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Was Sie über Grundschuldzinsen wissen sollten

Der Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Grundschuldzinsen sind jedoch solange irrelevant, bis der Darlehensnehmer seine Tilgungsraten gar nicht oder nicht pünktlich zahlt. Warum es den Grundschuldzins überhaupt gibt und ab wann er in Anspruch genommen wird, erfahren Sie hier.


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Warum gibt es überhaupt Grundschuldzinsen?


Grundschuldzinsen sind neben der Grundschuld als zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber gedacht. Wenn der Darlehensnehmer beispielsweise seine Tilgungsraten an die Bank nicht mehr zahlen kann und dann eventuell sogar eine Zwangsversteigerung droht, wird der Grundschuldzins „aktiv“.

Der Grundschuldzins liegt in der Regel bei etwa 15 Prozent und damit deutlich über den Zinsen des Darlehens. Der Grund, warum der Grundschuldzins so hoch ist, liegt darin, dass die Bank auf diese Weise Kosten einer Zwangsversteigerung wie auch ausstehende Zinszahlungen finanziell abdecken möchte.



Tipp:

Damit es gar nicht erst zu einer Zwangsversteigerung kommt, sollte die Entscheidung für eine Baufinanzierung fundiert sein: Ist mein Einkommen ausreichend und sicher genug? Sollte ich lieber noch warten und mehr Eigenkapital ansparen? Eine solche Entscheidung hat Auswirkungen für mehrere Jahrzehnte und sollte daher gut durchdacht sein!

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Grundschuldzinsen: Verjährungsfrist von drei Jahren

Im Falle einer Zwangsversteigerung kann der Gläubiger nicht nur die Grundschuld, sondern darüber hinaus auch die Grundschuldzinsen geltend machen. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die durch den Schuldner unterbrochen werden kann, wenn dieser zumindest einen kleinen Teil der ausstehenden Forderungen zahlt.

Der Gläubiger kann jedoch auch die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängern lassen, wenn er die offenen Forderungen gerichtlich titulieren lässt. Auf diese Weise kann der Gläubiger noch Jahre später seine Forderungen geltend machen, auch wenn der Gerichtsvollzieher in dieser Zeit nichts Verwertbares beim Schuldner einziehen konnte.


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