Seit der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) sind Vermieter im Rahmen der Vermietung dazu verpflichtet, gegenüber Mietinteressenten Auskunft über den energetischen Zustand des Mietobjekts zu geben. Diese Angaben sind auf dem Energieausweis zu finden, doch es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Wann Sie den Energieverbrauchsausweis benötigen und wann der Energiebedarfsausweis verpflichtend ist, erfahren Sie hier.

Können Sie Ihren Energieausweis vorweisen?

Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und nicht vermieten, verpachten oder verkaufen wollen, benötigen Sie keinen Energieausweis.
  • Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweispflicht befreit.
  • In den meisten Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht dem energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen, ist der Energiebedarfsausweis Pflicht.
  • Ein Energieausweis ist Pflicht – spätestens beim Besichtigungstermin. Gehen Sie auf Nummer sicher und bestellen Sie jetzt Ihren Energieausweis in nur wenigen Schritten.
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Für was braucht man einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist seit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) für sämtliche Wohngebäude in Deutschland Pflicht. Käufer und Mieter sollen so über den energetischen Zustand einer Immobilie aufgeklärt werden. Der Energieausweis ist in dieser Hinsicht also ein Beitrag zu einem besseren Verbraucherschutz.

Für Vermieter bedeutet das, dass sie im Rahmen einer Neuvermietung gegenüber Interessenten Auskunft über den energetischen Zustand der zu vermietenden Immobilie geben müssen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Wann brauche ich welchen Ausweis?

Die Frage, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden muss, hängt unter anderem vom Gebäude selbst sowie seinem Baujahr ab. Gemäß der Energieeinsparverordnung gelten folgenden Regelungen bei Wohngebäuden:

  • Bei Wohngebäuden mit maximal vier Wohneinheiten, welche nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSVO 1977) errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweis.

  • Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

  • Ist ein Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten vor der WSVO 1977 errichtet worden, muss der Energieausweis ein Bedarfsausweis sein.

  • Sollte ein Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten vor der WSVO 1977 errichtet worden sein, aber durch eine energetische Sanierung auf den Stand der WSVO 1977 gebracht worden sein, besteht Wahlfreiheit.

  • Bei Nichtwohngebäuden gilt grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweis.

  • Wichtig: Liegen keine Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vor, kann nur ein Bedarfsausweis erstellt werden.

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Schon gewusst?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es keine Energieausweispflicht.

Ist ein Energieausweis Pflicht bei der Vermietung?

Die Antwort auf diese Frage lautet „Ja“. Mit der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) wurde die Energieausweispflicht weiter verschärft. So müssen Vermieter also bei der Suche nach einem neuen Mieter grundlegende Kennzahlen aus dem Energieausweis in der Anzeige angeben. Dabei müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis)

  • Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für die jeweilige Immobilie

  • Hauptenergieträger, der für die Heizungsanlage verwendet wird

  • Baujahr der Immobilie

  • Energieeffizienzklasse

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Gut zu wissen

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch keinen Energieausweis haben, ist dies zunächst einmal kein größeres Problem. Sie müssen den Energieausweis jedoch spätestens zum Besichtigungstermin dem Mietinteressenten vorlegen können.

Wo bekomme ich einen Energieausweis und was kostet er?

Sollten Sie noch keinen Energieausweis haben, können Sie diesen von einer Person mit entsprechender Qualifizierung (Qualifikationsanforderungen gemäß der EnEV) anfertigen und ausstellen lassen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem Ingenieure, Architekten und Handwerker.

Je nach Immobilie, Aufwand und Art des Energieausweises variieren die Kosten. In der Regel ist der Energieverbrauchsausweis günstiger als der Energiebedarfsausweis. So liegen die Kosten für den Verbrauchsausweis bei etwa 50 bis 100 Euro für ein Einfamilienhaus. Der Bedarfsausweis hingegen kann bei gleicher Immobilienart rund 500 Euro und mehr kosten.

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?

Als Vermieter benötigen Sie spätestens dann einen Energieausweis, wenn Sie einen neuen Mieter für Ihre Immobilie suchen. Sollte im Rahmen der Vermietung kein Energieausweis vorliegen – weder in der Anzeige noch bei einem Besichtigungstermin – droht ein empfindliches Bußgeld bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.

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Wichtig

Wer seine Immobilie verkaufen oder verpachten möchte, muss ebenfalls einen Energieausweis für das Verkaufsobjekt besitzen und potentiellen Käufern vorlegen.

Kennen Sie sich mit dem Energieausweis aus?
Machen Sie jetzt den Check!

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    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

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