Ob Abstellkammer, Keller oder Dachboden: Zusätzliche Stauräume in der Wohnung sind praktisch – und haben Eigenheiten, die Sie kennen sollten.
Koffer, Sportgeräte, Werkzeug, Wintergarderobe, Erinnerungsstücke – die Liste der Dinge, die in der Wohnung aufbewahrt, aber nicht jeden Tag gebraucht werden, ist lang. Praktisch, wenn es dafür genügend Stauraum gibt. Die meisten Wohnungen verfügen über einen Keller- oder Dachbodenraum, den der Mieter als Lagerfläche nutzen kann. Fein raus sind Mieter, die sogar innerhalb der Wohnung einen Abstellraum zur Verfügung haben.
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sollten Sie sich auch einen Überblick über den Stauraum schaffen, der zu der Wohnung gehört. Eine Abstellkammer innerhalb der Wohnung zählt voll zur Wohnfläche, auch Einbauschränke werden bei der Flächenberechnung berücksichtigt. Mit anderen Worten: Für jeden zusätzlichen Quadratmeter Stauraum ist Miete fällig. Ganz anders verhält es sich jedoch beim Keller oder Dachboden.
Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes zählen Zubehörräume wie Keller, Dachboden oder Schuppen nicht zur Wohnfläche. Im Klartext: Für diese Räume darf der Vermieter keine zusätzliche Miete kassieren. Doch auch hier ist Vorsicht geboten.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
2 Zimmer
3 Zimmer
4 Zimmer
5 Zimmer
6 Zimmer
7 Zimmer
8 Zimmer
9 Zimmer
10 Zimmer
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Wenn der Keller- oder Dachbodenraum nicht ausdrücklich im Mietvertrag als Bestandteil der Wohnung aufgeführt wird, kann es Probleme geben. Der Mieter kann diesen zusätzlichen Stauraum dann zwar in der Regel mitnutzen, er befindet sich dabei aber rechtlich gesehen auf unsicherem Terrain. Denn der Vermieter kann jederzeit darauf bestehen, diesen Stauraum selbst zu nutzen. Der Mieter muss dann die Lagerfläche wieder frei räumen und selbst sehen, wo er mit Fahrrad und alten Akten bleibt.
Wer also sicher gehen will, dass seine Sachen dauerhaft und zuverlässig gelagert werden können, muss darauf achten, dass im Mietvertrag die Extraflächen im Keller oder auf dem Boden detailliert aufgeführt sind. Erst dann ist der Abstellraum fester Bestandteil der Mietsache.
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