Mit der Selbstauskunft wollen sich Vermieter ein Bild von zukünftigen Mietern machen. Auskünfte zu Einkommen und Job
gehören dazu und sind berechtigt. Aber die Informationspflicht bei der Wohnungsbewerbung hat Grenzen.



Wissen Sie, welche Fragen in der Selbstauskunft zulässig sind?

Falls nicht, sind Sie damit nicht alleine. Über 63 Prozent gaben in einer ImmoScout24-Umfrage an, dass sie sich vor der Wohnungsbewerbung nicht darüber informiert haben, welche Vermieter-Fragen zu ihrer persönlichen und finanziellen Situation sie beantworten müssen.  

0 Prozent

Was Vermieter fragen

Wir haben ImmoScout24-Nutzer gefragt, welche Erfahrungen sie mit der Selbstauskunft bei der Wohnungsbewerbung gemacht haben. Neben den gängigen Fragen zu Schuldenfreiheit und aktuellem Anstellungsverhältnis baten manche Vermieter um einige unerwartete Informationen.


Welche Fragen sind zulässig?

Der Vermieter hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer in seine Wohnung zieht. Um sich gegen ausbleibende Mietzahlungen abzusichern, erkundigt er sich nach dem Einkommen und aktuellem Arbeits- und Vormietverhältnis. Er darf aber nur abfragen, was wirklich notwendig ist. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung dürfen die Daten nur mit der Einwilligung des Mietinteressenten gespeichert werden.


Frage
zulässig
nicht zulässig
Frage: Name, Anschrift und Geburtsdatum
Frage: Personen, die mit einziehen
Frage: Aktuelles Arbeitsverhältnis
Frage: Finanzielle Situation (Einkommen, Schuldenfreiheit)
Frage: Bisheriges Mietverhältnis (Dauer, Mietzahlungsbestätigung)
Frage: Nutzung der Wohnung (z.B. gewerbliche Nutzung)
Frage: Haustiere (Kleintiere brauchen aber keine Zustimmung)
Frage: Familienstand
Frage: Schwangerschaft
Frage: Staatsangehörigkeit (nur in Ausnahmen zulässig)
Frage: Religionszugehörigkeit
Frage: Migrationshintergrund
Frage: Sexuelle Orientierung
Frage: Politische Gesinnung
Frage: Vorstrafen
Frage: Krankheiten
Frage: Zugehörigkeit zu Parteien, Gewerkschaften etc.
Frage: Musikinstrumente
Frage: Raucher oder Nichtraucher

Üblicherweise erhält der Mieter die Selbstauskunft bei der Wohnungsbesichtigung, um sie vor Ort auszufüllen. Wer den Fragebogen schon vor einem Besichtigungstermin bekommt, fügt ihn am besten den Unterlagen in der Bewerbungsmappe bei.


Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.


Als Mietinteressent richtig antworten

Niemand ist verpflichtet, die Fragen des Vermieters zu beantworten – deshalb steht oft „Freiwillige Selbstauskunft“ auf dem Fragebogen. Allerdings wird der Vermieter vermutlich Interessenten den Vorzug geben, die das Formular ausfüllen.


Digitale Bewerbermappe erstellen

Im besten Falle überreichen Sie dem Vermieter direkt bei der Wohnungsbesichtigung Ihre vollständigen Unterlagen inklusive Selbstauskunft. Unser Tipp: Nutzen Sie dafür die MieterPlus Bewerbermappe von ImmoScout24.




In der Bewerbermappe enthalten:

Mieter-Selbstauskunft
Mietzahlungsbestätigung
Einkommensnachweis
SCHUFA Auskunft-BonitätsCheck
IdentitätsCheck


Die Vorteile:

  • Ihre Wohnungsanfrage steht immer oben im Postfach des Anbieters
  • ImmobilienScout24 beschafft alle benötigten Bewerbungsdokumente in nur 3 Minuten
  • Inklusive SCHUFA-BonitätsCheck, der einmal im Monat aktualisiert werden kann
  • Dank Premium-Kennzeichnung heben Sie sich von den Mitbewerbern ab
  • Exklusive Wohnungsanzeigen auf ImmoScout24 können zuerst von Ihnen als MieterPlus Mitglied kontaktiert werden
  • Jederzeit aktuelle und hochwertig gestaltete Bewerbermappe mit allen Dokumenten sowohl digital als auch zum Ausdrucken

So funktioniert's:

  1. Alle wichtigen Unterlagen über ImmoScout24 besorgen oder eigene Dokumente hochladen.
  2. Fertige Bewerbermappe als PDF herunterladen, ausdrucken oder per E-Mail an den Vermieter schicken. 
  3. Mit dem Abonnement der digitalen Bewerbermappe werden Sie Premium-Mitglied bei ImmoScout24.


Ihre Daten werden verschlüsselt gespeichert und mit allen gängigen Sicherheitszertifikaten geschützt. Sie selbst entscheiden, welche ausgewählten Wohnungsanbieter zu welchem Zeitpunkt die Bewerbungsunterlagen erhalten.

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