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Bei Abwesenheit können Sie eine Person Ihres Vertrauens darum bitten, den Immobilienkaufvertrag für Sie zu unterschreiben. Das geht sowohl mit als auch ohne Vollmacht, wobei in letzterem Fall eine Nachgenehmigung nötig ist. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten als Immobilienverkäufer:in den Kaufvertrag ohne Anwesenheit notariell beurkunden zu lassen.


notar

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls Sie als Verkäufer:in bei einem notariellen Termin nicht zur Unterzeichnung des Kaufvertrages dabei sein können, haben Sie zwei Möglichkeiten für die notarielle Beurkundung ohne Anwesenheit: Entweder geben Sie eine Vollmacht oder Sie entscheiden sich für eine vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung.
  • Die Vollmacht stellt die sicherere und schnellere Variante dar, denn die Nachgenehmigung kann den Kaufprozess verzögern und zu zusätzlichen Kosten führen.
  • Der Kaufvertrag ist bei einer vollmachtlosen Vertretung mit Nachgenehmigung erst mit dem Eingang Ihrer Genehmigung gültig.
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Notarielle Beurkundung ohne Anwesenheit – geht das?

Es kann viele verschieden Gründe geben, wie eine plötzlich auftretende Krankheit oder eine berufliche Ausnahmesituation, die ein Erscheinen zum Notartermin beim Hausverkauf verhindern. Für diese Umstände hat der Gesetzgeber bestimmte Rahmenbedingungen geschaffen, sodass beispielsweise eine Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages auch mit einer Vertretungsperson vollzogen werden kann.


Altes Ehepaar schreibt Vollmacht

Die folgenden Abstufungen der Vertretungsbefugnisse für die Beurkundung des Verkaufsvertrags ohne Anwesenheit sind zu unterscheiden:

  • Generalvollmacht: größtmögliche Vollmacht
  • Vollmacht mit Einschränkungen: Befugnisse werden persönlich festgelegt
  • Vorsorgevollmacht: individuelle Festlegung der Befugnisse

Welche Vollmacht ist für die Beurkundung nötig?

Wenn Sie als Verkäufer rechtzeitig wissen, dass Sie zum Notartermin, bei dem der Kaufvertrag mit notarieller Beurkundung offiziell unterzeichnet wird, nicht anwesend sein können, ist eine Vollmacht die richtige Wahl. Diese muss zwangsläufig notariell beurkundet sein.

Wir empfehlen Ihnen, mit dem:der für den Kaufvertrag zuständigen Notar:in, in Kontakt zu treten. Diese:r kann auf Ihre Bitte hin eine Vollmacht für eine andere Person ausstellen, der Sie natürlich vollkommen vertrauen sollten. Sie müssen nicht verwandt sein, um einer Person eine Vollmacht für die notarielle Beurkundung in Ihrer Abwesenheit auszustellen. Wichtig ist aber, dass Sie als Verkäufer:in gemeinsam mit der zu bevollmächtigenden Person die Vollmacht bei dem:der Notar:in unterschreiben.

Beim Notartermin ist dann die von Ihnen bevollmächtigte Person vor Ort. Sie muss sich ausweisen und die notariell beurkundete Vollmacht mitbringen. Sie selbst sollten idealerweise den letzten Stand des Kaufvertrags kennen und damit einverstanden sein.

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Prüfung des Kaufvertrags

Bei der notariellen Beurkundung ohne Anwesenheit sollten Sie den Kaufvertrag noch gründlicher unter die Lupe nehmen als ohnehin. Mehr zum Kaufvertragsentwurf erfahren Sie hier.

Was ist eine vollmachtlose Vertretung?

Wenn der Kaufvertrag schnell unterzeichnet werden muss und Sie als Verkäufer aus vorher nicht absehbaren Gründen nicht zum Notartermin kommen können, gibt es auch die Option einer vollmachtlosen Vertretung. Auch hier wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens und bitten diese, in Ihrer Abwesenheit den Vertrag notariell beurkunden zu lassen. Das können zum Beispiel Immobilienmakler:innen sein, mit denen Sie den Verkauf abgewickelt haben.


Mann unterschreibt Vertrag in einem Büro Eine Vertrauensperson darf den Kaufvertrag als vollmachtlose:r Vertreter:in für Sie unterschreiben.

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Verkaufen mit Makler:in

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Der:die Notar:in kennt diese Möglichkeit und wird sie akzeptieren. Jedoch ist der Kaufvertrag mit dieser Unterschrift noch nicht rechtswirksam, obwohl der:die Notar:in ihn bereits beurkundet hat und auch der:die Käufer:in beim Termin unterschreibt. Solange die Nachgenehmigung fehlt, ist die Urkunde „schwebend unwirksam“.

Das hat den großen Nachteil, dass für Käufer:innen mehr Unsicherheit besteht. Denn wenn keine Nachgenehmigung Ihrerseits erfolgt, ist der Vertrag gegebenenfalls nicht rechtsgültig. Ein Grund für die Unterzeichnung kann jedoch sein, dass die Käufer:innen sichergehen möchten, dass der Kaufvertrag innerhalb der 14 Tage Widerrufsrecht bei der Baufinanzierung zustande kommt. Innerhalb dieser Frist können Käufer:innen ihren Kredit bei der Bank kostenlos kündigen.

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Warum der Kauf platzen könnte

Sie sollten wissen, dass Sie einen in vollmachtloser Vertretung beurkundeten Kaufvertrag nicht mehr ändern können. Sie dürfen ihn nur anerkennen oder die Nachgenehmigung ablehnen, womit der Kauf platzt. Hier erfahren Sie, was passiert, wenn Hausverkäufer:innen einen Rückzieher machen.

Was ist eine Nachgenehmigung?

Die Nachgenehmigung für die vollmachtlose Vertretung zur Unterschrift in Abwesenheit ist unkompliziert auszustellen. Sie dürfen zu einem:einer Notar:in Ihrer Wahl im Bundesgebiet gehen und in seiner:ihrer Anwesenheit das Dokument unterschreiben. Sollten Sie sich im Ausland befinden, können Sie eine Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts aufsuchen. In der jeweiligen Botschaft erhalten Sie weitere Informationen.


Frau unterschreibt Nachgenehmigung bei einem Notar

Dafür brauchen Sie eine Kopie des schwebend unwirksamen Kaufvertrags. Der:die Notar:in schickt Ihnen das benötigte Formular für die Nachgenehmigung sowie die Kopie des Vertrags zu. Bei einem:einer Notar:in Ihrer Wahl füllen Sie das Formular aus, unterschreiben es und lassen dies beglaubigen. Sie können keine Änderungen am Kaufvertrag mehr vornehmen und bestätigen mit Ihrer Genehmigung, dass Sie den Vertragsinhalt akzeptieren.

Der:die Notar:in schickt die Nachgenehmigung mit echter Unterschrift dann an jene:n Notar:in, der:die den Kaufvertrag beurkundet hat. Es ist natürlich auch möglich, nur eine:n Notar:in zu nutzen, was auch die Bearbeitungszeit verkürzt. Denn die Kaufabwicklung kann bei einer notariellen Beurkundung ohne Anwesenheit mit vollmachtloser Vertretung kann erst dann beginnen, wenn Ihre Nachgenehmigung vorliegt.

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Kosten für die Nachgenehmigung

Die Kosten für die Nachgenehmigung bewegen sich in einem recht kleinen Rahmen. Sie richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Wenn dieser beispielsweise bei 250.000 Euro liegt, sollten Sie als Verkäufer:in mit Notarkosten für die Nachgenehmigung von etwa 100 Euro rechnen. Die genauen Notargebühren können Sie im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) nachschauen.


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