Der Mieter kann 2 Monate lang überlegen, ob er Ihrer Mieterhöhung zustimmt. Falls nicht, bleiben Ihnen nur rechtliche Schritte oder Verzicht.

Wenn Sie Ihre Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen wollen (§ 558 BGB), benötigen Sie dazu die Zustimmung Ihres Mieters. Ohne die erhalten Sie keine Mieterhöhung. Notfalls müssen Sie diese sogar einklagen oder auf Ihr Erhöhungsrecht verzichten. Die Zustimmungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem Ihr Mieter Ihr Erhöhungsschreiben im Briefkasten vorfindet. Sie endet am Monatsletzten des 2. Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs Ihres Schreibens.

Beispiel

Ihr Mieterhöhungsbegehren geht Ihrem Mieter am 15.12.2013 zu. Bis zum 28.2.2014 läuft seine Bedenkzeit.

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