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Für den Immobilien- und Hausverkauf ist immer ein:e Notar:in nötig. Insbesondere die Übertragung von Eigentum wie einer Immobilie oder einem Grundstück funktioniert ohne Notar:in nicht, da ein notariell beurkundeter Kaufvertrag Pflicht ist. Sollten Sie einen Haus- oder Wohnungsverkauf ohne Notar:in vornehmen wollen, können Sie hier nachlesen, was Sie dafür tun und wissen sollten. 


Immobilienverkauf ohne Notar

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hausverkauf ohne Notar:in ist kompliziert und anfällig für Anfechtungen. Da Sie keinen notariell beglaubigten Kaufvertrag haben, ist der Kauf eventuell nicht gültig. 
  • Der:die Käufer:in trägt für gewöhnlich die Notar:innenkosten. 
  • Laut Abstraktionsprinzip benötigen Sie für den kompletten Verkauf nicht nur einen Kaufvertrag, sondern auch eine Übertragung des Eigentums im Grundbuch. Dies kann nur von einem:einer Notar:in durchgeführt werden. 
  • Ein:e gute:r Makler:in erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis beim Immobilienverkauf. Sie können sich eine:n Makler:in aus Ihrer Region empfehlen lassen. 
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen?

Ist der Hausverkauf mit Kaufvertrag ohne Notar möglich?

Es ist theoretisch möglich, aber nicht empfehlenswert, ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, ohne eine:n Notar:in zu engagieren. Laut §311 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) benötigen Sie eine notarielle Beurkundung, um das Eigentum an einem Grundstück oder an grundstücksgleichen Rechten an eine andere Person zu übertragen, denn hierbei handelt es sich um einen hohen Wert.  

Aber auch ohne notarielle Beurkundung ist ein Kaufvertrag über Immobilien gültig. Der Verkauf kann also vonstattengehen, ist aber sehr anfällig für Anfechtungen. Denn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch, die für die Eigentumsübertragung nötig sind, können nur mithilfe eines notariell beglaubigten Kaufvertrags beantragt werden. 

Wenn Sie sich selbst vor rechtlichen Komplikationen oder beispielsweise dem plötzlichen Vertragsrücktritt des:der Käufers:in schützen möchten, wird der Hausverkauf mit Notar:in notwendig. Dafür fallen Gebühren an, die fast komplett von dem:der Käufer:in getragen werden. Die Notar:innengebührenordnung legt fest, wie hoch diese Gebühren für den Kaufvertrag und die dazugehörigen Services sein dürfen. Meist liegen sie zwischen 1 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. 

Mehr über den Hausverkauf mit Notar:in können Sie in diesem Artikel lesen. 

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Welche Aufgaben hat der:die Notar:in beim Hausverkauf?

Für einen rechtlich unanfechtbaren Hausverkauf Vertrag ist also die notarielle Unterstützung notwendig. Dies sind die Aufgaben von Notar:innen beim Hausverkauf:  

  • Rechtlich korrekte Gestaltung des Kaufvertrags 
  • Rechtliche und neutrale Beratung von Verkäufer:in und Käufer:in 
  • Überprüfung der vorhandenen Eintragungen im Grundbuch 
  • Vornahme des neuen Grundbucheintrags 
  • Löschung von Grundstücksbelastungen 
  • Erstellung eines Vorvertrags 
  • Erstellung, Verlesung und Beurkundung des Kaufvertrags 
  • Sicherung für Verkäufer:in bei Bezahlung der Immobilie 
  • Sicherung für Käufer:in bei Übertragung der Immobilie  

Immobilienverkauf ohne Notar

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Weitere Informationen zur notariellen Unterstützung

Weitere Informationen zu den Aufgaben von Notar:innen und Gründe dafür, warum die notarielle Unterstützung für den Kaufvertrag unverzichtbar ist, finden Sie in diesem Beitrag. 

Welche Bedeutung hat das Abstraktionsprinzip für den Kaufvertrag?

Falls Sie sich dennoch dafür entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen und beim Kaufvertrag ohne Notar:in auszukommen, sollten Sie das Abstraktionsprinzip kennen. Dieses besagt, dass für einen Eigentumswechsel sowohl ein Verpflichtungs- als auch ein Verfügungsgeschäft nötig ist. Dafür sollten Sie mit zwei getrennten Vorgängen rechnen: 

Der Kaufvertrag stellt das Verpflichtungsgeschäft dar, während die eigentliche Übertragung im Grundbuch dem Verfügungsgeschäft, also der Eigentumsübertragung, entspricht. Allerdings gilt auch hier, dass die Auflassung von einer zulässigen Stelle erklärt werden muss, und dies ist in den meisten Fällen durch eine:n Notar:in gegeben. Wenn dieser zudem die Verfügung, also die Änderungen im Grundbuch, veranlasst, sparen Sie sich viel Arbeit. 

Mehr über die verschiedenen Abteilungen im Grundbuch können Sie hier nachlesen. 

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Empfehlung: Notarielle Unterstützung

Unsere Empfehlung lautet daher: Verlassen Sie sich auf die Unterstützung eines:einer Notars:in beim Hausverkauf!

Darüber hinaus, und erst recht beim Verkauf ohne Notar:in, sollten Sie sich zudem fachlich von Rechtsanwält:innen und anderen Spezialist:innen sowie Ihrem:Ihrer Makler:in beraten lassen. Ein Hausverkauf ohne Makler:in und Notar:in ist nur zu empfehlen, wenn Sie sich auf dem Gebiet der Immobilienverkäufe absolut sicher fühlen und dem:der Käufer:in vertrauen. Bedenken Sie, dass Sie sich in diesem Fall nicht auf den Kaufvertrag verlassen können.  

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