Sowohl beim Immobilienverkauf als auch bei einem Verkauf eines Grundstücks ist eine notarielle Beurkundung fast ausnahmslos nötig. Außerdem garantiert sie es Ihnen als Käufer oder Verkäufer, dass die Eigentumsübertragung rechtlich einwandfrei abläuft. Hier erfahren Sie, wie Sie für die notarielle Beurkundung beim Hausverkauf angehen und welche Kosten beim Notar entstehen.
Laut BGB ist die notarielle Beurkundung ausschlaggebend für den Hausverkauf.
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, beurkundet ein Notar im Beisein von Käufer und Verkäufer den endgültigen Kaufvertrag.
Die Kosten für den Notar trägt der Käufer; sie richten sich nach einer Gebührenordnung.
Auch die Eintragung einer Grundschuld muss beurkundet werden.
Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Sie können sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Laut §311 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags essenziell. Neben dieser Auflassung oder Verpflichtung, die mit dem Vertrag entsteht, ist auch wichtig, dass eine Verfügung, also eine Umschreibung im Grundbuch vorgenommen wird. Dies schreibt das Abstraktionsprinzip des deutschen Rechts vor. Der Notar kümmert sich für Sie nicht nur um die Auflassung, sondern auch um die Verfügung. Denn nach erfolgter Unterschrift von Käufer und Verkäufer beurkundet der Notar den Kaufvertrag und leitet alle weiteren nötigen Schritte für den Hausverkauf ein.
Um zu erfahren, ob Sie eine Immobilienverkauf auch ohne notarielle Beurkundung vornehmen können, klicken Sie hier.
Die notarielle Beurkundung erhalten Sie beim Beurkundungstermin beim Notar. Meistens geht ein Beratungstermin voran, bei dem Sie und der Käufer die Grundlagen des Vertrags klären und auch eventuelle Besonderheiten hervorheben. Natürlich sollten Sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf einen Kaufpreis geeignet haben. Der Notar schickt Ihnen dann einen Entwurf des Kaufvertrags zu, den Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt oder einem anderen Sachverständigen überprüfen sollten.
Beide Parteien haben das Recht, einen Notar vorzuschlagen. Versuchen Sie rasch eine Einigung zu treffen. Im Zweifelsfall wählt der Käufer, da er auch die Kosten trägt.
Die Beurkundung leitet die letzte Phase des Verkaufsprozesses ein. Dafür treffen sich Käufer und Verkäufer im Notarbüro. Sie sollten Ihren Personalausweis mitbringen. Der Notar verliest den fertigen Kaufvertrag im Beisein aller Anwesenden und fasst ihn danach noch einmal in eigenen Worten zusammen.
Dann ist der Moment gekommen, um offene Fragen zu klären. Als neutrale Beratungsdistanz darf der Notar keine Partei ergreifen, sondern muss sowohl den Käufer als auch den Verkäufer zum jeweiligen besten Interesse beraten. Dies ist auch der letzte Zeitpunkt für mögliche Änderungen. Wenn beide Parteien mit dem Kaufvertrag einverstanden sind, unterschreiben Sie und der Käufer.
Mit der Unterschrift des Notars und seinem Stempel ist der Kaufvertrag als Urkunde rechtswirksam. Der Notar behält das Original und fertigt Kopien für Sie, den Käufer, das Grundbuchamt, die Gemeinde, gegebenenfalls den Makler und das Finanzamt an.
Darüber hinaus ist eine Beurkundung des Notars nötig, falls der Käufer seinen Hauskauf mit einem Kredit finanziert und zu dessen Sicherung die Immobilie belastet. Normalerweise findet der Termin zur Beurkundung der Grundschuld direkt im Anschluss an die Unterzeichnung des Kaufvertrags statt. Die Bank schickt dafür die nötigen Unterlagen an den Notar. Zu diesem Zeitpunkt ist übrigens auch die Maklergebühr fällig. Darüber erfahren Sie in diesem Artikel mehr.
Der Käufer muss normalerweise die Kosten für die notarielle Beurkundung und für weitere nötige Notartermine tragen. Allerdings ist es auch möglich, im Kaufvertrag eine abweichende Regelung zu treffen. Die Vergütung richtet sich dabei nach der Kostenordnung und beträgt stets einen Prozentsatz des Kaufpreises sowie der einzutragenden Grundschuld. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro können Sie in etwa mit den folgenden Gebühren für den Notar und seine Dienste rechnen:
Beurkundung des Kaufvertrags: 1.300 Euro
Geschäftsvollzug: 300 Euro
Betreuende Tätigkeit: 300 Euro
19% Mehrwertsteuer auf die Gebühren
Weitere möglichen Kostenpunkte stellen die Eintragung der Grundschuld sowie die Abwicklung über ein Notaranderkonto sein. In diesem Artikel erhalten Sie weitere Informationen zum Notaranderkonto.
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