Egal, ob Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis: Der Energieausweis ist nicht unbefristet gültig und muss nach Ablauf von zehn Jahren erneuert beziehungsweise verlängert werden. Wurden zwischenzeitlich energetische Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, läuft die Gültigkeit des Energieausweises vorzeitig ab. Lesen Sie hier, auf was Vermieter in Bezug auf die Gültigkeit des Energieausweises achten müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig.
  • Erfolgt an einem Gebäude eine energetische Sanierung, verliert der Energieausweis seine Gültigkeit und es muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
  • Der Energieverbrauchsausweis kostet im Normalfall unter 100 Euro, während der Energiebedarfsausweis bis zu 500 Euro kosten kann.
  • Ein Energieausweis ist Pflicht – spätestens beim Besichtigungstermin. Gehen Sie auf Nummer sicher und bestellen Sie jetzt Ihren Energieausweis in nur wenigen Schritten.
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Energieeinsparverordnung (EnEV): So lange ist ein Energieausweis gültig

Grundsätzlich gilt: Ein Energieausweis ist zehn Jahre nach Ausstellung gültig. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um einen Energieverbrauchsausweis oder einen Energiebedarfsausweis handelt.

Für Immobilien beispielsweise, die vor 1966 errichtet wurden, gilt bereits seit dem Jahr 2008 die Energieausweispflicht. Das heißt, dass sich Vermieter 2018 für die jeweilige vermietete Immobilie einen neuen Energieausweis ausstellen lassen mussten – sofern sie diese nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit verkauft, neu verpachtet oder vermietet haben.

Das bedeutet in der Praxis, dass der Energieausweis seine Gültigkeit verlieren kann, aber dies nicht zwangsläufig der Grund dafür ist, dass ein Immobilieneigentümer sofort einen neuen Energieausweis benötigt.

Warum ist ein Energieausweis nur zehn Jahre gültig?

Mit der Energieeinsparverordnung soll die Energieeffizienz von Gebäuden nach und nach verbessert werden. In § 1 wird der Zweck der EnEV wie folgt definiert:

„Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachten des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. […]“

Im Energieausweis werden nicht nur Werte wie Primär- oder Endenergiekennwert angegeben, sondern auch energetische Modernisierungsempfehlungen festgehalten. Der Energieeffizienzstandard soll gemäß dem Zweck der Energieeinsparverordnung sukzessiv steigen.

Damit dies in der Praxis überhaupt umsetzbar ist, muss nicht nur die EnEV regelmäßig aktualisiert werden, sondern auch ein Verfahren existieren, welches Immobilieneigentümer dazu bringt, ihre Gebäude gemäß den Neuerungen der EnEV energetisch zu modernisieren.

Mit der Begrenzung der Gültigkeit des Energieausweises auf maximal zehn Jahre wird also institutionell sichergestellt, dass von der Energieausweispflicht betroffene Bauwerke allmählich energieeffizienter werden und somit das übergeordnete Ziel („klimaneutraler Gebäudestand bis zum Jahr 2050“) realisiert werden kann.

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Tipp

Welche Angaben, Werte und Informationen in einem Energieausweis stehen, können Sie hier nachlesen.

Behält der Energieausweis nach einer energetischen Sanierung seine Gültigkeit?

Wenn Immobilieneigentümer energetische Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Anbringung einer verbesserten Außenwanddämmung durchführen lassen, verfällt die Gültigkeit des Energieausweises.

Der Grund liegt darin, dass sich nach einer solchen Maßnahme die energetischen Werte des Gebäudes ändern und somit die Angaben im Energieausweis nicht mehr mit den tatsächlichen Werten übereinstimmen.

Sollte der Eigentümer diese Immobilie dann verkaufen, neu verpachten oder vermieten, muss er einen qualifizierten Fachmann mit der Erstellung eines neuen Energieausweises beauftragen, in der dann die neuen Bedarfs- oder Verbrauchswerte berücksichtigt sind.

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Gut zu wissen

Wann ein Bedarfsausweis und wann ein Verbrauchsausweis erstellt werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.

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    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Was kostet ein neuer Energieausweis?

Wie viel ein neuer Energieausweis kostet, hängt von der Art des Ausweises sowie vom notwendigen Aufwand ab. Die Erstellung des Energiebedarfsausweis ist deutlich aufwändiger als die eines Energieverbrauchsausweises. Daher liegen die Kosten für den bedarfsbasierten Ausweis höher.

Während der Verbrauchsausweis schon für unter 100 Euro zu haben ist, können die Kosten für den Bedarfsausweis bis zu 500 Euro betragen und im Einzelfall sogar darüber liegen.

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