Das Wort „Prolongation“ kommt aus dem Lateinischen (prolungare = verlängern) und bedeutet Verlängerung.

Die Prolongation gehört zur Fachterminologie im Finanzwesen und wird für verschiedene Finanzprodukte verwendet. Im Privatkundengeschäft wird die Prolongation meist bei der Darlehensverlängerung und der Verlängerung eines Festgeldes gebraucht.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Prolongation wird meist bei der Darlehensverlängerung und der Verlängerung eines Festgeldes gebraucht.
  • Spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die Bank ein Prolongationsangebot.

Vergleichen Sie am besten die Zinsen Ihrer Hausbank mit anderen Banken.

Eine Prolongation ist nicht immer günstiger!



Bei Immobilienfinanzierungen ist es üblich, dass nach Ablauf der ersten Zinsbindung eine Restschuld des Darlehens bleibt.

Spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer ein Angebot zur Verlängerung des Darlehens – das sogenannte Prolongationsangebot.

Als Berechnungsgrundlage verwendet das Kreditinstitut die Ausgangssituation bei Darlehensabschluss.

Das Angebot beinhaltet die gleichen Bedingungen in Bezug auf:

  • Dauer der Zinsbindung
  • Höhe der Monatsrate (bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil)
  • Sondertilgungsmöglichkeiten

Der Zinssatz – oder auch Sollzins respektive Effektivzins – wird hingegen an den aktuellen Marktzins angepasst. Das bedeutet, dass der Zins für die nächste Zinsbindung steigen sowie fallen kann. Manchmal bietet Ihnen die Bank auch die Wahl einer kürzeren oder längeren Zinsbindung an.



Vor- und Nachteile der Prolongation

Die Darlehen-Prolongation ist bei der Baufinanzierung ein übliches Vorgehen, wenn die Zinsbindungsfrist nach spätestens zehn Jahren endet. Da viele Immobilien-Darlehen sehr lange Laufzeiten haben, sollten die Darlehensnehmer der Prolongation zum Ende der Zinsbindungsfrist die nötige Bedeutung zumessen.

Dazu gehört es, sich über mögliche Vor- aber auch Nachteile der Kreditverlängerung zu informieren:

Vorteile

Nachteile

unkomplizierte Verlängerung des Darlehens

X häufig gibt es zinsgünstigere Angebote zur Anschlussfinanzierung anderer Banken

häufig keine erneute Bonitätsermittlung durch den Kreditgeber

X die Hausbank bietet nur geringfügige Konditionsänderungen im Prolongationsangebot an

Ansprechpartner sowie die Abläufe bleiben gleich

X meist fehlende Flexibilität in Vertragsverhandlungen seitens der Hausbank

es müssen keine kostenpflichtigen Änderungen im Grundbuch eingetragen werden

 

bei der Prolongation räumt die Bank häufig Sondertilgungsmöglichkeiten ein

 

Darlehen prolongieren: Darlehensnehmer sollten aktuelle Unterlagen einreichen

Der Darlehensnehmer sollte in jeden Fall bei der Hausbank aktuelle Unterlagen einreichen. Da nach der Darlehenslaufzeit von beispielsweise zehn Jahren sich die Ausgangssituation für den Darlehensnehmer durch ein höheres Einkommen oder durch eine eventuelle Wertsteigerung der Immobilie – durch zum Beispiel An- und Umbauten – deutlich verbessern kann!


Zu beachten:

Entscheidet sich der Darlehensnehmer für die Ablehnung des Angebotes der Bank und das Anstreben einer Umschuldung, müssen die Beendigungsfristen für den auslaufenden Vertrag unbedingt eingehalten werden!

Ablehnung der Prolongation des Darlehens durch den Darlehensnehmer

Wenn Sie nach den Verhandlungsgesprächen mit Ihrer bisherigen Bank nicht einverstanden mit den angebotenen Konditionen sind, muss eine Umschuldung in die Wege geleitet werden. Ihre Bank wird Ihnen im Regelfall einige Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Angebot zur Prolongation der bestehenden Finanzierung unterbreiten.

Meist sind am Finanzmarkt aber zinsgünstigere Alternativen vorhanden. Sie müssten im Falle einer Umschuldung allerdings Nebenkosten für Grundbucheintragungen und Notarkosten einkalkulieren.

Ob sich eine Umschuldung dann noch rechnet, muss genau geprüft werden. Es ist wichtig, sich rechtzeitig am Kapitalmarkt zu informieren, damit eine sorgfältige Entscheidung getroffen werden kann und Sie nicht aufgrund eines sehr kurzfristig geschickten Prolongationsangebotes Ihrer bisherigen Bank keine Handlungsalternativen mehr haben.

Grundsätzlich können Sie ein Jahr vor Ablauf der Zinsbindungsfrist Angebote zur Anschlussfinanzierung einholen und vergleichen.




Schon gewusst?

Ihre Hausbank ist nicht verpflichtet, Ihnen drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot zu unterbreiten. Sie ist lediglich dazu verpflichtet, Ihnen drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist mitzuteilen, ob sie bereit ist, die Baufinanzierung mit Ihnen weiterhin fortzusetzen.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.