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Veröffentlicht am 01.05.2021
Gerändert am 04.05.2021

Der Leichnam eines verstorbenen Mieters lag einige Tage unentdeckt in der Wohnung. Die Vermieterin zog vor Gericht, weil die Nachkommen dafür aufkommen sollen. Was müssen Angehörige von Mieter:innen beim Todesfall beachten?  


Der Mieter einer 2-Zimmer-Wohnung in Berlin wird tot aufgefunden – er lag schon einige Tage. Die Vermieterin ließ eine Sonderreinigung durchführen und Laminat neu verlegen. Das kostete über 3.500 Euro. Als Kaution waren 2.000 Euro hinterlegt. Bei der Wohnungsübergabe unterschreibt die Vermieterin, dass die Wohnung im „ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde". Doch die Kaution behielt sie ein. Die Nachkommen zogen vor Gericht.

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Ungeziefer und schlechter Geruch = Kautionseinbehalt?

Der Vermieterin war die Wohnung  nicht ausreichend gereinigt. Sie wollte nach der Reinigung und dem Wechsel des Bodenbelags auch noch die Decke und Wände des Fundortzimmers streichen lassen. Dafür habe sie die Mietkaution verwenden wollen. Das sei aber laut Urteil nicht zulässig.

Das Berliner Gericht verwies dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Schwartau aus dem Jahr 2001, laut dem „das Sterben in der gemieteten Wohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Versterbens keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauches darstelle“. Sterben ist also erlaubt. Kaution gibt es trotzdem wieder.   

Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Urteil vom 24.11.2020 - 15 C 59/20

Werden Mietverträge vererbt?

Tatsächlich sind Angehörige überrascht, wenn sie plötzlich die Miete für die Wohnung Verstorbener übernehmen müssen. Mietverträge werden vererbt. Hinterbliebene müssen also den Vertrag kündigen. Sollte vorher keine Kaution geleistet worden sein, darf der:die Vermieter:in auch diese nachfordern.

Der Berliner Mietverein hat hierfür eine Liste von Möglichkeiten aufgestellt. Hier findest du einen kurzen Überblick:

  • Zwei Ehe- oder Lebenspartner:in sind Hauptmieter:innen:
    Der Mietvertrag geht auf den anderen Ehepartner über. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht
  • Nur ein:e verstorbene:r Ehe- oder Lebenspartner:in war Mieter:in:
    Wurde der Hausstand geteilt und hatte man vielleicht sogar gemeinsame Kinder, geht das Mietverhältnis (unter Ausschluss von Familienangehörigen und Erben) auf den:die Partner:in über. Eine Mieterhöhung oder ein neuer Vertrag sind dabei nicht zulässig. Innerhalb eines Monats kann das abgelehnt werden. Dann geht der Mietvertrag automatisch an die Erben.
  • Wohngemeinschaften:
    Alternativ: Verstirbt die Person, die die Wohnung angemietet hat, dann geht der Mietvertrag über an die Erben. Haben mehrere Personen die Wohnung angemietet, läuft der Vertrag einfach weiter.
  • Erben ohne Mietinteresse:
    Die Erben haben einen Monat Zeit die Wohnung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Achtung bei befristeten Mietverträgen: Werden diese nicht nach einem Monat gekündigt, verlängert sich auch die entsprechende Frist. Das bedeutet auch, dass die Erben so lange Miete zahlen müssen. 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).


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Häufig gestellte Fragen

Wird ein Mietvertrag vererbt?

Tatsächlich wird ein Mietvertrag nach dem Tod nicht automatisch gekündigt. Wer ihn übernimmt, hängt von dem Wohnverhältnis des:der Verstorbenen ab.  

Darf ich in der Mietwohnung bleiben, wenn mein:e Partner:in stirbt?

Wurde der Hausstand geteilt und hatte man vielleicht sogar gemeinsame Kinder, geht das Mietverhältnis (unter Ausschluss von Familienangehörigen und Erben) auf den:die Partner:in über.

Darf die Kaution einbehalten werden, wenn der:die Mieter:in stirbt?

Nein, das Versterben in einer Wohnung stelt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauches dar. Auch nicht, wenn der Leichnam erst später gefunden wird.

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