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Wer eine negative SCHUFA-Auskunft hat, hat es schwer – nicht nur beim Beantragen von Krediten, sondern auch bei der Suche nach einer Mietwohnung. Ein schlechter SCHUFA-Score ist ein klares Zeichen dafür, dass ein Verbraucher nicht als kreditwürdig eingestuft wird. In diesem Artikel lesen Sie: Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Eintrag bei der SCHUFA löschen?
Lesezeit: 5 Minuten
- SCHUFA Eintrag löschen - Löschfristen & Voraussetzungen
- Wann entsteht ein negatiber SCHUFA-Eintrag?
- Beispiel: SCHUFA-Eintrag löschen lassen wegen strittiger Forderungen
- SCHUFA-Eintrag bei Kontenbisbrauch und Einträge aus dem Register des Amtsgerichts
- Wie lange dauert es bis die SCHUFA Einträge löscht?
- Wie kann ich falsche SCHUFA-Einträge löschen lassen?
- SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen: Die SCHUFA Löschfristen
- Wie kann ich meinen SCHUFA-Eintrag prüfen?
- Wie kann ich SCHUFA-Einträge löschen - Eine Anleitung
- FAQ-Häufig gestellte Fragen: SCHUFA-Eintrag löschen
In Ihrer SCHUFA werden Informationen zu Ihrer Bonität und zu Ihrem Zahlungsverhalten gespeichert. Es werden sowohl neutrale als auch negative Einträge gesichert. Ihre Vertragspartner können sich daran orientieren. Im Gegensatz zu den neutralen Angaben können negative Einträge Konsequenzen nach sich ziehen.
- Adresse
- Angaben zur Bankverbindung
- laufende Kredite
- abweichendes Zahlungsverhalten
- Missbrauch von Konten oder Kreditkarten
- Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte
Kreditinstitute, Versandhändler oder auch Vermieter sind häufig nicht bereit, einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen, wenn Ihre SCHUFA-Auskunft negativ ist.
Sie erhalten nicht direkt einen negativen SCHUFA-Eintrag, wenn Sie eine Rechnung nicht pünktlich bezahlen. Schließlich kann es passieren, dass Sie die Rechnung versehentlich nicht erhalten und daher nicht bezahlen.
Bei negativen SCHUFA-Einträgen geht es um den Zahlungsverzug bei unstrittigen Forderungen. Sind Sie im Verzug und ausreichend gemahnt, darf Ihr Gläubiger einen negativen Eintrag bei der SCHUFA setzen. Gleiches gilt, wenn die Forderung gerichtlich bestätigt ist und nicht beglichen wurde.
Bei strittigen Forderungen ist kein SCHUFA-Eintrag zulässig. Einträge wegen strittiger Forderungen muss die SCHUFA löschen.
Sie haben bei einem Versandhändler Ware bestellt und stellen nach dem Erhalt der Sendung fest, dass ein Teil der Ware mangelhaft ist. Daher bezahlen Sie nur die einwandfreie Ware und fordern den Händler zum Umtausch oder zur Reparatur auf. Der Händler weigert sich und droht Ihnen mit einer Meldung an die SCHUFA. Das wäre nicht erlaubt.
In diesen Fällen sollten Sie prüfen, ob infolge solcher Streitigkeiten ein unberechtigtes Negativmerkmal eingetragen wurde. Wenn ja, können Sie den SCHUFA-Eintrag umgehend löschen lassen, weil es sich um eine strittige Forderung handelt.
Sie können den SCHUFA-Eintrag nur löschen lassen, wenn Sie tatsächlich Beweise für dessen Nichtigkeit haben. Dazu würde es in diesem Beispiel ausreichen, der SCHUFA den Schriftverkehr mit dem Händler einzureichen.
Ein weiteres mögliches Negativmerkmal ist der Missbrauch eines Kontos oder einer Bankkarte trotz ausdrücklichen Nutzungsverbots. Dies wäre etwa der Fall, wenn Folgendes eintritt:
- Ihre Bank sperrt aufgrund einer Überziehung des Dispolimits Ihr Konto
- Ihre Bank teilt Ihnen dies mit
- Sie versuchen trotzdem, beim Einkaufen mit der Bankkarte zu bezahlen
Auch Daten, die in den Registern der Amtsgerichte zu finden sind, fließen in die SCHUFA-Auskunft ein:
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- Beantragung oder Eröffnung einer Privatinsolvenz
- die Abweisung oder Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
- das Bestehen eines Haftbefehls zum Erzwingen der eidesstattlichen Versicherung
Im Regelfall gilt für die Löschung von SCHUFA-Daten eine Frist von drei Jahren. Es wird jedoch zwischen Einträgen aus Verzeichnissen der Amtsgerichte und anderen fälligen Forderungen unterschieden.
Auf den Tag genau nach drei Jahren entfernt die SCHUFA Daten, die aus den Verzeichnissen der Amtsgerichte stammen. Bei diesen Daten lässt sich der SCHUFA-Eintrag unter bestimmten Voraussetzungen sogar vorzeitig löschen. Dazu müssen Sie der SCHUFA beweisen, dass der Eintrag beim Amts- oder Vollstreckungsgericht aufgehoben wurde.
Bei Informationen über fällige Forderungen endet die Frist erst zum Ablauf des dritten Kalenderjahres. Das bedeutet konkret: Einen Eintrag vom 29.06.2020 über fällige Forderungen löscht die SCHUFA am 31.12.2023. Ist der Fall dann noch nicht erledigt, können die Informationen noch für ein weiteres Jahr gespeichert werden.
Es kann vorkommen, dass die Daten und Einträge bei der SCHUFA falsch sind. Die SCHUFA prüft nicht, ob alles korrekt ist, was ihr von Vertragspartnern gemeldet wird. Wenn etwa ein Telekommunikationsanbieter die Nichtzahlung einer Forderung meldet, wird das Merkmal eingetragen, ohne dass die SCHUFA den Sachverhalt prüft.
Falscheinträge sind keine Seltenheit. Es kann durchaus vorkommen, dass aufgrund von Namensverwechslungen falsche Zuordnungen erfolgen. Auch längst zurückgezahlte Kredite oder längst gelöschte Konten können noch in der Auskunft auftauchen.
In solchen Fällen haben Sie das Recht, Ihren SCHUFA-Eintrag bereinigen und vorzeitig löschen zu lassen. Dafür hat die SCHUFA einen klar definierten Ablauf: Wenn Sie einen Eintrag beanstanden, nimmt die SCHUFA unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, das die Daten gemeldet hat. Ist die Information falsch, lässt die SCHUFA den Eintrag löschen oder korrigieren.
Wie lange die SCHUFA Daten speichern darf, ist gesetzlich klar geregelt. Das gilt auch für den Fall, dass fehlerhafte Daten über Sie vorliegen. Möchten Sie einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, muss die SCHUFA Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. In der Regel dauert es nur wenige Werktage, bis die Unterlagen von den Mitarbeitern geprüft werden.
Wann der SCHUFA-Eintrag gelöscht wird, hängt unter anderem von der aktuellen Auslastung und dem Umfang des falschen Eintrags ab. Als Faustregel gilt, dass die SCHUFA-Löschfrist rund zwei bis vier Wochen in Anspruch nimmt.
Sie sollten in regelmäßigen Abständen bei der SCHUFA eine Eigenauskunft einholen. Nur so können Sie Ihre SCHUFA überprüfen. Prüfen Sie nicht nur negative SCHUFA-Einträge, sondern auch neutrale Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift oder Bank- und Geschäftsverbindungen.
Spätestens, wenn Ihnen trotz guter Bonität Kreditanträge abgelehnt oder Lieferungen auf Rechnung verweigert werden, sollten Sie eine SCHUFA-Auskunft beantragen. So lassen sich mögliche Fehler schnell klären und negative SCHUFA-Einträge löschen.
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Möchten Sie einen negativen Eintrag bei der SCHUFA löschen lassen, sollten Sie so vorgehen:
- Fordern Sie die kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ein, um herauszufinden, welche Einträge vorliegen.
- Liegt ein fehlerhafter Negativeintrag vor, notieren Sie sich, welche SCHUFA-Daten Sie löschen lassen möchten.
- Setzen Sie ein Schreiben an die SCHUFA auf und legen Sie Belege für die fehlerhaften Daten bei.
- Wenn die SCHUFA Ihre Daten löschen lässt, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung darüber, dass Ihrem Antrag stattgegeben wurde.
Im Online-Portal der SCHUFA gibt es eine Schlichtungsstelle. Diese können Sie entweder direkt im Kontaktformular, telefonisch oder per Post kontaktieren, falls Ihr Versuch der Löschung nicht erfolgreich war.
FAQ-Häufig gestellte Fragen: SCHUFA-Eintrag löschen
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Wie lange dauert es, einen SCHUFA-Eintrag zu löschen?
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DIE SCHUFA selbst löscht Einträge – je nach Art – nach genau drei Jahren oder mit Ablauf des dritten Jahres. Wenn Sie eine falsche negative SCHUFA löschen lassen möchten, dauert das Vorgehen etwa zwei bis vier Wochen.
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Wie kann ich meinen SCHUFA-Eintrag prüfen?
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Im Online-Portal der SCHUFA [Link] können Sie eine Bonitätsauskunft anfordern. Diese SCHUFA-Auskunft ist auch für die Vorlage beim Vermieter geeignet. Die kostenlose Auskunft ist dafür nicht geeignet, da sie zu viele persönliche Daten enthält.
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Wie kann ich einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen, wenn die SCHUFA fehlerhafte Angaben gemacht hat?
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Wenden Sie sich mit einem Schreiben an die SCHUFA [Link], in dem Sie belegen, dass der negative SCHUFA-Eintrag falsch ist. Im Online-Portal der SCHUFA gibt es eine Schlichtungsstelle [https://schufa-ombudsmann.de]. Diese können Sie entweder direkt im Kontaktformular, telefonisch oder per Post kontaktieren, falls Ihr Versuch der Löschung nicht erfolgreich war.
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