Sogenannte Mietnomaden:innen sind für viele Vermieter:innen ein ernstes Problem. Mit dem Begriff werden Mieter:innen bezeichnet, die zunächst einziehen, dann aber die Monatsmiete nicht zahlen und so für finanzielle Verluste durch teils erhebliche Mietrückstände sorgen. Alles zum Thema säumige Mieter:innen, falsche Angaben und ausstehende Mieten erfahren Sie in unserem Ratgeber.



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Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Mietnomaden:innen handelt es sich um Personen, die ihre Miete nicht bezahlen.
  • Am besten holen sich Vermieter:innen Infos über die Person bei dem:der Vormieter:in ein.
  • Falsche Angaben zur Person lassen sich über das Vorzeigen der Ausweisdokumente erkennen. 
  • Sinnvoll ist auch das Einholen eines Schufa-Auszugs. 
  • Bis Sie Mietnomaden:innen wieder loswerden, gehen viele Monate und hohe finanzielle Verluste ins Land.
  • Eine zentrale Mietnoamaden-Datei gibt es leider nicht.

Wie und woran erkennt man Mietnomaden:innen?

Mietnomaden:innen vor dem Einzug in Ihre Immobilie zu entlarven, ist oft nicht so einfach. Der Ablauf ist ähnlich: Vermieter:innen fallen oft auf solide Anzugträger rein. Auf verlässlich wirkende Juristen:innen, Ärzte:innen oder Handwerker:innen.

Das geht quer durch alle Berufsgruppen. Schufa-Auskünfte, Bankbürgschaften und Gehaltsabrechnungen der vermeintlich solventen Mieter:innen sind häufig gefälscht. Die Menschen handeln in betrügerischer Absicht und tätigen falsche Angaben. Das unterscheidet sie von Mietern:innen, die durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit in Not geraten sind und nun Zahlungsprobleme haben.

Das größte Problem dabei ist, dass in diesen Fällen selbst eine fristlose Kündigung erst gerichtlich durchgesetzt werden muss. Die Kosten für den:die Anwält:in bleiben in der Regel jedoch ebenfalls bei dem:der Wohnungsbesitzer:in – zusätzlich zum entstandenen Mietausfall.

Wie hoch ist das Risiko tatsächlich?

Eine verlässliche Statistik über Mietnomaden:innen gibt es nicht. Die Dunkelziffer ist hoch, weil viele Vermieter:innen den zähen Rechtsweg scheuen. Haus & Grund spricht von 15.000, der Deutsche Mieterbund von 1.000 Mietnomaden:innen. Eine Studie der Universität Bielefeld ermittelte knapp 500 tatsächlich belegbare Fälle. Der entstandene Schaden lag dabei zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro. Im Einzelfall sogar 25.000 Euro. 

Wie kann ich mich vor Mietnomaden:innen schützen?


Checkliste: Schutz vor Mietnomaden:
  1. Lassen Sie sich nicht vom Auftreten des Mieters blenden
    Mietnomaden erkennt man in der Regel nicht auf den ersten Blick. Deshalb lassen Sie sich nicht im Vorfeld schon von einem teuren Auto oder teurer Kleidung blenden. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und holden Sie nachfolgende Informationen ein.
  2. Auskunft über die Bonität des Interessenten einholen
    Hier gibt es viele Möglichkeiten die Sie dafür in Betracht ziehen sollten:
    - Gehaltsnachweis
    - Kontoauszüge
    - Bonitätsprüfung bei der Schufa
  3. Blick in renommierte Datenbanken ( Vermieter-Schutzgemeinschaft, Deutsche Mieter Datenbank)
  4. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom vorherigen Vermieter einholen
    So vergewissern Sie sich, dass der potenzielle Mieter nicht eventuell schon bei dem vorherigen Vermieter negativ aufgefallen ist.
  5. Kaution als Mietsicherheit verlangen
    So können Sie potenziellen Mietnomaden aus dem Weg gehen, da diese in der Regel nicht gewillt sind einen einzigen Cent zu zahlen.
  6. Mietausfall- und Rechtsschutzversicherungen abschließen
    So erhalten Sie im Notfall ausbleibende Mietzahlungen zurück.
  7. Schlüssel erst bei Vertragsabschluss und gezahlter Kaution sowie Miete dem Mieter aushändigen

Mit diesen Tipps, tun Sie Ihr möglichstes um sich vor Mietnomaden zu schützen. Eine Garantie gibt es allerdings nicht. Deshalb achten Sie auch auf ihr Bauchgefühl und Ihre Menschenkenntnis.

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Welche rechtlichen Mittel gibt es, um gegen Mietnomaden:innen vorzugehen?

Wer trotz aller Vorsicht einen:e Mieter:in im Haus hat, der:die nicht zahlen will, sollte keinesfalls Zeit damit verlieren, die Kündigung auszusprechen. Wird an zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht gezahlt, kann eine fristlose Kündigung erfolgen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Dabei gibt es allerdings gewisse Formalien, an die man sich als Vermieter:in in jedem Fall halten muss. Im Zweifelsfall sollte man sich hier also an einen:e Anwält:in wenden, der:die sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, um keine unnötigen Fehler zu begehen, die das Verfahren anschließend noch weiter hinauszögern.

Mit einer fristlosen Kündigung ist es aber in der Regel nicht getan, da der:die Mieter:in weiterhin in der Wohnung bleiben wird. Weitere zwei Wochen nach der Kündigung kann der:die Vermieter:in eine Räumungsklage einreichen, um den Auszug zu erzwingen.

Bevor Gerichte aber in solchen Fällen tätig werden, müssen weitere zwei Monate vergehen. Bis zum Urteil dauert es im Schnitt dann noch mal zehn Monate und die Räumung kann erst nach Rechtskräftigkeit des Urteils und einer weiteren Fristsetzung erfolgen. Bis die Räumung erfolgt, dauert es also durchschnittlich 15 bis 18 Monate.

Was ist die Berliner Räumung?

Seit 2013 hat sich die juristische Lage als Schutz vor Mietnomaden:innen zusätzlich verbessert. Haben Vermieter:innen ein Räumungsurteil erwirkt, dürfen Gerichtsvollzieher:innen anschließend die Wohnung der Mietnomaden:innen räumen, ohne zugleich die kostenintensive Wegschaffung der Möbel durchzuführen.

Somit lässt sich die Räumung darauf reduzieren, die Schuldner:innen aus der Wohnung zu beseitigen. Der Vorteil dieser Verfahrensweise ist, dass durch diese „Berliner Räumung“ für einen Transport und eine Einlagerung in der Wohnung befindlicher Gegenstände kein Kostenvorschuss entrichtet werden muss.

Öffnet dem:der Gerichtsvollzieher:in ein unbekannter Mensch die Tür, der behauptet, ein:e Untermieter:in zu sein, dürfen Vermieter:innen ein neues Räumungsurteil gegen diese Person erwirken. In diesem Fall hält sich der:die „Untermieter:in“ unberechtigt in der Wohnung auf.

Gibt es eine Mietnomaden-Datenbank?

Vermieter:innen sind solidarisch untereinander, um sich gegenseitig vor ausstehenden Mieten durch säumige Mieter zu schützen. Bevor ein Mietvertrag mit einer unbekannten Person abgeschlossen wird, sollten sich Vermieter:innen unbedingt im Vorfeld genau informieren. Eine entsprechende Datenbank über Mietnomaden:innen gibt es aber nicht. Daher bleiben nur:

  • Kontaktaufnahme mit dem Vormieter:in

  • Einholen von Infos bei der Schufa

  • Gute Menschenkenntnis

  • Auf diverse Signale der potenztiellen Person achten

Natürlich wäre es schön, wenn es ein zentrales Register über entsprechende Mietnomaden geben würde. Allerdings ist dies bisher nur ein reiner Wunschgedanke. Vermieter:innen sollten daher immer genau darauf achten und nicht gleich mit der erstbesten Person einen Mietvertrag abschließen. 


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