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Wenn ein Kaufinteressent sich eine Immobilie zum Beispiel aus finanziellen oder planungstechnischen Gründen für einen bestimmten Zeitraum reservieren lassen möchte, kann er eine Reservierungsvereinbarung mit dem Verkäufer oder dem Makler abschließen. Diese ist tatsächlich nur mit einer notariellen Beurkundung gültig. Hier erfahren Sie wichtige Details zur Reservierungsvereinbarung und welche Unterschiede es zu einem Vorvertrag gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine notariell beurkundete Reservierungsvereinbarung bietet auch bei Kosten von unter zehn Prozent der Maklerprovision die beste Sicherheit.
  • Die Kosten für den Kaufinteressenten bewegen sich zwischen fünf und 15 Prozent der Maklergebühren.
  • Der Vorvertrag bietet im Gegensatz zur Reservierungsvereinbarung auch dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit.
  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Bei einem Hausvertrag handelt es sich um große Summen, weshalb es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer essenziell ist, den Verkauf so sicher wie möglich abzuwickeln. Solange der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen, also auch noch nicht notariell beurkundet ist, dürfen beide Seiten vom Kauf zurücktreten.

Manchmal passiert es allerdings, dass man sich als Käufer in eine Immobilie „verliebt“, diese aber derzeit noch nicht finanzieren oder aus anderen Gründen noch nicht einziehen kann. Dann kommt die Reservierungsvereinbarung zum Einsatz. Sie ermöglicht es, das Wunschobjekt für eine bestimmte Dauer zu reservieren. In dieser Zeit stoppen Makler und Verkäufer ihre Suche nach weiteren Interessenten.

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Hinweis

Als Kaufinteressent sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Reservierungsgebühr zu zahlen, sofern Sie keine Reservierung wünschen.

Wenn der Verkäufer einem Makler den Auftrag zur Vermittlung gegeben hat, dann muss der Kaufinteressent die Reservierungsgebühr, die etwa zwischen fünf und fünfzehn Prozent der fälligen Maklerprovision beträgt, an den Makler zahlen – meist unabhängig davon, ob er sich nach Ablauf des Reservierungszeitraums für den Kauf entscheidet oder nicht. Die Gebühr ist etwa bei einem qualifizierten Makler-Alleinauftrag fällig, über den Sie in diesem Artikel mehr lesen können.

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Gut zu wissen

Falls Sie sich mit der Provision für Makler nicht auskennen, haben wir hier weitere Informationen für Sie zusammengestellt.


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Warum muss ich die Reservierungsvereinbarung notariell beurkunden lassen?

Damit die Reservierungsvereinbarung gültig ist, müssen Sie diese von einem Notar beurkunden lassen. Denn andernfalls ist das Dokument nicht gültig und der Kaufinteressent muss dem Makler keine Reservierungsgebühr zahlen, falls er sich doch gegen den Kauf entscheidet. Daher wird kein Makler einen privatschriftlichen Vertrag zur Reservierung einer Immobilie vereinbaren. Wichtig ist es, auf die Dauer der Reservierung zu achten. Auch die Höhe der später fälligen Maklerprovision zuzüglich der Reservierungsgebühr steht in diesem Vertrag.

Grundsätzlich gilt, dass die notarielle Beurkundung der Reservierungsvereinbarung ab einer Gebühr in Höhe von mindestens zehn Prozent nötig ist. Wir empfehlen Ihnen jedoch, auch bei einer geringeren Reservierungsgebühr auf dem schriftlichen Vertrag zu bestehen und damit bei einem Notar vorstellig zu werden. Dieser dient übrigens sowohl für Sie als Käufer als auch für den Verkäufer als neutrale Beratungsinstanz.

Falls Sie beispielsweise Fragen zur Reservierungsvereinbarung haben, muss der Notar Sie unabhängig beraten. Darüber hinaus können Sie natürlich einen externen Berater, der auf das Thema Reservierung von Immobilien spezialisiert ist, befragen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihnen die Reservierungsgebühr sehr hoch erscheint. Diese dürfen Sie mit dem Makler auch verhandeln.


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Übrigens: Wenn die Reservierungsvereinbarung nur in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Maklervertrag vorhanden ist oder wenn es sich um einen Formularvertrag handelt, dann ist sie nicht wirksam. Dies wird dann relevant, falls Sie als Käufer Ihr Recht auf die Immobilie einlösen möchten, der Verkäufer und/oder der Makler jedoch inzwischen einen anderen Käufer gefunden haben. Mit einer notariell beurkundeten Reservierungsvereinbarung haben Sie jedoch auch etwas in der Hand, das gerichtsfest ist.

Was ist der Unterschied zwischen Reservierungsvereinbarung und Vorvertrag?

Im Zusammenhang mit der Reservierungsvereinbarung haben Sie vielleicht auch schon vom Vorvertrag gehört. Dabei verpflichten sich alle Vertragsparteien, also der Verkäufer der Immobilie und ihr Kaufinteressent, den Kaufvertrag abzuschließen. Im Vorvertrag werden alle wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags bereits festgehalten. Diese Variante bietet beiden Vertragsparteien Sicherheit.

Die Reservierungsvereinbarung hingegen ist vor allem für den Käufer von Vorteil. Sie zwingt den Makler und den Verkäufer dazu, ihre Verkaufsbemühungen zu pausieren. So macht der Verkäufer für den Fall, dass der Käufer sich doch nicht für den Hauskauf entscheidet, gegebenenfalls Verluste.

Sie möchten mehr über den Ablauf eines Hausverkaufs lesen? Dann schauen Sie einmal diesen Artikel an.

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