Telekommunikationsverträge haben meist feste Laufzeiten, sodass die Kündigung von Telefon und Internet nicht jederzeit möglich ist. Beim Umzug gibt es aber unter bestimmten Umständen Sonderrechte.

So geht’s: Kündigung von Telefon und Internet

Das Angebot von Telefon- und Internettarifen verschiedener Anbieter ist sehr groß, genauso wie die Unterschiede bei Preisen und Konditionen. Weil Kunden fast immer an bestimmte Laufzeiten gebunden sind, die sich automatisch verlängern, ist die Kündigung des Telefonanschlusses selten spontan möglich.

Mehr Rechte für Telefonkunden

Mit dem aktuellen Telekommunikationsgesetz (TKG) von 2012 wurden Telefon- und Internetanbieter zu mehr Kundenfreundlichkeit verpflichtet. So ist die früher übliche Praxis, bei Umzug die Vertragslaufzeit neu beginnen zu lassen, nicht mehr zulässig. Nach Ende der Restlaufzeit kann man daher am neuen Wohnort Telefon und Internet kündigen.

Außerordentliche Kündigung von Telefonanschluss und Internet

Außerdem wurde mit dem neuen TKG ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug eingeführt. Es gilt jedoch nur, wenn der bisherige Provider die „vertraglich vereinbarte Leistung“ am neuen Wohnort nicht anbieten kann, wie in den folgenden Fällen:  

  • Ein regionaler Anbieter betreibt am neuen Wohnsitz kein Netz.
  • Der Anbieter kann den bisherigen Tarif nicht anbieten. Die Umstellung auf langsameres DSL wäre ein Grund zur Kündigung.
  • Bei Umzug ins Ausland ist ebenfalls eine vorzeitige Kündigung von Internet und Telefon möglich.

Ein Umzug muss mit An- und Abmeldebescheinigungen nachgewiesen werden. Wenn diese noch nicht vorliegen, kann man dem Kündigungsschreiben vorab eine Kopie des Mietvertrags beilegen.

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Tipp:

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Hindernisse bei der Telefon-Kündigung

Sie wollen Telefon und Internet kündigen, weil Sie zum Partner oder zur Partnerin ziehen oder in eine Wohngemeinschaft, wo es bereits einen Anschluss gibt? In diesem Fall haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter Sie dort wie bisher versorgen könnte. Hier sind Sie auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen. Manche Anbieter erkennen nicht einmal den Umzug in ein Pflegeheim als Grund zur Kündigung des Telefonanschlusses an.

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Tipp:

Wenn Veränderungen der Lebensumstände absehbar sind, schauen Sie rechtzeitig im Vertrag nach, wann eine reguläre Telefon- und DSL-Kündigung möglich ist. Eventuell reicht für die Übergangszeit ja das Mobiltelefon aus.


Was kostet dein Umzug?

Wohnfläche

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Entfernung

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Kosten

Umzugsunternehmen

ab

 

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Kündigungsfrist bei Umzug

Trotz Sonderkündigungsrecht können Sie Telefon und Internet nicht sofort kündigen. Das Gesetz sieht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats vor. Als Beginn der Dreimonatsfrist erkennen die Anbieter aber in der Regel nicht den Eingang des Kündigungsschreibens für Telefon- und DSL-Anschluss, sondern den Umzugstermin an. Da das TKG dazu keine näheren Angaben macht, ist diese Auslegung der Kündigungsfrist möglich – und Sie müssen gegebenenfalls drei Monate lang für den alten und den neuen Anschluss zahlen.

Das Kündigungsschreiben für Telefon und DSL

In jedem Fall sollten Sie Ihre Kündigung so früh wie möglich abschicken. Erkundigen Sie sich vorher, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, kann diesen beauftragen, die Kündigungsformalitäten zu übernehmen. Wenn Sie selbst kündigen, tun Sie das schriftlich, am besten per Einwurf-Einschreiben. Ins Kündigungsschreiben gehören:

  • Name, Adresse, Kundennummer
  • Termin, zu dem gekündigt werden soll
  • Kündigungsgrund (z.B. Sonderkündigung wegen Umzug)
  • Bitte um Bestätigung des Kündigungstermins
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Tipp:

Erstellen Sie Ihre Telefon- und DSL-Kündigung ganz einfach mithilfe unserer Musterkündigung im Internet und drucken Sie sie aus.

Nach der Kündigung: Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geräte

Eventuelle Extra- oder Zubuch-Tarife werden mit der Telefon- und DSL-Kündigung ebenfalls gekündigt. Wenn Sie innerhalb Ihres Vorwahlgebietes umziehen, können Sie auch bei Anbieterwechsel Ihre Telefonnummer behalten. In diesem Falle sollten Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung des Telefonanschlusses und der sogenannten Portierung der Rufnummer beauftragen. Wer bisher die E-Mail-Adresse seines Providers genutzt hat, muss sich meist ein neues Postfach zulegen, zum Beispiel bei einem Freemail-Anbieter. Einige Unternehmen bieten jedoch die Möglichkeit, nach der DSL-Kündigung die gewohnte E-Mail-Adresse über einen Web-Zugang weiter zu nutzen.

Falls Sie Hardware wie Router oder Fernsehempfangsgerät vom Anbieter gebührenpflichtig ausgeliehen haben, müssen Sie die Geräte mit dem Vertragsende zurückgeben.

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