Der Energieausweis für Vermietung und Verkauf einer Immobilie ist ein Muss. Hier erfahren Sie, welche Angaben er enthält, wie diese berechnet werden und wie Sie die Energiekosten ablesen können.

Können Sie Ihren Energieausweis vorweisen?

Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Energieausweis ist Pflicht – spätestens beim Besichtigungstermin. Gehen Sie auf Nummer sicher und bestellen Sie jetzt Ihren Energieausweis in nur wenigen Schritten.

    Je nach Art des Energieausweises berechnet der Experte den Verbrauch oder den Bedarf Ihrer Immobilie.

  • Es ist nicht möglich, den Energieausweis selbst zu erstellen, er darf nur durch einen zertifizierten Sachverständigen ausgestellt werden.

  • Anhand der Angaben im Energieverbrauchsausweis können Sie jedoch berechnen, welche Energiekosten für Ihre Immobilie ungefähr anfallen.

  • Mit einem Energieausweis-Rechner fällt die Kalkulation noch leichter.

Welche Angaben stehen im Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Sie bei der Vermietung Ihrer Immobilie vorlegen müssen. Er hilft dem Mieter dabei, sich eine Vorstellung über den Energieverbrauch des Objektes zu machen. Anhand der Einteilung in Energieeffizienzklassen lassen sich Immobilien leichter miteinander vergleichen. Die folgenden Angaben finden sich im Energieausweis:

  • Angaben zum Gebäude (Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Nutzfläche etc.)

  • Hinweise zu den energetischen Angaben und zur Verwendung des Energieausweises

  • Art des Energieausweises

  • Gültigkeit des Energieausweises

  • Aussteller des Energieausweises

  • Berechneter Energiebedarf

  • Einstufung in Energieeffizienzklassen (von A+ bis H)

  • Nachweis der Einhaltung des §3 oder §9 Abs. 1 der EnEV

  • Endenergiebedarf in kW/h je m²

  • Vergleichswerte (Passivhäuser, Neubauten)

  • Angaben zu den benutzten Begriffen und Definition

  • Bei Bedarfsausweis: Angaben zu möglichen Sanierungsmaßnahmen

Es gilt, zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis zu unterscheiden. In den meisten Fällen haben Sie die freie Wahl.

  • Der Verbrauchsausweis umfasst vier Seiten und basiert auf den Energiekostenabrechnungen der letzten drei Jahre.

  • Beim Bedarfsausweis handelt es sich um ein 7-seitiges Dokument mit Angaben zu Sanierungsmaßnahmen. Der errechnete Energiebedarf für Ihre Immobile stellt einen Durchschnitt dar, der unabhängig von den Nutzungsmustern vergangener Bewohner ist. Daher ist der Bedarfsausweis besonders beliebt bei Mietern.

Sie fragen sich, wo Sie Ihren Energieausweis beantragen können? Dann schauen Sie sich den Energieausweis-Service von ImmoScout24 an und besorgen Sie das Dokument ganz unkompliziert online!

Wie berechnet der Energieberater die Angaben im Energieausweis?

Um die Angaben im Energieausweis zu berechnen, benötigen Sie die Hilfe eines Experten. Dieser muss eine Zertifizierung der deutschen Energieeinsparverordnung (EnEV) vorweisen können, um Ihnen den korrekten Energieausweis auszustellen.

Verbrauchsausweis

Für den Verbrauchsausweis benötigt der Experte die Heizkostenabrechnungen Ihrer Immobilie aus den letzten drei Jahren. Diese dienen dazu, den Durchschnitt für den Energieverbrauch von Heizung und Warmwasseraufbereitung zu bilden. Darüber hinaus müssen diese Zahlen durch Angaben zum Klima rund um die Immobilie bereinigt werden. Beim Online Energieausweis von ImmobilienScout24 können Sie die nötigen Zahlen selbst eingeben. Ein Experte prüft diese auf ihre Plausibilität und bereinigt sie, wo nötig. Innerhalb von 48 Stunden haben Sie den fertigen Verbrauchsausweis in Ihrem E-Mail-Postfach.

Bedarfsausweis

Für einige Immobilien ist es hingegen nötig, einen detaillierten Bedarfsausweis zu erstellen. Dies ist aufwändiger, da ein Hausbesuch nötig ist. Der Energieberater muss die Bausubstanz analysieren und außerdem den Zustand der Anlagen, insbesondere des Heizungs- und Lüftungssystems, untersuchen. Als Vermieter sollten Sie den Zugang gewähren, um die Begehung so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Auf Basis seiner Erkenntnisse und mithilfe von Messungen berechnet der Energieberater, welchen Energiebedarf Ihre Immobilie haben müsste. So ergibt sich ein zuverlässiges Bild der im Durchschnitt zu erwartenden Energiekosten.

Kann ich den Energieausweis selbst berechnen?

Nein, Sie können weder den Energieverbrauchsausweis noch den Energiebedarfsausweis selbst berechnen. Beim Verbrauchsausweis ist es einfacher, anhand der vorliegenden Abrechnungen aus den letzten Jahren einen Durchschnitt zu bilden. Der Bedarfsausweis beruht auf einem deutlich komplizierteren Verfahren. Darüber hinaus enthält er hilfreiche Hinweise zu möglichen Sanierungsmaßnahmen, die der Experte anhand von Messungen vornimmt.

Wie kann ich mit dem Energieausweis die Energiekosten berechnen?

Jedoch ist es möglich, anhand des vorliegenden Energieausweises eine gute Vorstellung der zu erwartenden Energiekosten zu erhalten – vorausgesetzt, es handelt sich um einen Verbrauchsausweis. Daher fragen viele potenzielle Mieter nach einer Kopie des Energieausweises, die Sie herausgeben sollten. Außerdem können Sie die Energiekosten selbst berechnen, indem Sie diesen Schritten folgen:

  • Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 multiplizieren, um auch Treppenhaus und Kellerräume zu berücksichtigen

  • Den erhaltenen Wert mit dem Energieverbrauchskennwert aus dem Energieausweis multiplizieren

  • Heraus kommt der zu erwartende Verbrauch für die Beheizung der Immobilie in Kilowattstunden

  • Mit einem Energieausweis Rechner die Energiekosten berechnen, die von Heizungsart und Energieversorger abhängen

Beachten Sie, dass es sich dabei um eine Überschlagsrechnung handelt, die nicht unbedingt der Wahrheit entspricht. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Nutzungsmustern der Bewohner der letzten drei Jahre. Außerdem bezieht er sich auf eine ganze Immobilie. Faktoren wie die Lage, die Ausrichtung, klimatische Besonderheiten oder Leerstand sind dementsprechend nicht widergespiegelt.

Mit dem Bedarfsausweis ist es nicht möglich, eine derartig vereinfachte Energieausweis-Berechnung vorzunehmen. Jedoch können Sie davon ausgehen, dass der Energiekennwert beim Verbrauchsausweis etwa 25 Prozent niedriger ist als beim Bedarfsausweis. Sie können also einen Blick auf die Rechnungen der letzten drei Jahre werfen und den erhaltenen Wert um 25 Prozent erhöhen, um eine Vorstellung des Bedarfs zu erhalten. Laut Verbraucherzentrale ist es sinnvoll, beim Vergleich von Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis die Gebäude mit Verbrauchsausweis eher schlechter einzuordnen, während die Gebäude mit Bedarfsausweis meist eher niedrigere Kosten aufweisen, als laut Ausweis zu erwarten sind.

Energieausweis

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