Wer ein oder mehrere Zimmer seiner Wohnung weitervermietet, sollte einen Untermietvertrag abschließen. Das geht nur mit Erlaubnis des Vermieters.



Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
Jetzt Beitrag berechnen

Hinweise und Tipps zu Untermietverträgen

Die Besonderheiten eines Untermietvertrages

Der Untermietvertrag als Mietverhältnis

Ein Untermietvertrag ist rechtlich gesehen ein echtes Mietverhältnis mit allen üblichen Rechten und Pflichten. Auch für diese Form des Mietvertrags gelten nämlich die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts, zum Beispiel in Bezug auf Kündigungsfristen. Ein Untermietvertrag unterscheidet sich der Form nach nicht von anderen Mietverträgen, er regelt die Höhe der Miete und der Nebenkosten, die Mietdauer und einiges mehr. Manchmal wird der Untermietvertrag für eine WG als Vertragsform gewählt. Für den Vermieter hat das den Vorteil, dass er es nur mit einem Ansprechpartner, dem Hauptmieter, zu tun hat. Wenn Wohnraum nur für einen begrenzten Zeitraum untervermietet wird, zum Beispiel während eines Auslandsaufenthalts, spricht man auch von einem Zwischenmietvertrag.

Einen Untermietvertrag als Muster können Sie sich hier erstellen und ausdrucken. Vorlagen für einen Untermietvertrag als PDF gibt es im Internet viele, und zwar kostenlos wie beim Vordruck für den allgemeinen Mietvertrag. Doch Vorsicht: Die wenigsten sind wirklich aktuell. Wer einen Untermietvertrag über ein geprüftes Formular abschließt, geht sicher, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt sind. Das gilt auch für den Zwischenmietvertrag.

Das sollte Ihr Untermietvertrag enthalten

  • Die Namen der Vertragsparteien (Hauptmieter und Untermieter)
  • Eine ausführliche Beschreibung der Wohnung (Adresse, Stockwerk, zu vermietende Räume (inkl. Gemeinschaftsräume, Keller, Stellplätze, Balkon und Garten), Gesamtfläche, etc.)
  • Anzahl der ausgehändigten Schlüssel
  • Die monatlich zu entrichtende Miete
  • Die Höhe der Kaution (inkl. Regelung bis wann diese nach Auszug wieder ausgezahlt wird)
  • Beginn des Mietverhältnisses (bei Befristung inklusive dem Ende des Mietverhältnisses)
  • Kündigungsfristen
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite

Ganz wichtig: Wer seine Wohnung oder einzelne Räume an Dritte untervermieten möchte, muss die Erlaubnis des Vermieters einholen. Will der Mieter nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten, hat er aber unter Umständen einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters. Nämlich dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat – das heißt, wenn er aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen jemanden einziehen lassen möchte.

Die Erlaubnis des Vermieters sollte also in jedem Fall vor Abschluss des Untermietvertrages eingeholt werden. Denn eine unerlaubte Weitervermietung berechtigt den Vermieter, eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Wird die Erlaubnis erteilt, kann die Miete geringfügig um einen sogenannten Untervermietungszuschlag erhöht werden.

Verweigern kann der Vermieter die Untermiete übrigens in folgenden Fällen:

  • Es besteht der konkrete und begründete Verdacht, dass der zukünftige Untermieter den Hausfrieden stören oder die Mietwohnung schädigen könnte.
  • Die Wohnung wäre durch den potenziellen neuen Untermieter überbelegt.

Wann Mieter berechtigtes Interesse an einer Untervermietung haben

Ein Untermieter sollte immer mit Erlaubnis des Vermieters einziehen.

Die Gründe können ganz verschieden sein:

  • Wirtschaftliche Gründe: Ist die Wohnung zu teuer, sodass der Mieter die Miete nicht mehr allein aufbringen kann, liegt ein wirtschaftlicher Grund zur Untervermietung vor. Das kommt zum Beispiel häufig bei WGs vor, aus der ein Bewohner ausziehen und der bzw. die restlichen Bewohner gerne bleiben möchten. Auch bei Trennung vom Lebenspartner kann ein finanzielles Loch entstehen, wenn die Miete plötzlich allein bezahlt werden muss.
  • Persönliche Gründe: Hierzu zählt bspw. die Unterbringung von Verwandten oder dem Lebensgefährten sein.

In diesen Fällen wird die Erlaubnis einen Untermieter einziehen zu lassen in der Regel erteilt. Möchte der Mieter gleich die gesamte Wohnung weitervermieten, also selber ausziehen, ohne das Mietverhältnis zu kündigen, steht es dem Vermieter allerdings frei zu entscheiden, ob der Untermieter akzeptiert oder nicht. Das gilt auch dann, wenn etwa die Eltern ausziehen und der Sohn oder die Tochter die Mieteinheit übernehmen wollen.



So finden Sie einen passenden Untermieter

Für Ihre Suchanzeige ist es wichtig, dass die Wohnung oder das zu vermietende Zimmer im besten Licht dargestellt wird. Bei einem WG-Zimmer liegt der Fokus bei der Präsentation auf dem angebotenen Raum und den Gemeinschaftsbereichen. Soll die gesamte Wohnung vorübergehend abgegeben werden, so ist zusätzlich der Zeitraum der Untervermietung anzugeben. Damit sich der Anzeigenleser auch schon vor der Besichtigung ein Bild von den angebotenen Räumlichkeiten machen kann, sind Fotos sehr wichtig. Diese sollten aktuell sein und zum Anzeigentext passen.

Bei einem WG-Zimmer spielen nicht alleine die Räumlichkeiten eine Rolle. Auch die bereits in der Wohngemeinschaft lebenden Mieter und Untermieter sind relevant. Deswegen sollte in der Anzeige unbedingt erwähnt werden, welche Größe die gesamte WG hat und welche Altersstruktur vorhanden ist. Zudem sollten sich die WG-Bewohner zusammensetzen um ein Anforderungsprofil für den neuen WG-Bewohner aufzuschreiben. Je präziser eine Anzeige ist, desto höher ist die Chance, dass sich geeignete Kandidaten melden. Bei einer Immobilienanzeige geht es nicht darum, möglichst viele Bewerber zu finden, sondern möglichst gute.

Das ist beim Untermietvertrag für Gewerbe zu beachten

Grundsätzlich ist auch eine Untervermietung von Gewerbe- und Geschäftsräumen möglich. Da Gewerbemietverträge oft als befristete Mietverträge abgeschlossen werden, können sie manchmal über Jahre nicht gekündigt werden. Deshalb möchten manche Mieter bei schlechter Geschäftslage untervermieten. Der Vermieter kann einen Mietvertrag zur Untermiete von gewerblich genutzten Räumen zwar ohne Begründung ablehnen, oft ist es aber auch in seinem Interesse, dass beispielsweise ein Ladenlokal nicht zu lange leer steht. Auch für einen gewerblichen Untermietvertrag können Sie eine Vorlage nutzen.

Die Rechtslage bei Untervermietung an Touristen

Auch bei einer allgemeinen Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ist bei der tageweisen Vermietung an Touristen Achtung geboten. In mehreren Fällen wurde die Untervermietung im Sinne einer Ferienwohnung als Beherbergungsgewerbe beurteilt, welches nicht von der generellen Untermietzustimmung abgedeckt ist. Selbst wenn der Vermieter mit einer zeitweisen Untervermietung an Feriengäste einverstanden ist, ist dringend zu beachten, dass es sich dabei um eine gewerbliche Vermietung handelt, die steuerpflichtig ist.


Was kostet dein Umzug?

Wohnfläche

ca.

Entfernung

ca. km

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

7 Personen

8 Personen

9 Personen

10 Personen

1 Zimmer

2 Zimmer

3 Zimmer

4 Zimmer

5 Zimmer

6 Zimmer

7 Zimmer

8 Zimmer

9 Zimmer

10 Zimmer

Kosten

Umzugsunternehmen

ab

 

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.