Richtig ist: Die Stehlampe und das Radio funktionieren schon ab Einzug. Wer sich vor dem Umzug nicht um den Stromanbieter kümmert, wird automatisch Kunde beim Grundversorger. Die bessere Lösung ist aber fast immer ein neuer Vertrag.
Ein Umzug ist der perfekte Anlass für einen Neubeginn – das gilt auch für die Wahl des Strom- und Gasanbieters im neuen Zuhause. Da zum Wohnungswechsel sowieso Formalitäten anstehen, kann man auch gleich einen kritischen Blick in die Verträge der Energieversorger werfen. Die Preise und Tarifbedingungen für die Strom- und Gaslieferung ändern sich laufend, und in vielen Fällen lohnt sich ein neuer Lieferant.
Plötzlich ganz ohne Strom dazustehen – das kann nicht passieren, weil es einen gesetzlichen Anspruch auf Energieversorgung gibt. Wer den Anbieter nicht wechselt, wird automatisch Kunde beim regionalen Grundversorger. Sind Ihnen dessen Preise zu hoch, können Sie auch nachträglich einfach wechseln: Es gilt meist eine kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.
Gut zwei Monate vor dem Umzugstermin ist der beste Zeitpunkt, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen. Den alten Vertrag muss man beim Wechsel kündigen. Häufig übernimmt das der neue Energieversorger im Auftrag des Kunden. Am Umzugstag müssen dann Zählerstand und Zählernummer in der alten Wohnung notiert und dem bisherigen Stromanbieter mitgeteilt werden. Der neue Anbieter braucht den Zählerstand und die Zählernummer der neuen Wohnung.
Eine andere Möglichkeit ist ein neuer Vertrag mit dem Grundversorger. Sonderverträge bieten günstigere Preise. Der Nachteil sind meist längere Laufzeiten, an die man als Kunde gebunden ist. Die Verbraucherzentralen empfehlen, Verträge mit maximal einem Jahr Laufzeit und einem Monat Kündigungsfrist abzuschließen. So lässt sich schnell auf Preisveränderungen reagieren.
Wenn der bisherige Stromanbieter auch an den neuen Wohnort liefert, kann man als zufriedener Kunde auch mit dem alten Vertrag umziehen. In diesem Fall braucht der Versorger einige Wochen vor dem Umzug die neue Adresse, die neue Zählernummer und das geplante Umzugsdatum. Kann der alte Anbieter am neuem Wohnort keinen Strom liefern, lässt sich auch ein Sondervertrag mit längerer Laufzeit zum Umzugstermin kurzfristig kündigen.
Schwieriger ist der Wechsel zu einem neuen Gasanbieter. In der Regel hat der Vermieter einen Gasliefervertrag abgeschlossen. Wer damit nicht zufrieden ist, kann seinen Vermieter schriftlich auffordern, den Gasversorger zu wechseln.
Beim Preisvergleich der Energieversorger helfen Tarifrechner im Internet. Vorsicht, hier beeinflussen Voreinstellungen oft das Ergebnis! Deshalb sollte man diese genau prüfen und Filter wegklicken. Nachteile für den Kunden sind oft im Kleingedruckten versteckt: Zum Beispiel behalten sich manche Anbieter Preiserhöhungen vor, verlangen Vorkasse oder binden Bonuszahlungen an eine bestimmte Vertragslaufzeit.
Verbraucherschützer empfehlen zertifizierte Ökostromanbieter. Hier sollte man als Verbraucher aufmerksam sein, denn auch die großen Energiekonzerne und ihre Tochterfirmen bieten Ökostrom-Tarife an, bauen aber zugleich die Stromproduktion aus Kohle- und Atomkraft aus. Wer Wert auf Nachhaltigkeit legt, wählt einen Anbieter, der ausschließlich Energie aus regenerativen Quellen gewinnt – und damit auch den Ausbau dieser Energiequellen fördert.
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