistungen wie die Pflasterung der Zufahrt übernimmt in der Regel der Bauträger, die Planung des Gartens hingegen ist meist Aufgabe des Käufers.

Was übernimmt der Bauträger – und was nicht?

Wenn im Angebot des Bauträgers von Außenanlagen die Rede ist, ist damit nicht die gesamte Gartenplanung und -anlage gemeint. Selbst wenn auf Bauplänen Begrünungen und Böschungen eingezeichnet sind, heißt das nicht zwingend, dass die Anlage im Hauspreis enthalten ist. Bepflanzungen gehören meist nicht zum festgelegten Leistungsumfang. Umso wichtiger ist eine detaillierte Aufführung aller Leistungen in der Baubeschreibung.

Bei Außenanlagen im Angebot handelt es sich in der Regel um:

  • Befestigung des Hauseingangs
  • Pflasterung der Zufahrt
  • eventuelle Trittstufen
  • Geländeregulierung
  • Mutterboden oder Humus anfüllen
  • Abdichtung und Belag der Terrasse
  • eventuell Elektroleitungen für Außenbeleuchtung und Wasseranschluss für den Garten


Nicht zum Standardangebot gehören:

  • Einfriedung mit Hecke oder Zaun
  • Rasenaussaat
  • Gartenplanung und gärtnerische Anlage
Suche nach Neubau-Immobilien

Kaufpreis bis

100000

Die verschiedenen Möglichkeiten der Gartenplanung

Wenn geklärt ist, welche Leistungen hinsichtlich der Außenanlage im Hauspreis enthalten sind, hat der Käufer verschiedene Wahlmöglichkeiten:

  1. Die Ausführung sämtlicher Inklusivleistungen durch den Bauträger oder die teilweise Übernahme in Eigenleistung. Arbeiten mit schwerem Gerät wie Geländeeinebnung oder Bodenauffüllen kommen für die Eigenarbeit eher nicht in Frage. Entsprechende Kenntnisse vorausgesetzt, können aber das Pflastern und Plattenverlegen übernommen werden.
  2. Die Beauftragung des Bauträgers oder eines Gartenbauunternehmens mit Zusatzleistungen wie Rasenaussaat und Bepflanzung.
    Tipp: Sehen Sie sich beim Besuch von Referenzobjekten auch die Außenanlagen an und erkundigen Sie sich nach Firmen und Preisen.
  3. Die Übernahme der kompletten Gartenplanung in Eigenregie.

Den Außenbereich selbst gestalten

Wie bei jeder Eigenleistung sind auch bei der Gartenplanung und -gestaltung entsprechende Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung. Zudem spielt der Anspruch eine Rolle: Einen speziellen Themengarten – asiatisch, mediterran oder mit Wasserspielen – können wahrscheinlich nur besonders passionierte Hobbygärtner gestalten. Gegenüber anderen Gewerken, die gerne in Eigenleistung übernommen werden, hat die Gartenplanung den Vorteil, dass sie nicht in den Bauablauf des Hauses integriert werden muss. So entsteht kein Termindruck – und der perfekte Garten kann in liebevoller Kleinarbeit nach und nach entstehen.

Kosten senken durch Eigenleistung

Wie bei anderen Eigenleistungen am Bauträgerhaus entlastet die Planung von Außen- und Gartenanlagen in Eigenregie das Budget für den Hausbau. Je nach Größe der Anlagen und Anspruch der Gestaltung fällt die gesparte Summe sehr unterschiedlich aus. Ein Beispiel liefert die Modellrechnung des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB), deren Grundlage ein Drei-Etagen-Reihenhaus mit 140 Quadratmeter Wohnfläche war: Für die Anlage des kleinen Gartens waren 45 Stunden Eigenarbeit notwendig. Damit sparten die Hauskäufer rund 0,8 Prozent ihrer Gesamtbaukosten – weniger als beispielsweise durch Maler- und Tapezierarbeiten in Eigenleistung, dafür aber mit Frischluftbonus.