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Bei einem Hausverkauf muss in Deutschland ein:e Notar:in hinzugeschaltet werden, der die Vertragsparteien berät und den Kaufvertrag abschließend beurkundet. Natürlich arbeitet der:die Notar:in nicht umsonst und so stellt sich die Frage, wann er:sie bezahlt wird. Erfahren Sie hier alles darüber, wann Sie eine:n Notar:in brauchen, wann und von wem er:sie bezahlt muss.
- Das Bundesnotargesetz regelt den Beruf des:der Notars:in.
- Der:die Notar:in wird meistens durch den:die Käufer:in beauftragt, der auch die Kosten trägt.
- Nach Abschluss des Hausverkaufs stellt der:die Notar:in eine Rechnung, die normalerweise sofort bezahlt werden muss.
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Der Beruf des:der Notars:in fällt unter die Regelungen des Bundesnotargesetzes im deutschen Zivilrecht, seine:ihre Vergütung wird durch das Gebührengesetz geregelt. Die deutschen Notar:innen sind bei der regionalen Notarenkammer registriert. Notar:innen in Deutschland beglaubigen Dokumente und handeln als Amtsträger:innen innerhalb einer Gerichtsbarkeit. Dafür werden Notarkosten erhoben.
Deutsche Notar:innen dürfen auch Rechtshilfe bei Vertragsabschlüssen leisten. In einigen Bundesländern dürfen Notar:innen in Deutschland auch als Rechtsanwält:innen tätig werden. Notar:innen bieten Dienstleistungen in u. a. den folgenden Bereichen an:
- Immobilien
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
Notarielle Beglaubigungen oder die Unterzeichnung von Dokumenten vor einem:r Notar:in ist in Deutschland in vielen Fällen üblich.
Bei privaten oder familiären Angelegenheiten werden die Dienste des:der Notars:in für die Erstellung von Eheverträgen sowie für die Beschaffung von Dokumenten benötigt, die bestätigen, dass die beiden Personen in Deutschland heiraten dürfen. In anderen Fällen kann der:die Notar:in eine Urkunde ausstellen, die die Vaterschaft eines außerehelich geborenen Kindes bestätigt.
Hier spielt der:die Notar:in in Deutschland eine wichtige Rolle. Vor allem für den Hauskauf bzw. Immobilienkauf ist es für Käufer:innen und Verkäufer:innen notwendig, bei der Erstellung eines Kaufvertrages notarielle Dienste in Anspruch zu nehmen. Dies gilt gleichermaßen für Käufer:in und Verkäufer:in.
Bei solchen Angelegenheiten erfüllt der:die Notar:in eine breite Palette von Dienstleistungen. Zum einen spielt er:sie eine wichtige Rolle bei der Gründung von Gesellschaften. Der Gründungsvertrag der juristischen Person, die Unterschriftsproben der Geschäftsführer:innen sowie etwaige Erklärungen werden vor dem:der Notar:in und zum Teil in Anwesenheit von Zeug:innen abgegeben.
Eine Vollmacht wird ebenfalls für geschäftliche und private Zwecke verwendet und ist ein Dokument, das vor einem:r Notar:in aufgesetzt wird. Der:die Notar:in hilft bei der Erstellung der Vollmacht und erläutert die Art und Weise, wie sich Vollmachtgeber:in und Bevollmächtigte:r zueinander verhalten werden. Ein klares Verständnis der Pflichten und Verbindlichkeiten unter einer Vollmacht ist erforderlich.
Bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften und rechtlichen Beratungen hat der:die Notar:in einige Aufgaben zu erledigen und muss für seine:ihre Dienste auch bezahlt werden. Da in der Regel der:die Käufer:in den:die Notar:in bestellt, wird diese:r auch die Notar:innenkosten für dessen:deren Leistungen tragen.
Für den:die Käufer:in hat das aber auch Vorteile, denn bei Bezahlung durch den:die Verkäufer:in könnte diese:r das Notar:innenhonorar auf den Kaufpreis aufschlagen. Durch den höheren Gesamtpreis wiederum erhöht sich auch die Grunderwerbssteuer.
Unter Umständen fallen allerdings auch für den:die Verkäufer:in Notar:innenkosten an, insbesondere wenn es notwendig ist, Grundschuld oder Rechte Dritter im Grundbuch löschen zu lassen.
Die Kosten des:der Notars:in richten sich nach:
- Einer Gebührentabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz
- Dem Kaufpreis für die Immobilie (Kaufvertrag)
Nachdem das Immobiliengeschäft abgewickelt und der Vertrag beglaubigt wurde, wird der:die Notar:in den Vertragspartner:innen eine Abschrift des Kaufvertrags und seine:ihre Rechnung senden. Zu den anfallenden Kosten im Rahmen der Beauftragung eines:einer Notars:in bezogen auf den vereinbarten Kaufpreis besagt der § 10 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), dass sie sofort nach ihrer Entstehung fällig werden. Häufig wird eine Schonfrist eingeräumt, die zwischen zwei bis vier Wochen betragen kann.
Die Fälligkeit markiert den Zeitpunkt, bis zu dem eine Schuld beglichen werden muss. Das bezieht sich gleichermaßen auf Geldschulden sowie auf vereinbarte Leistungen. Spätestens mit verstreichen der Fälligkeit, kann der:die Gläubiger:in (Käufer:in und Verkäufer:in) die entsprechende Leistung fordern.
FAQ
- Wann ist der Kaufpreis nach dem Notartermin fällig?
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Der Kaufpreis muss in der Regel nach Ablauf von zwei Wochen nach Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen durch den:die Käufer:in bezahlt werden. So wird es meist im notariellen Kaufvertrag vereinbart.
- Wie lange dauert es bis eine Rechnung von dem:der Notar:in kommt?
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Es dauert in der Regel drei bis fünf Wochen, bis alle Zahlungsvoraussetzungen vorliegen und der:die Notar:in die eigentliche Zahlungsaufforderung bezüglich der Notar:innenkosten an den:die neue:n Eigentümer:in verschickt.
- Wie wird ein:e Notar:in bezahlt?
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Der:die Notar:in wird aus dem Eigenkapital des:der Käufers:in bezahlt. Die Notar:innen- und Grundbuchgebühren werden nach Maßgabe des Kaufpreises der Immobilie berechnet.
- Wie viel kostet ein:e Notar:in?
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Die Höhe der Notar:innenkosten belaufen sich auf 1,5% des Kaufpreises der Immobilie: 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten. Auch die Grunderwerbsteuer darf hier nicht übergangen werden.
- Wer zahlt die Gebühr für den:die Notar:in?
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Die Gebühr für den:die Notar:in wird durch den:die Käufer:in entrichtet. Sollte es notwendig sein, eine Grundschuld oder Rechte Dritter aus dem Grundbuch löschen zu müssen, können auch Kosten für den:die Verkäufer:in anfallen.
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