Beim Hauskauf fallen neben den eigentlichen Kosten für die Immobilie weitere Kosten, die sogenannten Kaufnebenkosten, an. Dazu zählen die Gebühren für den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet und den Eintrag ins Grundbuch veranlasst. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie genau der Notar abrechnet, erfahren Sie hier. Außerdem erläutern wir, wer die Nebenkosten beim Hauskauf zu tragen hat und ob der Hauskauf nicht auch ohne Notar ablaufen kann.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

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Welche Kosten für den Notar fallen beim Hauskauf an?

Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und hängen vom Kaufpreis der Immobilie ab. Notare müssen die angefallenen Kosten ganz spezifisch auflisten und abrechnen. Zusammen mit den Grundbuchkosten können Sie mit rund 1,5 Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten für den Notar rechnen. Auf der Abrechnung vom Notar stehen folgende Positionen:

  • Beurkundung Kaufvertrag

  • Betreuungsgebühr beispielsweise für Beratungsleistungen

  • Vollzugsgebühr unter anderem für das Einholen wichtiger Unterlagen

  • Netto-Gesamtgebühren für den Notar

  • Umsatzsteuer

  • Gesamtgebühren brutto

Je nach Kaufpreis der Immobilie können schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Kostet beispielsweise eine Immobilie 200.000 Euro, können alleine für den Notar rund 3.500 Euro fällig werden.


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Wer trägt die Notargebühren beim Hauskauf?

Normalerweise trägt alleine der Käufer die Notarkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Natürlich können auch Käufer und Verkäufer abweichende Vereinbarungen treffen und sich beispielsweise die Notarkosten teilen. Im Regelfall ist für die Begleichung der Notarrechnung jedoch der Käufer zuständig, der im Übrigen auch den Notar aussuchen darf.

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Übrigens:

Dass nur Sie als Käufer den Notar zahlen, hat steuerliche Vorteile. Dadurch, dass Sie die Notar- und Grundbuchgebühren zahlen, sinkt die Grunderwerbsteuer. Es hat also auch für Sie Vorteile, wenn Sie die Gebühren selbst tragen.

Zu den weiteren Nebenkosten neben den Notarkosten gehören Kosten für die Grunderwerbsteuer und für den Makler. Diesbezüglich kommen separate Rechnungen von der Finanzbehörde und dem beauftragten Immobilienexperten.

Gehören die Grundbuchkosten auch zu den Notarkosten?

Die Grundbuchkosten gehören nicht zu den Notarkosten. Es wird zwar von dem Notar veranlasst, dass es zu den Änderungen im Grundbuch kommt. Doch das Grundbuchamt stellt separat an Sie als Käufer eine Rechnung. Diese Kosten werden also direkt mit der entsprechenden Grundbuchstelle mit Ihnen abgerechnet.

Funktioniert der Hauskauf auch ohne Notar?

Ein Hauskauf ohne Notar ist nach § 311b des BGB nicht vorgesehen. Der Notar sorgt als neutraler Vermittler für die nötige Sicherheit beim Immobilienkauf und ist dadurch, trotz der Gebühren, unverzichtbar für beide Parteien. Möchten Sie den Hauskauf ohne Notar durchführen, sollten Sie sich über die Konsequenzen bewusst sein.

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