Verschiedene Darlehensarten


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Bank- oder Sparkassendarlehen

Sie müssen neben der Zinshöhe auf die Tilgungsart und die Tilgungshöhe achten. Denn Ihre Belastung, die Annuität, setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen - sie bleibt immer gleich hoch. Der Grund: Die geleistete Tilgung senkt Ihre Zinsaufwendungen.

Ratentilgungsdarlehen

Der Schwerpunkt liegt bei der Rückzahlung auf der Tilgung. Der Kreditnehmer zahlt festgelegte Tilgungsraten, dadurch sinkt aber die Zinsbelastung von Jahr zu Jahr. Im Endeffekt werden bei dieser Darlehensart weniger Zinsen bezahlt, dafür ist die finanzielle Anfangsbelastung deutlich höher als beim Annuitätendarlehen.

Darlehen mit ausgesetzter Tilgung

Diese Darlehensart vermeidet zum Beginn der Finanzierung zu hohe Belastungen für den Geldbeutel, dafür werden Prämien für eine Kapitallebensversicherung oder einen Bausparvertrag nötig. Die Banken verlangen diese als Sicherheiten.
Unser Tipp: Wer als Eigentümer später große Summen erbt, will dann schnell von den Schulden für das Haus wegkommen. Doch dazu müssen bei Bankkrediten meist vorher mit der Hausbank Konditionen über eine Sondertilgung vereinbart worden sein - achten Sie darauf! Sonst können Sie nämlich nichts zusätzlich abzahlen, denn die Bank will ja Zinsen von Ihnen kassieren. Vereinbaren Sie also mit Ihrer Bank, wie Sie Ihren Kredit möglichst flexibel tilgen.

Versicherungsdarlehen

Der Zinssatz kann um 0,25 Prozentpunkte niedriger sein. Dabei wird ein Festdarlehen vereinbart, das zwar monatlich verzinst wird, das aber erst am Ende der Laufzeit in einem Betrag getilgt wird. Zu diesem Zweck schließt der Kreditnehmer eine Kapitallebensversicherung ab.

Außerdem ist die Beleihungsgrenze für diese Art der Kreditnahme sehr niedrig. Das führt dazu, dass Zusatzfinanzierungen aufgenommen werden müssen. Für einen Selbstnutzer ist ein Versicherungsdarlehen wegen vieler nicht kalkulierbarer Risiken nicht zu empfehlen. Für einen Kapitalanleger mit gutem Gehalt und Spitzensteuersatz ist das endfällige Darlehen eine ideale Finanzierungsform, weil er die Zinsen als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.