Wird ein Mietvertrag beendet und die Wohnung verlassen, darf es nicht heißen: “Nach mir die Sintflut”. Kräftige Latexfarben und Dübellöcher müssen beseitigt werden, anderenfalls kann es teuer werden.


Kostenlos inserieren und digital Mieter finden

Als privater Vermieter oder Nachmietersuchender

Sie liebten kräftige Latexfarben und befestigten offenbar viele Dinge an den Wänden ihrer Mietwohnung. Als die Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses aus der Wohnung auszogen, hinterließen sie bunte Wände und 126 Dübellöcher. Der Vermieter forderte sie auf, sowohl die Farben als auch die Löcher zu beseitigen. 

Als nichts geschah bzw. die ehemaligen Mieter sich weigerten, beauftragte der Vermieter einen Maler und zog die Malerkosten von der Mietkaution ab. Das wiederum aktivierte die Mieter, vor Gericht zu ziehen. Nachdem das Amtsgericht Mettmann nicht in ihrem Sinner entschieden hatte, gingen sie in Berufung. 

Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz

Doch das Landgericht Wuppertal bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Mieter seien wegen der fehlenden Beseitigung der Latexfarben und der Dübellöcher verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Während der Mietzeit dürfen Mietende ihre Wohnung zwar weitestgehend so dekorieren, wie es ihnen gefalle, räumte das Gericht ein. 

Bei Auszug müssen sie jedoch die Wohnung wieder so herrichten, dass normale Schönheitsreparaturen ausgereicht hätten. Dagegen haben die Mieter verstoßen, obwohl ihnen vom Vermieter eine Frist gesetzt wurde. Da nun jemand anderes ihre Aufgabe übernehmen musste, sei es ihre Pflicht, für die Kosten aufzukommen.

(Landgericht Wuppertal, Urteil vom 16.07.2020 - 9 S 18/20)

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 09. Februar 2021.

Mustervorlagen

Sie benötigen einen aktuellen Mietvertrag?

Nutzen Sie unsere vermieterfreundlichen Verträge vom Mietrechts-Experten und seien Sie immer auf der sicheren Seite. Sofort anmelden & runterladen.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 09.02.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.